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Die finanzielle Situation von Alleinerziehenden sieht in den meisten Fällen nicht besonders gut aus. Die Bedingungen erschweren sich noch, wenn der Unterhalt für das Kind nicht regelmäßig, zu spät oder auch gar nicht gezahlt wird. In diesem Fall soll mit der Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz geholfen werden. Wie das geht und was Alleinerziehende noch beantragen können, erfahren Sie hier in diesem Artikel.

Übersicht

  • Welche Leistungen kann man als Alleinerziehender in Anspruch nehmen?
  • Sonstige Hilfen für Alleinerziehende
  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nutzen
  • Wann steht Ihnen Wohngeld zu?
  • Wer kann Elterngeld beantragen?
  • Die Regelung beim Kindergeld
  • Wer kann Unterhaltsvorschuss erhalten?
  • Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?
  • Welche Voraussetzungen gib es zusätzlich?

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Welche Leistungen kann man als Alleinerziehender in Anspruch nehmen?

Als Alleinerziehende können Sie neben dem Unterhaltsvorschuss eine Reihe von Vergünstigungen und Leistungen in Anspruch nehmen, je nachdem in welcher Lebenslage Sie sich befinden.

Auf einige Leistungen gehen wir noch näher ein, in gesonderten Kapiteln. Falls Sie sich für eine der anderen Leistungen interessieren, bitten wir Sie, sich diesbezüglich beispielsweise auf unserer Internetseite zu informieren.

Sie können als Alleinerziehende folgende finanzielle Hilfen beantragen:

Sonstige Hilfen für Alleinerziehende

Außer finanziellen Hilfen, wie dem Unterhaltsvorschuss, können Alleinerziehende auch andere Hilfen nutzen. Dazu gehört beispielsweise die Freistellung bei einem kranken Kind. Sie können so zwanzig Tage von der Arbeit freigestellt werden, wenn Ihr krankes Kind jünger als zwölf Jahre alt ist.

In diesem Alter steht Ihnen als Alleinerziehende auch eine Haushaltshilfe zu, wenn Sie in ein Krankenhaus müssen. Oftmals können Sie diese auch schon nutzen, wenn Sie die Krankheit zuhause auskurieren und Alleinerziehende sind.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nutzen

Alleinerziehende haben nicht nur die Möglichkeit Unterhaltsvorschuss zu beantragen, sie können auch einen Entlastungsbetrag von 1.308 Euro pro Jahr nutzen. Im Regelfall sind Alleinerziehende in der Steuerklasse 2 eingestuft. In dieser Steuerklasse ist der Entlastungsbetrag schon angerechnet.

Sie zahlen schon weniger Steuern im laufenden Jahr. Da die Berechnung von Elterngeld oder auch Arbeitslosengeld 1 auf der Basis des Nettoeinkommens erfolgt, ist es ratsam für Alleinerziehende, die in der Steuerklasse 5 sind, die getrennte steuerliche Veranlagung zu beantragen. Die Steuerklasse ist sehr niedrig und Sie verzichten sonst auf finanzielle Vorteile.

Besonderheiten beim Kinderfreibetrag

Sie können nicht nur Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn der andere Elternteil den Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt, Sie können auch die Übertragung des halben Kindergeldfreibetrages beantragen. Die Voraussetzung dafür ist, dass der andere Elternteil seine Unterhaltsverpflichtungen nicht zu mindestens 75 % erfüllt.

Die Grundlage um Kindergeldfeibeträge zu beantragen, ist ein Verdienst von 33.000 Euro oder mehr im Jahr bei Alleinerziehenden. In diesem Fall beträgt der Kindergeldfreibetrag 3.504 Euro für jeden Elternteil bei getrennt Lebenden und ist eine gute Alternative zum Kindergeld.

Wann steht Ihnen Wohngeld zu?

Oftmals ist die finanzielle Situation von Alleinerziehenden angespannt, nicht nur dann, wenn Sie Unterhaltsvorschuss beantragen. Sie haben oftmals ein geringes Einkommen oder sind sogar im Bezug von Arbeitslosengeld II. In diesem Fall können Sie Wohngeld beantragen. Sie erhalten dann finanzielle Unterstützung, um die Wohnkosten tragen zu können.

Für die Beantragung von Wohngeld zählt aber nicht nur die wirtschaftliche Lage, sonder auch die Anzahl der Mitglieder, die im Haushalt leben, ist relevant. Sie können sich bei Ihrer örtlichen Wohngeldstelle Informationen einholden, ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können.

Wer kann Elterngeld beantragen?

Wenn die Kinder auf der Welt sind, können Alleinerziehende in besonderen Situationen Unterhaltsvorschuss erhalten. Nach der Geburt stehen sowohl Berufstätigen, wie auch Studenten, Auszubildenden oder auch Arbeitslosen Elterngeld zu.

Die Zahlungen liegen beim Elterngeld zwischen 300 Euro bis hin zu 1.800 Euro im Monat, je nach Einkommen. Als Alleinerziehender besteht aber ein Unterschied in der Dauer des Geldbezuges. Sie können 14 Monate Elterngeld beziehen, während im Regelfall nur 12 Monate Elterngeld gewährt wird.

Die Regelung beim Kindergeld

Eltern steht für die Grundversorgung von Kinder Kindergeld zu. Die Höhe des Kindergeldes liegt bei 184 Euro monatlich für das erste und zweite Kind und erhöht sich dann, pro weiteres Kind, bis auf maximal 215 Euro im Monat. Im Regelfall erhalten Alleinerziehende den gesamten Kindergeldbetrag, es sei denn, der andere Elternteil kommt seinen Unterhaltsverpflichtungen regelmäßig und zuverlässig nach.

In diesem Fall kann sich der andere Elternteil die Hälfte des Kindergeldes von den Unterhaltsleistungen abziehen. Kommt der andere Elternteil den Unterhaltsleistungen nicht oder nur unregelmäßig nach, besteht die Möglichkeit für den Alleinerziehenden Unterhaltsvorschuss zu beantragen.

Wer kann Unterhaltsvorschuss erhalten?

Kinder bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres, die bei einem Alleinerziehenden leben können Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn sie keinen regelmäßigen oder auch gar keinen Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten. Die Leistungen für den Unterhaltsvorschuss können für höchstens sechs Jahre in Anspruch genommen werden.

Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?

Bei der Zahlung des Unterhaltsvorschusses, wird bei mehreren Kindern das Kindergeld für das erste Kind abgezogen.

Der Unterhaltsvorschuss ist in der Höhe gestaffelt und wird wie folgt ausgezahlt:

  • für Kinder die bis zu fünf Jahren alt sind in Höhe von 145 Euro
  • für Kinder die sechs bis einschließlich elf Jahre alt sind in Höhe von 194 Euro

Welche Voraussetzungen gibt es zusätzlich?

Bei der Zahlung des Unterhaltsvorschusses liegt keine Einkommensgrenze für den Alleinerziehenden zugrunde. Es wird auch kein gerichtliches Urteil für den Bezug von Unterhaltsvorschuss benötigt.

Ist allerdings der andere Elternteil teilweise oder sogar ganz in der Lage, der Unterhaltspflicht finanziell nachkommen zu können, wird er vom Staat in der Höhe des bereits gezahlten Unterhaltsvorschusses in Anspruch genommen. Das bedeutet, er muss den geleisteten Unterhaltsvorschuss dem Staat zurückzahlen.

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