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England: Ein Restaurantbesitzer wurde wegen Totschlags verurteilt. Er hatte fälschlicherweise ein Gericht mit Erdnusspulver serviert. Ein Kunde starb an einem allergischen Schock.

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Sechs Jahre Gefängnis wegen Totschlags

Der Eigentümer einer Kette von indischen Restaurants ist in Nordengland zu einer Gefängnisstrafe von sechs Jahren verurteilt worden. Ein Kunde hatte trotz einer Nussallergie ein Gericht mit Erdnüssen erhalten. Somit wurde der 53-jährige Mohammed Zaman aus der Nähe von York für den Tod des 38-Jährigen verantwortlich gemacht. Das Opfer hatte eine Portion Chicken Tikka Masala zu sich nach Hause bestellt und war an einem allergischen Schock gestorben.

Der Verstorbene hatte das Gericht in einem Restaurant des Verurteilten bestellt und dabei ausdrücklich betont, dass keine Nüsse enthalten sein dürfen. Das Gericht wurde trotzdem mit einer Mischung aus gemahlenen Nüssen zubereitet – auch Erdnüsse waren enthalten.

Der Verstorbene wurde später regungslos in seinem Badezimmer aufgefunden.

Nicht der erste Fall

Auch eine 17-Jährige hatte beinahe dieselbe Erfahrung mit der Restaurantkette machen müssen. Sie erlitt ebenfalls einen allergischen Schock, nachdem sie in einem Restaurant Zamans gegessen hatte. Zuvor war ihr versichert worden, dass ihr Gericht keine Nüsse enthalten würde. Die junge Frau musste sofort in ein Krankenhaus eingeliefert werden.

Nun hatte die Staatsanwaltschaft dem Restaurantbesitzer vorgeworfen, er hätte teures Mandelmehl durch eine kostengünstigere Nussmischung ersetzt. Zudem soll einer einige Mitarbeiter illegal beschäftigt und dabei auf eine korrekte Einarbeitung verzichtet haben.

In einer Urteilsbegründung erklärte der Richter Simon Bourne-Arton: Zaman habe zugunsten des Profits alles weggeworfen, wofür er jemals gearbeitet habe. „Sie haben das in einer Art und Weise getan, die jemand anders das Leben kostete.“

Bildquelle: © karepa – Fotolia.com

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