Unverschämte Hartz-IV-Sanktion Arbeit in Sex-Shop oder Strafe
ArbeitslosHartz 4News am

Das Jobcenter Pankow wollte einen 40-jährigen Bezieher von Hartz IV dazu zwingen, in einem Sex-Shop zu arbeiten. Hierzu wurde ihm von den Verantwortlichen eine Stelle im „Erdbeermund Erotic-Store“ in Berlin-Charlottenburg angeboten.

Sanktion bei Nichtbefolgung

Hätte der Bezieher die Stelle abgelehnt, so würde ihn vom Jobcenter eine fette Sanktion erwarten. Die Leistungen des Beziehers würden dann um 60 Prozent gekürzt werden.

Das Jobcenter wies den Betroffenen mit folgendem Wortlaut an, sich um die Stelle zu bewerben: „Bewerben Sie sich bitte umgehend schriftlich oder per E-Mail. Alternativ stellen Sie sich bitte umgehend persönlich vor.“ Verlangt wurde im Bewerber-Profil des Sex-Shops „Aufgeschlossenheit“ sowie „Erfahrung im Verkauf“.

Vorsitzende der Linken empört

Die Vorsitzende der Linken, Katja Kipping, kommentierte den Fall mit folgenden Worten: „Sex sells gilt nicht für Jobcenter. Niemand muss sich in den Sex-Shop vermitteln lassen, wenn er oder sie nicht will.“ Zudem stellte sie an die Bundesregierung die Frage, ob die Arbeit in einem Sex-Shop verpflichtend für Hartz-IV-Betroffene sein könne und somit sanktionieren sei.

Sexshop eine Grauzone?

Das Arbeitsministerium antwortete promt und erklärte: Jobcenter würden in der Praxis nicht in die Prostitution vermitteln. Sex-Shops seien eine Grauzone.

Auch die Parlamentarische Staatssekretärin äußerte sich zu dem Vorfall: „Der Unterbrechung von Vermittlungsvorschlägen im Handel und Vertrieb erotischer Waren steht grundsätzlich nichts entgegen.

Zum Schutz der individuellen Persönlichkeitsrechte ist allerdings auch in diesen Fällen sensibel vorzugehen. Dementsprechend empfiehlt die Bundesagentur für Rechtsfolgenbelehrung zu versehen, so dass eine Arbeitsablehnung in diesem Bereich sanktionslos bleibt.“

Sanktionen: Ein heftiges Druckmittel der Jobcenter

Des Weiteren kritisierte die Vorsitzende der Linken die Strafen für Erwerbslose. „Wenn die Hartz-IV-Sanktionen endlich abgeschafft wären, würden sich solche Unsicherheiten für Erwerbslose gar nicht erst stellen. Denn dann wäre klar, dass niemand zur Aufnahme einer bestimmten Arbeit unter fragwürdigen oder gar unsittlichen Bedingungen gezwungen wäre.“

Bildquelle: © JackF – Fotolia.com

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