Unterhaltsvorschuss Städte haben höhere Ausgaben
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Für Alleinerziehende ist der Unterhaltsvorschuss vom Staat eine wichtige Stütze im Alltag. Für viele Städte und Kommunen ist es jedoch eine hohe Belastung, die mit der Gesetzesänderung ab Juli nicht weniger wird.

Unterhaltsausgaben sind hoch

Die Stadt Minden gibt jährlich rund 1,3 Millionen Euro für Unterhaltsvorschüsse aus. In Löhne zahlt man rund 437.000 für unterhaltspflichtige Kinder, die keinen Unterhalt erhalten. Vielerorts zahlen Städte und Gemeinden viel Geld für barunterhaltspflichtige Elternteile, in der Regel Väter, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen können oder wollen.

Kommunen bleiben auf Kosten sitzen

Oftmals bleiben sie auf den Kosten sitzen, wie in Löhne. Von 437.000 Euro Unterhaltskosten hat die Stadt bislang nur 97.000 Euro zurückfordern können. Der Rest steht noch aus. Das Problem: Mit der Zahlung von Unterhaltsvorschuss geht der Anspruch auf Unterhalt vom minderjährigen Kind auf die Stadt über, die Väter sind deswegen aber nicht häufiger zahlungsfähig oder auffindbar.

So gibt es nicht nur Unterhaltspflichtige, die ihre Zahlungen verweigern oder schlichtweg nicht greifbar sind, sondern auch viele, die selber auf Sozialleistungen angewiesen sind und den Unterhalt nicht zahlen können.

Der Unterhaltsvorschuss ist für Alleinerziehende ein wahrer Segen, da sie wenigstens etwas Unterstützung erhalten. Für die Kommunen ist es eine hohe Belastung, insbesondere, wenn ab Juli die Bedingungen für den Unterhaltsvorschuss ausgeweitet werden.

Neues Gesetz wird für Kommunen teuer

Mit der neuen Gesetzesregelung wird die Altersgrenze beim Unterhaltsvorschuss aufgehoben. So können Eltern auch für Kinder über 12 Jahren Unterhaltsvorschuss bei der Kommune beantragen. Weiterhin wird die Bezugsdauer nicht mehr begrenzt. Bislang hat die Stadt Unterhalt nur maximal sechs Jahre lang gezahlt.

Das bedeutet, dass ab Juli mehr Kinder Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben. Und die meisten Kinder bzw. alleinerziehenden Elternteile müssen von diesem Anspruch Gebrauch machen, um über die Runden zu kommen. Sind alleinerziehende Eltern doch oftmals, wenn überhaupt, in geringfügiger Beschäftigung und verfügen nur über wenig Einkommen.

Kostenanteil muss gesenkt werden

Die Kosten für den Unterhaltsvorschuss müssen Kommunen und Städte nicht alleine tragen. 33 Prozent werden vom Bund, 13 Prozent vom Land und 54 Prozent von der Kommune getragen. Das ist oftmals aber gar nicht hilfreich, da der Vorschuss nur selten zurückgeholt werden kann. Die meisten Kommunen bleiben auf ihren Kosten sitzen.

Hinzukommt, dass die Gesetzesänderung zu einem Mehraufwand in den kommunalen Verwaltungen führen wird. Hierfür müssen wiederum Arbeitsplätze geschaffen werden. Bernd Jürgen Schneider, Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbands, fordert daher laut „nw.de“, dass der Anteil der Kommunen auf „unter 40 Prozent gesenkt werden“ muss, um auch die kommenden Mehrkosten stemmen zu können.

Der Bund hat bereits angekündigt, seinen Anteil an den Unterhaltskosten von 33 Prozent auf 40 Prozent zu erhöhen. Auf Landesebene gibt es allerdings noch Gesprächsbedarf, aber viele Bundesländer begrüßen die Ausweitung des Unterhaltsanspruches.

Bildquelle: © Stefan_Weis – Fotolia.com

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