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Arbeitszeitverkürzungen liegen basierend auf einer nachhaltigen Verbesserung des Work-Life-Flows absolut im Trend und nicht wenige Vollzeitler denken darüber nach, ob sich eine Verkürzung der eigenen Arbeitszeit rechnet. Dabei müssen natürlich etliche Dinge eine Rolle spielen und die wollen gut überlegt sein. Wie wirkt sich beispielsweise eine Verkürzung der Arbeitszeit auf das Einkommen (netto) aus? Wie wird das Entgelt reduziert, wenn man Zeiten verkürzt?

Natürlich lassen sich all diese Eckdaten wunderbar berechnen und das neue Einkommen auf der Basis der veränderten Arbeitszeiten durchleuchten. Dazu bedarf es in der Regel nur das aktuelle Bruttoentgelt, die geleisteten Stunden und die Stundenzahl, die man nach der Verkürzung anstrebt. Und doch bestehen über das Gehalt weitere Fragen, die es im Zusammenhang mit der Teilzeit zu klären gilt und die werden wir beleuchten. Die 10 besten Teilzeitjobs finden Sie hier

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Übersicht:

  • Was ist Teilzeit eigentlich genau?
  • Wie verändert sich die Steuerlast durch Teilzeit?
  • Welche Möglichkeiten auf Teilzeitarbeit gibt es?
  • Kann man Teilzeit auch per Home Office fahren?
  • Ist Job Sharing auch Teilzeit?
  • Was ist Altersteilzeit?
  • Warum erfreut sich Teilzeit neuerdings so großer Beliebtheit?
  • Gibt es gesetzliche Regelungen zur Teilzeit?
  • Elternzeit und Teilzeit – wie umsetzbar?
  • Was sind die finanziellen Aspekte bei der Teilzeit?

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Teilzeitrechner


Was ist Teilzeit eigentlich genau?

Teilzeitjob

Unter der Teilzeitarbeit versteht der Gesetzgeber, dass die wöchentliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers verringert wurde. Eine solche Verkürzung der Arbeitszeit findet nur nach dem Willen beider Parteien – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – statt.

In Deutschland hat sich ein wahrer Boom der Teilzeitarbeit entwickelt und nicht wenige Unternehmen bieten diese Modelle gerne an. Das kann in der Form einer tatsächlichen Halbtagstätigkeit sein oder auch als sogenanntes Job Sharing stattfinden.

Auch wenn die Teilzeit derzeit noch eine Frauen-Domäne ist, streben auch immer mehr Männer – zum Beispiel alleinerziehende Väter – eine Teilzeitregelung beim Arbeitgeber an. Auch sind diese Angebot eher auf bestimmte Bereiche in den Unternehmen begrenzt, denn im Bereich der Führungsetagen deutscher Unternehmen findet man die Teilzeit mit einem Anteil von circa 16 Prozent eher selten.

Wie verändert sich die Steuerlast durch Teilzeit?

Klar ist, Steuerlast und Einkommen korrelieren – das bedeutet, je mehr man an Einkommen generiert, desto höher sind auch die Steuerabgaben. Geht man nun als Arbeitnehmer in die Teilzeit, sinkt die Steuerlast, die zu entrichten ist, rapide ab.

Dafür existiert sogar eine Faustformel: Bei einer 20-prozentigen Reduzierung des Bruttolohnes, sinkt das Nettogehalt nur um rund zehn Prozent und nicht – wie zu vermuten gewesen wäre – ebenso um 20 Prozent. Doch den tatsächlichen Unterschied kann man sehr einfach mittels Teilzeitrechner eruieren.

Welche Möglichkeiten auf Teilzeitarbeit gibt es?

Auf dem Arbeitsmarkt gibt es eine schier unerschöpfliche Zahl an Arbeitszeitmodellen. So natürlich auch für den Bereich der Teilzeit. Am bekanntesten und am weitesten verbreitet ist zweifelsfrei die sogenannte Halbtagsstelle, die über ein Höchstmaß an Flexibilität verfügt. Dabei wird regulär an den bekannten fünf Wochentagen gearbeitet und das die Hälfte der normalen Zeit.

Hierbei wird man nicht selten gefragt, ob man am Vormittag (wenn die Kinder in der schule oder im Kindergarten sind) oder am Nachmittag arbeiten möchte.

Diese Variante birgt in sich den Vorteil, dass sie einfach zu organisieren ist und kaum Mehraufwand benötigt, will man Zeiten erfassen. Ein weiteres Modell ist, dass man zwar Vollzeit arbeitet, aber das eben nicht mehr an jedem Arbeitstag der Woche. Hierbei wird dann die Wochenarbeitszeit über freie Tage reduziert.

Möglich sind drei oder vier Arbeitstage die Woche – abhängig davon, um wie viel man seine Zeiten reduzieren möchte oder muss. Dieses Modell hat sich beispielsweise bei Mitarbeitern bewährt, die gleitend in den Ruhestand arbeiten wollen oder auch für Personen, die einen Wiedereinstieg in den Job suchen.

