Versicherung Rauchen teurer als Risikosportarten
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Wer raucht, muss bei einer Risikolebensversicherung bis zu drei Mal höhere Beiträge zahlen. Gefährliche Sportarten und Hobbys sind hingegen kein Problem.

Neue Ergebnisse von Stiftung Warentest

Die Stiftung Warentest hat in der Zeitschrift „Finanztest“ die Beitragshöhen unterschiedlicher Risikolebensversicherung verglichen – für Raucher und Nichtraucher. Im Test waren 40 Versicherer. Im Durchschnitt müssen Raucher drei Mal so hohe Beiträge zahlen wie Nichtraucher.

Rauchen ist Risikofaktor, gefährliches Hobby nicht

Damit betrachten die Versicherer Rauchen als Risikofaktor und dürfen dafür Aufschläge verlangen. Was jedoch kurios erscheint: Für gefährliche Hobbys und Freizeitaktivitäten wie etwa Fallschirmspringen erheben die Versicherungen keinen Aufschlag. Sie werden demnach nicht als Risikofaktor gewertet, obwohl sie ebenso lebensgefährlich sein können.

Eine Erklärung könnte sein, dass Versicherungen anhand des Alters, des Gewichts und des Gesundheitszustands die Aufschläge berechnen. Und Rauchen wirkt sich wesentlich eher auf die Gesundheit aus als Fallschirmspringen.

Lediglich vereinzelt kann es vorkommen, dass ein Versicherer nach dem Nikotinkonsum pro Tag fragt. Damit dürfte es für Gelegenheitsraucher günstiger werden.

Entwicklung gleich geblieben

Schon in 2000 hatte die Stiftung Warentest die Beitragshöhen von Rauchern bei Risikolebensversicherungen ermittelt und herausgefunden, das Nichtraucher deutlich günstiger weg kommen. Der Test kam zu dem Ergebnis, dass Raucher bei gleicher Versicherungssumme wie Nichtraucher und ähnlichen Voraussetzungen (z.B. Alter, Geschlecht) etwa das Doppelte der Beiträge zahlen müssen.

Was können Raucher tun?

Tatsächlich gibt es keine Möglichkeit, bei der Risikolebensversicherung zu sparen, wenn man raucht. Raucher haben lediglich die Option, das Laster aufzugeben, um so die Beiträge zu reduzieren. Zusätzlich spart man sich die Kosten für Zigaretten und Tabak – auch ein Vorteil!

Neben Zigaretten und Tabak werden von den Versicherern auch Schnupf- und Kautabak sowie Zigarren und Pfeifen negativ bewertet.

Mitteilungspflicht gegenüber Versicherern

Falsche Angaben zum Tabakkonsum zu machen, ist keine Lösung. Bei Abschluss eines Versicherungsvertrags muss der Versicherungsnehmer eine Nichtrauchererklärung unterzeichnen und damit bestätigten, dass er nicht raucht.

Versicherungsgesellschaften haben aber die Möglichkeit, dies gegebenenfalls zu kontrollieren – etwa durch eine Urinprobe. Nikotin ist im Urin durch den Cotininwert bestimmbar.

Beginnt ein Versicherungsnehmer während der laufenden Versicherungszeit das Rauchen, muss er dies dem Versicherer mitteilen. Andernfalls droht die Kündigung der Risikolebensversicherung, und die ist meist mit Kosten verbunden.

Gleiches gilt aber auch für Raucher, die das Qualmen aufgeben: Unbedingt dem Versicherer mitteilen, dann werden die Beiträge günstiger.

Teure Versicherungen sind nicht besser

Stiftung Warentest fand weiterhin heraus, dass es keinen Vorteil bringt, eine teure Risikolebensversicherung abzuschließen. Im Vergleich zu günstigen Versicherern macht dies kaum einen Unterschied. So kann man sich teure Beiträge sparen.

Als Orientierung für die Beitragshöhe gilt die Faustregel: Die Versicherungssumme sollte das Drei- bis Fünffache des Jahreseinkommens (brutto) ausmachen.

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