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Auch der Weihnachtsmann kann mal einen Fehler machen. Keine Sorge, Sie sind nicht alleine: Alle Jahre wieder liegen unter dem Tannenbaum ein paar Geschenke, die man vielleicht nicht so wirklich gebrauchen kann. Hier zeigen wir Ihnen, wie Sie falsche Geschenke am besten loswerden und wie Sie zudem auch noch das beste Geld dafür bekommen…

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Oh… wie schön…

Wenn die Freude über ein Geschenk gespielt werden muss, hat das Geschenk eindeutig einen falschen Besitzer gefunden. Um nicht unhöflich zu sein, tut man gerne so, als würde einem das Geschenk gefallen. Aber die Wohnung, den Dachboden oder den Keller alle Jahre wieder mit Dinge zu beladen, die man eigentlich überhaupt nicht gebrauchen kann, ist auch keine Lösung. Auch dem „Schenker“ tut man damit nichts Gutes. Es ist niemandem geholfen. Also muss eine andere Lösung her.

Geschenke umtauschen

Besonders gut ist es, wenn der „Schenker“ so vorausschauend war, den Kassenbon beizulegen. Denn in diesem Fall kann man das Geschenk schnell und einfach wieder zurückgeben und sich etwas anderes aussuchen oder auch einfach das Geld verlangen. Blöd ist es hingegen, wenn der Beleg nicht mitgeschenkt wurde – was leider in den meisten Fällen vorkommt.

Nun kommt es also auf Sie an: wenn Sie sich trauen, um den Kassenbon zu bitten, können Sie das Geschenk umtauschen und zurückbringen und das Geld bekommen.

Wichtig: Gegenstände wie CDs, DVDs und Software müssen normalerweise beim Umtausch versiegelt sein. Bei Produkten, die man online bestellt hat, gilt das zweiwöchige Widerrufsrecht. Die Ware kann dann innerhalb von zwei Wochen zurückgeschickt werden.

Mangelhafte oder beschäftigte Ware

Bei mangelhafter oder beschädigter Ware haben Sie das Recht, diese innerhalb von zwei Jahren ab Kauf mit der Vorlage des Kassenbons zu reklamieren. Bei gebrauchten Waren kann die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungspflicht allerdings kürzer sein.

Geschenke verkaufen

Die einfachste Möglichkeit besteht darin, ein Geschenk zu verkaufen. Hierbei hat man den entscheidenden Vorteil, dass der Bon nicht benötigt wird. Man muss sich also nicht in die äußert unangenehme Situation bringen, mit dem „Schenker“ zu sprechen. Eine gute Möglichkeit sind unter anderem Aktionen im Netz. Aber auch auf Marktplätzen für Kleinanzeigen kann man ein Präsent super weitergeben.

Wichtig: Wer etwas im Internet verkauft, sollte sich unbedingt als privater Verkäufer anmelden. In einem solchen Fall muss nämlich kein Widerrufs- oder Rückgaberecht eingeräumt werden. Mit einem kleinen Hinweis unter dem Angebot kann man zudem die gesetzliche Gewährleistung ausschließen. Dazu reicht bereits der Satz: „Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft“.

Zu beachten ist auch, dass die Angaben über die im Internet angebotenen Artikel korrekt sein müssen. Außerdem dürfen aus Urheberrechtsgründen nicht die originalen Bilder der Hersteller-Seiten verwendet werden. Aus diesem Grund sollten Sie ohnehin lieber eigene Bilder schießen und eigene Beschreibungstexte verfassen.

Geschenke tauschen

Alternativ zum Verkauf kann man seine Geschenke gegen sinnvollere Waren tauschen. Auch hierfür gibt es entsprechende Plattformen im Internet. In vielen Städten gibt es außerdem sogar richtige Tauschveranstaltungen.

Geschenke verschenken

Dann gibt es noch eine Möglichkeit: Sie ist zwar etwas skurril, ist aber dennoch in vielen Haushalten die gängige Praxis. Sollte ein Geschenk Ihnen nämlich nicht gefallen, können Sie sich dieses einfach aufheben und bei Gelegenheit an die nächste Person weiter verschenken. Ideal ist das zum Beispiel bei Schokoladen, Konfitüren, Tees oder Weinen. Ist aber natürlich auch bei anderen Lebensmitteln oder Waren möglich. Wer weiß, vielleicht kommt das Geschenk ja auf diese Weise zu einem glücklichen Abnehmer…

Bildquelle: © Monkey Business – Fotolia.com

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