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Wer im Einzelhandel arbeitet oder arbeiten möchte, der wird entweder einen Arbeitgeber haben, der nicht nach Tarif bezahlt oder einen, der es tut. Das hängt unter anderem davon ab, ob der Arbeitgeber einem Verband angehört, der einen Vertrag mit den Gewerkschaften ausgehandelt hat oder er selbst entsprechende Verträge mit den Gewerkschaften abgeschlossen hat. Ist dies der Fall, richtet sich die Vergütung dann nach den gültigen Tarifverträgen des jeweiligen Bundeslandes. Meist ist die Vergütung höher als ohne einen entsprechenden Tarifvertrag.

Überblick

  • Was sind Tarifverträge?
  • Tarifverträge im Einzelhandel
  • Was wird mit Tarifverträgen geregelt?
  • Welche Arten von Tarifverträgen gibt es?
  • Wann gelten Tarifverträge?
  • Warum sind Tarifverträge wichtig?

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Was sind Tarifverträge?

In der Regel werden Tarifverträge zwischen den so genannten Tarifparteien oder Tarifpartnern, also Arbeitgeberverbänden oder einzelnen Arbeitgebern auf der einen und Gewerkschaften auf der anderen Seite, ausgehandelt und sind für die Mitglieder der vertragsschließenden Parteien verbindlich.

Tarifverträge finden branchenübergreifend Anwendung, so dass sie in fast allen Branchen geschlossen werden (können). Gerade in Deutschland sind Tarifverträge für ganze Branchen bzw. Wirtschaftszweige üblich. So auch für den Einzelhandel.

Tarifverträge im Einzelhandel

Wenn Sie im Einzelhandel arbeiten (wollen), wird Ihnen häufig der Umstand begegnen, dass Ihre arbeitsvertraglichen Regelungen tariflich bestimmt sind. Der gesamte Bereich des Einzelhandels ist ein Sektor, der klassischerweise durch unterschiedliche Tarifverträge geregelt ist.

Tarifverträge im Einzelhandel werden in der Regel regional auf der Ebene der Bundesländer abgeschlossen. Sie gelten dann entsprechend auch nur für diese Bundesländer und können Unterschiede aufweisen.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Tarifverträge im Einzelhandel sind im Tarifvertragsgesetz (TVG), geregelt. Damit die Verträge wirksam sein können, bedürfen sie der schriftlicher Form (§1 Abs. 2 TVG).

Was wird mit Tarifverträgen geregelt?

In § 1 des TVG heißt es: „Der Tarifvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien und enthält Rechtsnormen, die den Inhalt, den Abschluß und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen ordnen können.“

(…)

Der wohl wichtigste Bestandteil eines Tarifvertrages ist jener zu den Lohnfragen. In einem Tarifvertrag für den Einzelhandel sind für gewöhnlich die konkreten Mindesthöhen der Vergütung für bestimmte Tätigkeiten in dieser Branche geregelt. Auch wird in Tarifverträgen meist eine Eingruppierung der Beschäftigten, je nach Tätigkeitsfeld in Lohn- oder Gehaltsgruppen, vorgenommen.

Weitere, typische Inhalte von Tarifverträgen beziehen sich auf:

  • die Einstellung oder Kündigung von Personal,
  • Regelungen der Arbeitszeit,
  • Regelungen zu Krankheit und Modalitäten der Krankmeldung, sowie der Lohnfortzahlung im Fall einer Krankheit,
  • Regelungen zu den Arbeitsbedingungen,
  • Regelungen zu Abschluss- und Kündigungsmodalitäten des Arbeitsverhältnisses,
  • Regelungen zu Laufzeiten der Verträge und
  • den Umfang des Urlaubsanspruchs der Beschäftigten.

Auch Themen wie Zuschlagsregelungen für Mehrarbeit oder Schicht- und Nachtarbeit, Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz und die Auszahlung vermögenswirksamer Leistungen können Bestandteil des Tarifvertrags sein.

Nähere Informationen zu den unterschiedlichen Tarifverträgen im Einzelhandel kann die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di liefern.

Arten von Tarifverträgen

Es gibt verschiedene Tarifverträge, die sich vor allem in Bezug auf ihren räumlichen Geltungsbereich, den Inhalt und den Zweck unterscheiden.

