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Das Arbeitsleben regeln viele Gesetze, darunter das Teilzeitbefristungsgesetz. Hand aufs Herz: Wissen Sie exakt, worum es dabei geht? Klar, es hat etwas mit Teilzeitbeschäftigung und Befristung zu tun. Bevor Sie nun aber ins Spekulieren verfallen, lesen Sie lieber unseren Artikel. Selbst wenn Sie das Teilzeitbefristungsgesetz momentan nicht betreffen sollte, sollten Sie informiert sein. In unserem Artikel steht alles Wichtige zum Teilzeitbefristungsgesetz: Das müssen Sie wissen!

Überblick

  • Was ist das Teilzeitbefristungsgesetz?
  • Entstehung des Teilzeitbefristungsgesetzes
  • Teilzeitbefristungsgesetz: teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer
  • Teilzeitbefristungsgesetz: befristet beschäftigte Arbeitnehmer
  • Teilzeitbefristungsgesetz: Arbeit auf Abruf
  • Teilzeitbefristungsgesetz: Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit?
  • Teilzeitbefristungsgesetz gegen Benachteiligung und Diskriminierung
  • Minijobs und das Teilzeitbefristungsgesetz
  • Ausbildung und Weiterbildung nach dem Teilzeitbefristungsgesetz
  • Fazit

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Was ist das Teilzeitbefristungsgesetz?

Genau genommen heißt es „Teilzeit- und Befristungsgesetz“, abgekürzt: TzBfG. In unserem Artikel verwenden wir die weniger sperrige Schreibweise Teilzeitbefristungsgesetz.

Das Teilzeitbefristungsgesetz soll Teilzeitarbeit fördern t und die Voraussetzungen zur Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge genau beschreiben und festlegen.

Ferner dient das Teilbefristungsgesetz dazu, Teilzeitbeschäftigte und befristet Beschäftigte nicht zu diskriminieren oder anderweitig zu benachteiligen.

Entstehung des Teilzeitbefristungsgesetzes

Das Teilzeitbefristungsgesetz löste ab dem 1. Januar 2001 die damals gültigen arbeitsrechtlichen Bestimmungen zur Beschäftigungsförderung ab. Eine zunehmende Zahl von Arbeitsverhältnissen in Teilzeit oder Befristung war dafür ausschlaggebend.

Hinzu kam, dass sich die seinerzeit praktizierte Rechtsprechung der Arbeitsgerichte in der Praxis zunehmend als Beschäftigungshemmnis auswirkte.

Tatsächlich versuchten einige Arbeitgeber, durch befristete Arbeitsverträge oder sogenannte Kettenverträge den Kündigungsschutz zu umgehen. Bei Kettenverträgen handelt es sich um mehrere jeweils befristete Arbeitsverträge, die nacheinander mit demselben Arbeitnehmer immer wieder neu abgeschlossen werden.

Es ist jedoch zu bedenken, dass ein befristetes Arbeitsverhältnis angebracht sein kann. Und Arbeitsplatzbewerber mit Einstellungshemmnissen, die schließlich allzu oft im Sozialhilfebezug landen, erhalten so eine echte Chance.

Anders als bei einem Arbeitsverhältnis, das nach der Probezeit in ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis mündet, geht ein Arbeitgeber mit einem befristeten Arbeitsverhältnis ein geringeres Risiko ein.

Er kann so unbeschwerter seinen neuen Mitarbeiter beobachten und testen und sich bei eventuell doch nicht ausreichenden Leistungen oder anderen Schwierigkeiten einfacher von ihm trennen. Für vorübergehende Vertretungen werden ebenfalls gern befristete Verträge abgeschlossen.

Das Teilzeitbefristungsgesetz regelt die Details von Teilzeit- und befristeten Arbeitsverträgen verbindlich und gibt Arbeitgebern und Arbeitnehmern Rechtssicherheit.

Teilzeitbefristungsgesetz: teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer

Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer zeichnet aus, dass sie eine geringere Wochenarbeitszeit absolvieren als ein in einer vergleichbaren Tätigkeit in Vollzeit Beschäftigter. Sollte es in einem Betrieb dafür keine festgelegte Wochenarbeitszeit geben, dient zum Vergleich das dafür anfallende jährliche Arbeitszeitaufkommen. Wenn es im Unternehmen keinen weiteren Beschäftigten mit vergleichbarer Tätigkeit gibt, ist der entsprechende Tarifvertrag zugrundezulegen.

Teilzeitbefristungsgesetz: befristet beschäftigte Arbeitnehmer

Unter befristet Beschäftigten sind Personen mit einem Arbeitsvertrag für eine zuvor festgelegte Zeit zu verstehen. Die Befristung bezieht sich auf ein bestimmtes Datum, an dem der Arbeitsvertrag endet, oder auf einen bestimmten Zweck, nach dessen Erfüllung das Arbeitsverhältnis endet.

