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Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Mitarbeiterinnen vor sexuellen Übergriffen zu schützen – egal ob es sich dabei um verbale Belästigungen oder sogar Handgreiflichkeiten handelt: Wer die Grenze überschreitet, kann dafür gefeuert werden! Doch nicht selten hält sich auch der Arbeitgeber selbst nicht an diese gesetzliche Vorschrift…

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist keine Seltenheit – im Gegenteil! Schon jede zweite Arbeitnehmerin gibt an solche bereits erlebt zu haben. Besonders brisant: In vielen Fällen bleibt es nicht bei verbalen Übergriffen. Heftig soll es vor allem in Startups zugehen.

„Mehr als die Hälfte aller Frauen haben schon mal Anzüglichkeiten und Übergriffe bei der Arbeit erlebt“, erklärte Familienministerin Katarina Barley gegenüber der „Bild am Sonntag“.

Die betroffenen Frauen schweigen leider häufig und lassen das Übel weiterhin über sich ergehen. Aus Angst Konsequenzen tragen zu müssen oder gefeuert zu werden.

Bildquelle: © andriano_cz – Fotolia.com

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