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Der Wert von Urkunden hat in den Augen vieler Menschen in der modernen, digitalen Welt abgenommen. Dennoch ist Urkundenfälschung nach wie vor ein schweres Delikt, das mit empfindlichen Strafen geahndet werden kann. Lesen Sie die folgenden Informationen um einen Überblick über Urkundenfälschung, Strafen und Wissenswertes aus diesem Bereich zu bekommen.

Überblick

  • Was ist eine Urkunde?
  • Urkunde beglaubigen
  • Was ist keine Urkunde?
  • Was ist Urkundenfälschung?
  • Beispiele für Urkundenfälschung
  • Strafe für Urkundenfälschung
  • Urkundenfälschung als Verbrechen
  • Urkundenunterdrückung
  • Vorgehensweise bei Anklage
  • Vernehmung ablehnen?

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Was ist eine Urkunde?

Wie bei vielen Begriffen, gibt es auch beim Begriff „Urkunde“ einen Unterschied zwischen dem allgemeinen Sprachgebrauch und der rechtlichen Definition. Mit einer Urkunde im juristischen Sinn ist deshalb nicht nur eine Siegerurkunde oder Ehrenurkunde gemeint sondern jeglicher Schriftverkehr, der als „verkörperte Gedankenerklärung“ vor Gericht zur Beweisführung herangezogen werden kann.

Damit wird manches als Urkunde ausgeschlossen.

Andererseits kann aber auch ein einfacher Bierdeckel, auf dem mit Strichen die Zahl der Getränke notiert wurde, als Urkunde herangezogen werden, wenn man ihn klar einem Gast zuordnen kann.

Damit sind alle Arten von Verträgen, Kostenvoranschlägen, Plänen, Aufzeichnungen und Briefen Urkunden.

Urkunde beglaubigen

Um einem Sachverhalt mehr Glaubwürdigkeit zu verleihen, kann man eine Urkunde auch notariell beglaubigen lassen. Dies macht vor allem dann Sinn, wenn es um große Werte geht wie zum Beispiel bei einer Erbschaft oder einer Schenkung.

Auf eine Urkunde muss nicht vermerkt werden, dass es sich um eine Urkunde handelt. Auch ein Preisschild im Supermarkt ist eine Urkunde.

Was ist keine Urkunde?

Obwohl die Definition von Urkunden sehr breit ist, wird einiges von vornherein ausgeschlossen. Einer der wichtigsten Merkmale einer Urkunde ist, dass man sie tatsächlich mit den Augen sehen können muss. Tonbandaufzeichnungen zählen deswegen nicht als Urkunde. Außerdem müssen sie grundsätzlich eine Eigenschaft besitzen, die man „Perpetuierungscharakter“ nennt.

Es muss also möglich sein die Urkunde vor Gericht vorzulegen, was zum Beispiel bei einer Botschaft, die in einen Sandstrand geschrieben wurde, nicht der Fall ist. Außerdem muss man eine Urkunde klar einem Verfasser zuordnen können und sei es durch Zeugen. Ein anonymer Drohbrief kann also nicht als Urkunde gelten.

Darüber hinaus muss die Absicht gegeben sein, einen relevanten Sachverhalt mit der Urkunde darzustellen. Eine Fantasieuniform, die als solche deutlich zu erkennen ist, kann also nicht als Versuch gewertet werden, sich ein Amt anzumaßen.

Was ist Urkundenfälschung?

Um bei einer Urkundenfälschung Strafe und Ausmaß der Strafe zu bestimmen, muss man zunächst einmal wissen, was unter den Tatbestand der Urkundenfälschung fällt. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • eine falsche Urkunde anzufertigen
  • eine bestehende Urkunde zu verfälschen
  • eine echte Urkunde auf falsche Weise zu verwenden

Vereinfacht gesagt, ist eine Urkunde dann echt, wenn der Inhalt von der Person oder Einrichtung stammt, die auf der Urkunde ausgewiesen ist. Unecht ist eine Urkunde, wenn der Inhalt, die Person oder beide falsch sind.

