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Für einen menschenverachtenden Lohn werden Tausende Hartz-IV-Bezieher in sogenannte Ein-Euro-Jobs gedrängt. Kaum zu glauben, doch der Name ist Programm. Nicht mehr als ein oder zwei Euro pro Stunde verdient der Bezieher hier bei regulärer Arbeit…

So lehnen Sie den Ein-Euro-Job ab

Immerhin: Der knauserige Lohn von ein oder zwei Euro pro Stunde wird nicht auf den Hartz-IV-Satz angerechnet. Er kann in voller Höhe behalten werden. Dennoch – eine faire Vergütung sieht anders aus. Tatsächlich ist es gar nicht so einfach, einen Ein-Euro-Job abzulehnen. Denn wird ein Ein-Euro-Job nicht angenommen, droht in der Regel eine Sanktion. Der Grund hierfür ist, dass die Ein-Euro-Jobs der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt dienen.

Allerdings ist es möglich, einen Ein-Euro-Job aus wichtigen Gründen abzulehnen, wie zum Beispiel:

  • der Hartz-IV-Bezieher ist dem Ein-Euro-Job geistig, körperlich oder seelisch nicht gewachsen
  • der Hartz-IV-Bezieher ist für die Erziehung eines Kindes unter drei Jahren zuständig und eine Aufsicht durch eine andere Person kann nicht gewährleistet werden
  • der Hartz-IV-Bezieher muss einen Angehörigen pflegen und die Pflege würde durch die Annahme des Ein-Euro-Jobs leiden
  • ein bereits bestehender Job des Hartz-IV-Beziehers würde durch die Annahme des Ein-Euro-Jobs leiden

Der Ein-Euro-Job kann somit tatsächlich abgelehnt werden, sofern einer oder sogar mehrere der genannten Gründe vorliegen.

Bildquelle: © aytuncoylum – Fotolia.com

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