Wenn der bisherige Beruf auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr stark genug nachgefragt ist oder aber die Gesundheit nicht mehr mitspielt, kann eine Umschulung neue Chancen eröffnen. In welchen Fällen die Bundesagentur für Arbeit Menschen mit ihrem Angebot zu einem neuen Beruf verhilft – und was Sie als Umschüler wissen sollten.

✅ In diesem Artikel werden alle Fragen zu Hartz 4 beantwortet 

Der Job fürs Leben ist selten geworden: Viele Menschen müssen in ihrer beruflichen Laufbahn flexibel auf Umschwünge reagieren und sich aus eigener Kraft immer wieder in neue Branchen und Tätigkeiten einarbeiten. Dass das Arbeitsleben heute viel dynamischer ist als noch vor zwanzig Jahren, stellt Chance und Risiko zugleich dar.

Die Fluktuation ist höher, die Mitarbeiter sind stärker denn je gefragt, eigeninitiativ für ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu sorgen. Hier sich kann eine Umschulung als sinnvoll erweisen – und in bestimmten Fällen wird diese sogar vom Arbeitsamt gefördert.

Allein der Wunsch nach einer neuen beruflichen Betätigung genügt jedoch nicht, um die Zustimmung für eine Umschulung durch die Agentur für Arbeit zu erhalten. Ein unliebsames Arbeitsverhältnis sollte daher auf keinen Fall einfach gekündigt werden.

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Wann Sie Chancen auf eine geförderte Umschulung haben

Wichtigste Voraussetzung ist, dass ein Arbeitnehmer mindestens 18 Jahre als ist und akut von Arbeitslosigkeit bedroht oder bereits arbeitslos ist. Denn bei einer Umschulung handelt es sich um ein Förderinstrument, mit dem die Agentur für Arbeit möglichst viele Menschen zurück in den Beruf bringen möchte, bevor diese in Arbeitslosengeld II rutschen.

Eine Umschulung fällt unter die berufliche Weiterbildung, die dazu dient, Ihre Chancen auf der Suche nach Arbeit zu verbessern und den beruflichen Horizont zu erweitern. Das heißt: Eine Erstausbildung muss bereits begonnen oder absolviert worden sein, alternativ muss der Antragsteller eine dreijährige berufliche Tätigkeit nachweisen. Wer sich eine Umschulung wünscht, hat allerdings keinen Rechtsanspruch auf solch eine Förderung: Die Entscheidung, sie zu bewilligen, obliegt dem jeweiligen Sachbearbeiter.

Keine Beschäftigungsmöglichkeiten im alten Beruf

Wenn Sie eine Umschulung wünschen, müssen Sie sich zwingend an Ihre Agentur für Arbeit wenden und sich von einem Sachbearbeiter beraten lassen. Dieses Gespräch sollten Sie bestmöglich vorbereiten und schlüssig darlegen, warum Sie eine Umschulung in Betracht ziehen.

Sie müssen Ihren Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit also davon überzeugen, dass die Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt oder aber Ihre Leistungsfähigkeit durch Ihren Gesundheitszustand so eingeschränkt sind, dass Sie in Ihrem erlernten Beruf keine Perspektive haben.

Bei körperlichen Defiziten oder Erkrankungen ist der Nachweis leichter als bei psychischen Problemen. Dabei gelten heute auch Burnout und Depression als wahre Volkskrankheiten, die eine Weiterbeschäftigung im alten Beruf unmöglich machen können.

Eigeninitiative zeigen

Am besten zeigen Sie sich dem Sachbearbeiter gegenüber kooperativ, indem Sie sich selbst Gedanken über Umschulungsmöglichkeiten machen und sorgfältig ausgewählte Vorschläge einreichen. Wichtig: Der neue Beruf muss zukunftsfähig sein und Ihnen reelle Jobchancen auf dem Arbeitsmarkt verschaffen.

Die Nachfrage nach Fachkräften in diesem Berufsfeld muss also hoch sein, um eine Chance auf die Umschulung zu erhalten. Doch auch Sie selbst sollten sich möglichst umfassende Einblicke in den neuen Beruf erlangen und auf diese Weise herausfinden, ob Sie sich in der neuen Aufgabe wiederfinden.

Dazu kann sich ein Praktikum eignen, in dessen Rahmen Sie sich einen Eindruck des praktischen Arbeitsalltages verschaffen können und sich mit Kollegen austauschen können. Manchmal ist solch ein Praktikum sogar Voraussetzung. Im Vorfeld sollten Sie abwägen, ob Sie sowohl die Branche als auch die Aufgabe wechseln oder ob Sie trotz Ihrer beruflichen Neuorientierung derselben Branche treu bleiben wollen.

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld mindert sich

Machen Sie dem Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur Ihre Motivation deutlich, ohne zu fordernd zu sein. Können Sie sich mit diesem auf eine Umschulung verständigen, können Sie die Förderung beantragen, die in Form eines Bildungsgutscheins bewilligt wurd. Dieser kann zeitlich befristet und regional sowie auf bestimmte Bildungsziele beschränkt sein.

Er deckt die Ausbildungs- und Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten sowie die Unterbringung und Verpflegung im Rahmen einer Ausbildung. Der vom Träger bestätigte Bildungsgutschein muss innerhalb seiner Gültigkeit bei der Agentur für Arbeit eingegangen sein. Es empfiehlt sich, alle erforderlichen Unterlagen möglichst zeitnah einzureichen, damit die Leistungen schnell bewilligt werden können.

Hat ein Arbeitsloser zu Beginn der Maßnahme Anspruch auf Arbeitslosengeld, mindert dieser sich für jeweils zwei Tage, für die ein Anspruch auf Arbeitslosengeld während der Weiterbildung erfüllt worden ist, um einen Tag. Dennoch verbleibt ein Mindestanspruch von 30 Tagen.

Wissenswertes zu den Umschulungen

Die Dauer einer Umschulung ist abhängig vom jeweiligen Beruf: Wer sich in einem technischen Beruf weiterbilden möchte, muss mit 30 Monaten rechnen, in einem kaufmännischen Beruf mit nur 24. Diese verkürzte Ausbildung setzt die Berufserfahrungen voraus, die der Umschüler bereits in der ersten Berufsausbildung sammeln konnte.

Unterschieden werden betriebliche und schulische Umschulungen sowie Umschulungen bei einem Leistungsträger. 500.000 Angebote von insgesamt 18.000 Bildungsanbietern sind bei Kursnet (http://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/) im Angebot, so heißt die Aus- und Weiterbildungsdatenbank der Agentur für Arbeit, aus der Interessenten mit Hilfe vielfacher Filtermöglichkeiten wählen können. Wer erfolgreich umgeschult hat, erhält einen IHK-Abschluss oder einen Gesellenbrief.

Der Antrag wurde abgelehnt – was tun?

Wurde die Umschulung nicht bewilligt, sollten Sie nicht resignieren – es lohnt sich in diesem Fall, die Argumente für die berufliche Weiterbildung noch einmal zu überarbeiten und überzeugender zu gestalten. Die Ablehnung kann aber auch darauf begründet sein, dass der neue Beruf in der aktuellen Arbeitsmarktsituation keine Verbesserung der Jobchancen verspricht.

Hier kann der Antrag auf die Umschulung in einer zukunftsträchtigeren Branche erfolgreicher verlaufen. Gelingt es nicht, über die Agentur für Arbeit eine Umschulung fördern zu lassen, so ist dies auch bei der Rentenversicherung oder über die Berufsgenossenschaft möglich.

Bildquelle: © bluedesign – Fotolia.com

1 Bewertungen
5.00 / 55 1