Als weitere Option ist es die Monatsarbeitszeit zu reduzieren. Sobald das Pensum erreicht wurde, welches vertraglich vereinbart wurde, gilt der Monat als „abgearbeitet“ und man geht in die Freizeit. Bis da hin wird dann eben auch an den fünf Wochentagen geschafft. Welches Modell man selbst präferiert wird auch davon abhängig sein, was der Arbeitgeber bereit ist zu offerieren.

Kann man Teilzeit auch per Home Office fahren?

Eine sehr bequeme Variante ist die Teilzeit im Home Office. Sofern die Tätigkeiten klar definiert sind und zum Beispiel auf Projekte ausgerichtet wurden, funktioniert das wunderbar – wenn man ein hohes Maß an Selbstdisziplin mitbringt. Zu der Teilzeitregelung ist hierbei sehr interessant, dass alle Wegstrecken und Fahrtkosten entfallen.

Ist Job Sharing auch Teilzeit?

Betreibt man das sogenannte Job Sharing (oder auch Jobsharing), wird eine Vollzeit-Stelle von zwei, drei oder mehr Personen besetzt. Hierdurch entsteht ein hohes Maß an Arbeitsflexibilität, denn die Verantwortung für die Anwesenheit wird den Mitarbeitern übergeben, die sich untereinander absprechen. So sind dann auch kurzfristige Wechsel der eigentlich abgesprochenen Time-Slots möglich. Grundvoraussetzung: Die Absprachen müssen bindend sein und sitzen.

Das Prinzip hierbei ist, dass die Stelle normal besetzt ist. Nur eben nicht mit der einen Person, sondern durch mehrere Mitarbeiter, die sich den Aufwand und das Arbeitsfeld teilen. Zu gleichen Teilen natürlich. Hierbei gibt es im Grunde kaum Ausfallzeiten, da möglicherweise ein Kollege Krankheitsausfälle temporär übernimmt und der ausfallende Kollege danach einspringt, die Mehrzeiten wieder zu egalisieren.

Was ist Altersteilzeit?

Unter der Altersteilzeit ist zu verstehen, dass der Mitarbeiter, der kurz vor dem Ruhestand steht, nicht mehr die volle Zeit arbeitet. Das versteht man unter einem gleitenden Übergang in die Verrentung. Möglich ist das qua Gesetzgeber ab dem vollendeten 55. Lebensjahr, sofern beide Parteien damit einverstanden sind. Die reguläre Arbeitszeit wird bei der Altersteilzeit halbiert. Unter Gehaltseinbußen? Nein, in diesem Fall nicht, denn der Arbeitgeber trägt den Differenzbetrag.

Warum erfreut sich Teilzeit neuerdings so großer Beliebtheit?

Waren es früher eher die Kinder, die als Grund für eine Tätigkeit in Teilzeit genannt wurden, hat sich das Spektrum heute erweitert. An zweiter Stelle – ja, die Kindesbetreuung steht immer noch vorne bei den Motivationsgründen zur Teilzeit – findet sich die bessere Balance zwischen Beruf und Privatleben. Doch ebenso sind Weiterbildungsmaßnahmen, Qualifikationsmaßnahmen oder die Vorbereitung auf den nahenden Ruhestand zu finden. Gerade die Work-Life-Balance rückt aber immer mehr ins Zentrum und dafür ist man auch bereit Gehaltseinbußen hinzunehmen.

Gibt es gesetzliche Regelungen zur Teilzeit?

Jeder Arbeitsbereich ist natürlich gesetzlich geregelt. So auch die Teilzeit! Prinzipiell hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit nach Paragraf 8 TzBfG. Und der muss nicht einmal begründet oder motiviert werden. Voraussetzung ist, man muss seit sechs Monaten im Unternehmen arbeiten und die Firma muss mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigen. Reicht man dann den Antrag ein und das drei Monate vor dem Beginn der Teilzeit, gibt es keinen Grund, das Gesuch abzulehnen. Sollte es der Arbeitgeber wider Erwarten nicht einverstanden sein, muss er das 30 Tage vor Teilzeitbeginn schriftlich motivieren und eine Alternativlösung anbieten.

Elternzeit und Teilzeit – wie umsetzbar?

Gerade nach dem Geburt eines Kindes streben nicht wenige Eltern in die Teilzeit, da man etwas vom Kind haben möchte, das Aufwachsen erleben will. Den Eltern erwächst durch den Nachwuchs die Option, bis zum dritten Lebensjahr des eigenen Kindes in die sogenannte Elternzeit zu gehen. Und doch besteht die Option, auch in der Elternzeit maximal 30 Wochenstunden tätig zu werden – selbst bei angemeldeter Elternzeit.

Voraussetzung: Sechs Monate im Betrieb und nichts, was der Teilzeit an rationalen Gründen widerspricht.
Was sind die finanziellen Aspekte bei der Teilzeit?

Natürlich muss man bei der Teilzeit bereit sein, finanzielle Einbußen hinzunehmen – die aber mit mehr Freizeit, mehr Familie oder weniger an Stress vergütet werden. Das Einkommen nimmt zwar ab, aber oftmals nimmt die Lebensqualität auch zu. Zu bedenken ist auch, dass für den Fall der berechtigten Entlassung der Anspruch auf Leistungen beim Arbeitslosengeld reduziert wird und es Einbußen bei der Rente geben wird.

Bildquelle: © Markus Bormann – Fotolia.com

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