Beispiele für Urkundenfälschung

Wer seinen Fahrschein selbst ausdruckt, macht sich der Urkundenfälschung strafbar. Ebenso derjenige, der beim echten Fahrschein aus dem letzten Jahr das Datum ändert und derjenige, der einen echten Fahrschein eines anderen Anbieters verwendet.

Urkundenfälschung Strafe: So ist sie geregelt

Neben der Urkundenfälschung ist bereits der Versuch der Urkundenfälschung strafbar. Das Vergehen wird mit einer Geldstrafe oder einem Freiheitsentzug von bis zu fünf Jahren geahndet. Juristisch gesehen handelt es sich also um ein Vergehen und nicht um ein Verbrechen. Erst in besonders schweren Fällen kann Urkundenfälschung auch als Verbrechen behandelt werden, dass mindestens sechs Monate und maximal zehn Jahre Gefängnis nach sich zieht.

Urkundenfälschung als Verbrechen

Das ist dann gegeben, wenn die Urkundenfälschung gewerbsmäßig betrieben wird, bandenmäßig organisiert wird oder ein Vermögensverlust von mindestens 50.000 Euro entsteht. Darüber hinaus spielt auch die Menge der gefälschten Urkunden eine Rolle und ob sich der Urkundenfälscher damit als Amtsträger ausweisen will.

In vielen schweren Fällen kommen zu Urkundenfälschung noch andere Tatbestände in Tateinheit zusammen, etwa wenn sich jemand mit gefälschten Urkunden als Arzt ausgibt und durch seine Behandlung die Gesundheit der Patienten gefährdet.

Urkundenfälschung und Urkundenunterdrückung

Im Gegensatz zu Urkundenfälschung reicht es bei einer Urkundenunterdrückung Beweismaterial zurückzuhalten oder es zu vernichten sowie anderweitig unbrauchbar zu machen. Ein bekanntes Beispiel findet man in Krimis, wenn ein Testament verschwindet.

Urkundenfälschung: Strafe droht, was tun?

Der Tatbestand der Urkundenfälschung lässt sich oftmals schwer nachweisen. Nehmen wir dazu noch einmal das Beispiel mit dem Bierdeckel. Wenn der Wirt feststellt, dass auf dem Bierdeckel Striche fehlen, ist es schwierig nachzuprüfen, ob er vergessen hat diese zu vermerken, der Gast die Striche weggekratzt hat, ob ein anderer sie weggekratzt hat, ob der Bierdeckel vertauscht wurde oder etwas anderes passiert ist.

Wenn Sie also eine Aufforderung zur Vernehmung durch die Polizei erhalten, sollten Sie einen versierten Anwalt einschalten. Bedenken Sie, dass Sie sich nicht selbst belasten müssen. Das bedeutet, dass Sie noch nicht einmal dazu verpflichtet sind eine Aussage zu machen. In den meisten Fällen ist es besser die Aussage zu verweigern als Ihre Unschuld zu beteuern. Denn Sie könnten versehentlich Aussagen machen, die vor Gericht gegen Sie verwendet werden können.

Ihr Anwalt wird nach Aktenlage entscheiden, was die beste Methode ist, um gegen die Anschuldigungen vorzugehen.

Aufforderung zur Vernehmung bei Urkundenfälschung ignorieren?

Da Sie keine Aussage machen, empfehlen viele Anwälte, dass Sie noch nicht einmal zur Vernehmung erscheinen. In den meisten Fällen ist die Frist lange genug, so dass Sie Zeit haben, sich mit Ihrem Anwalt zu beraten. Wenn nicht, ist es nicht verkehrt, die Ermittlungsbehörde darüber zu informieren, dass Sie einen Anwalt zur Prüfung des Sachverhalts eingeschaltet haben.

Bildquelle: © Gajus – Fotolia.com

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