Zur Ausgestaltung eines befristeten Arbeitsvertrages wird beispielhaft ein unbefristetes Arbeitsverhältnis gleicher oder zumindest ähnlicher Tätigkeit herangezogen. Besteht in einem Unternehmen kein solches unbefristetes Arbeitsverhältnis, erfolgt die Orientierung am dafür geltenden Tarifvertrag.

Teilzeitbefristungsgesetz: Arbeit auf Abruf

Unter das Teilzeitbefristungsgesetz fällt auch der Sachverhalt einer Arbeit auf Abruf. Hierbei wird die Arbeitserbringung nach dem unmittelbaren Arbeitsanfall angefordert.

Beschäftigte mit einem Arbeitsvertrag, der Arbeit auf Abruf beinhaltet, brauchen deswegen nicht jederzeit für akute Arbeitseinsätze zur Verfügung zu stehen.

Vielmehr werden für sie im Voraus tägliche beziehungsweise wöchentliche Arbeitszeiten anberaumt, damit sie trotz Arbeit auf Abruf ihr Privatleben mit ihren Arbeitszeiten organisieren können. Auch die Dauern der einzelnen Arbeitseinsätze werden im Voraus besprochen. Beschäftigte für Arbeit auf Abruf müssen mindestens 4 Tage vorher über ihre Arbeitszeiten informiert werden.

Teilzeitbefristungsgesetz: Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit?

Ein grundsätzlicher Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit besteht nicht. Beschäftigt ein Unternehmer maximal 15 ausgebildete Arbeitnehmer, braucht er Teilzeitarbeit nicht zu genehmigen.

Im Interesse eines harmonischen Arbeitsklimas sollten Arbeitnehmer auch größeren Betrieben gegenüber bei einem Wunsch nach Teilzeitarbeit kooperativ vorgehen. So ist eventuell momentan wegen sonst beeinträchtigter Arbeitsabläufe keine Teilzeitarbeit möglich, zu einem späteren Zeitpunkt aber schon.

Teilzeitbefristungsgesetz gegen Benachteiligung und Diskriminierung

Sofern keine sachlichen Gründe entgegenstehen, dürfen in Teilzeit unbefristet beschäftigte Arbeitnehmer im Vergleich zu ihren vollzeitbeschäftigten beziehungsweise unbefristet eingestellten Arbeitnehmern keine Diskriminierungen oder Nachteile erleiden. Dies betrifft unter anderem ihre Entlohnung und geldwerte Vorteile.

In der Vergangenheit waren überdurchschnittlich häufig Frauen Benachteiligungen und Diskriminierungen ausgesetzt, da sie bei weitem den größten Anteil unter Teilzeitkräften stellten. Das Teilzeitbefristungsgesetz sollte diesen Ungerechtigkeiten abhelfen.

Minijobs und das Teilzeitbefristungsgesetz

Das Teilzeitbefristungsgesetz erstreckt sich nicht nur auf arbeitszeitreduzierte oder befristete Arbeitsverhältnisse. Es gilt auch für geringfügig Beschäftigte in Minijobs.

Ausbildung und Weiterbildung nach dem Teilzeitbefristungsgesetz

In die Frage nach der Ausbildung und Weiterbildung gemäß Teilzeitbefristungsgesetz fließt das in diesem Gesetz enthaltene Verbot einer Benachteiligung oder Diskriminierung mit ein. Folglich stehen in Teilzeit sowie befristet Beschäftigten dieselben Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten offen wie ihren in Vollzeit und ohne Befristung tätigen Kollegen.

Im Prinzip haben auch sie einen Anspruch auf die betrieblichen Bildungsangebote. Dabei hängt es allerdings von der Art ihrer Arbeitseinsätze und den Arbeitszeiten ab, ob sich die angebotenen Ausbildungen und Fortbildungen damit vereinbaren lassen. Werden betriebliche Arbeitsabläufe hierdurch zu stark nachteilig beeinflusst, kann der Arbeitgeber die Teilnahme an Bildungsprogrammen ablehnen.

Fazit

Das Teilzeitbefristungsgesetz schafft mehr Rechtssicherheit und Transparenz für Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber in Arbeitsverträgen für Teilzeitjobs und befristete Arbeitsverhältnisse. Dabei geht das Teilzeitbefristungsgesetz sachkundig auf die vielfältigen damit verbundenen Situationen ein und lässt kaum Fragen offen.

Bildquelle: © Marco2811 – Fotolia.com

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