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Die Landesregierung von Thüringen möchte künftig keine Fördergelder mehr für Gemeinschaftsunterkünfte ausgeben, in denen Flüchtlinge untergebracht werden. Aber wo sollen sie dann hin?

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Pauschale für Gemeinschaftsunterkunft läuft aus

Ab kommendem Jahr möchte der Migrationsminister Dieter Lauinger (Grüne) die Förderung von Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge abschaffen. „Wir fördern schon seit einem Jahr keinen einzigen Antrag mehr auf Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften“, so Lauinger laut gegenüber der Deutschen Presse Agentur.

Die Pauschale, die Landkreise und kreisfreie Städte für die Errichtung von Gemeinschaftsunterkünften beantragen können, laufe zum Endes des Jahres aus und werde auch nicht verlängert, heißt es weiter.

Kommunen sollen Einzelunterkünfte schaffen

Der Migrationsminister hofft, dass mit Auslaufen der Pauschale für Gemeinschaftsunterkünfte künftig mehr Einzelunterkünfte geschaffen werden. Flüchtlinge sollen ab nächstem Jahr also schnell in eigene Wohnungen vermittelt werden. „Die Frage, wie Menschen wohnen, ist entscheidend, ob Integration gelingt“, so Lauinger weiter.

Bislang bekommt eine Kommune pro neuem Schlafplatz in einer Gemeinschaftsunterkunft 7.500 Euro Fördergelder. „Ich würde es begrüßen, wenn die Landräte möglichst viele Flüchtlinge in Wohnungen unterbringen und nur noch dort, wo sie nicht ausreichen, Gemeinschaftsunterkünfte nutzen“, erklärte der Migrationsminister weiter. Allerdings könne er den Kommunen nur empfehlen, wie sie die Flüchtlinge unterbringen und verteilen, nicht aber vorschreiben.

Der Leerstand in vielen Städten und Gemeinden Thüringens könnte jedoch ein weiterer Anreiz sein, Flüchtlinge künftig in Wohnungen zu vermitteln.

Unterbringung recht unterschiedlich

Die Vorgehensweise ist von Land und Land und Kommune zu Kommune sehr unterschiedlich. Während die Stadt Mainz erst vor wenigen Tagen das Allianzhaus, die große neue Gemeinschaftsunterkunft, vorstellte, berichtet der Landkreis Göppingen, dass immer weniger Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften leben.

Weil man im Landkreis Göppingen weniger Flüchtlinge in den Gemeinschaftsunterkünften versorgen muss, als Platz zur Verfügung steht, können die Bewohner ab Januar 2018 mit mehr Quadratmetern rechnen. Bislang verfügt dort jeder Flüchtling über 4,5 Quadratmetern. Künftig könnte die Mindestfläche pro Flüchtling bei sieben Quadratmetern liegen.

Wohnungsmarktsituation oft schwierig

Viele Flüchtlinge wechseln nach Abschluss des Asylverfahrens ohnehin automatisch in eine andere Unterkunft. Denn als anerkannte Asylbewohner sind die Gemeinden für die Unterbringung zuständig. Ein Großteil findet aus dieser Anschlussunterbringung heraus eine eigene Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt.

In Städten und Kreisen, in denen die Asylverfahren längere Zeit in Anspruch nehmen, müssen die Flüchtlinge auch länger in den Gemeinschaftsunterkünften bleiben. Hinzukommen Ballungsräume, in denen schlichtweg Wohnungsmangel herrscht. So kommen die Kommunen mit der Wohnraumbeschaffung für Flüchtlinge nicht hinterher. Und diese dürfen theoretisch schon nach 24 Stunden aus der Not- bzw. Gemeinschaftsunterkunft ausziehen.

Aber wohin, wenn keine Wohnung verfügbar ist? Das Land Hessen denkt aktuell über eine Wohnsitzauflage für bestimmte Flüchtlinge nach. So will man Flüchtlingen, die etwa von Sozialhilfe leben, ihren Wohnort vorschreiben, um Städte zu entlasten und den Leerstand auf dem Land zu mindern.

Bildquelle: © hydebrink – Fotolia.com

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