Räumlicher Geltungsbereich

Hier gibt es zum Beispiel:

  • Den Verbandstarifvertrag bzw. den Flächentarifvertrag: Dieser wird zwischen einem Arbeitgeberverband und einer Gewerkschaft abgeschlossen.
  • Den Firmentarifvertrag bzw. den Haustarifvertrag: Dieser wird zwischen einer Gewerkschaft und einem einzelnen Arbeitgeber abgeschlossen.

Zweck

Hier kann unterschieden werden zwischen:

  • Einem Anerkennungstarifvertrag: Hier wird ein Verbandstarifvertrag / Flächentarifvertrag von einem nicht tarifgebundenen Betrieb inhaltlich übernommen.
  • Einem Ergänzungstarifvertrag, der einen bestehenden Vertrag ergänzt.
  • Einem Änderungstarifvertrag, der Teile eines Vertrages ändert.
  • Einem Anschlusstarifvertrag, bei dem die Tarifvertragsparteien einen anderen Vertrag in Teilen oder als Ganzes übernehmen.

Inhalt

Hier wird unterschieden zwischen:

  • Manteltarifverträgen und Rahmentarifverträgen (vgl. hierzu den Artikel „Manteltarifvertrag: Das müssen Sie wissen!“)
  • Vergütungstarifverträgen, dessen Inhalt sich nur auf die Vergütung der Arbeitnehmer bezieht.
  • Tarifverträgen über sonstige Einzelleistungen, z. B. über die Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen.

Wann gelten Tarifverträge?

Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass Tarifverträge dann Anwendung finden können, wenn auf Seite der Arbeitgeber folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Der Arbeitgeber gehört einem Arbeitgeberverband an, der einen Vertrag mit den Gewerkschaften ausgehandelt hat, oder
  • der Arbeitgeber hat einen eigenen Tarifvertrag mit den Gewerkschaften ausgehandelt.

Damit auch Arbeitnehmer in den Genuss eines Tarifvertrages kommen können, müssen diese auch Mitglied einer Gewerkschaft sein.

Warum sind Tarifverträge wichtig?

Tarifverträge tragen nicht nur dazu bei, dass der Arbeitsmarkt geregelt wird, sie bieten auch eine Schutzfunktion für Arbeitnehmer. Denn sie enthalten Vorgaben und Regelungen, die für die vertragsschließenden Parteien verbindlich sind.

Sie garantieren Arbeitnehmern, dass sie für ihre Leistungen ein angemessenes Gehalt bekommen und diese von den wirtschaftlichen Entwicklungen in der jeweiligen Branche partizipieren können. Des Weiteren garantieren Tarifverträge gleichen Lohn für gleiche Arbeit, das Mitspracherecht und regeln die Arbeitsbedingungen in den Unternehmen, wie beispielsweise die regelmäßige Arbeitszeit.

Tarifverträge sind aber nicht nur für Arbeitnehmer essentiell, auch für Arbeitgeber sind Tarifverträge von großer Relevanz. Sie schaffen einheitliche Bedingungen für den Wettbewerb Bezug nehmend auf die Kosten der Arbeit. Außerdem haben sie eine Friedensfunktion. Das heißt, während ein verbindlicher Tarifvertrag läuft, dürfen die Arbeitnehmer nicht streiken. Ein wichtiger Aspekt, der den Arbeitgebern entsprechende Planungen möglich macht.

Auch, wenn Tarifverträge regelmäßig neu verhandelt und angepasst werden, treten immer wieder Konflikte zur Höhe der Löhne und den geltenden Arbeitszeiten ein. Solche Konflikte werden im Rahmen von (Flächen-)Tarifverträgen nicht direkt in den Unternehmen ausgetragen, sondern in den jeweiligen Verbänden geklärt.

Bei schweren Tarifkonflikten, die sich meist nach Ende der Friedenspflicht in massiven Streiks der Beschäftigten äußern und nicht in den Verbänden geklärt werden können, übernimmt häufig auch der Staat die Rolle des Schlichters und trägt einen großen Teil zur Einigung bei.

Bildquelle: © Trueffelpix – Fotolia.com

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