Wer in Deutschland Hartz IV bezieht und sich weigert einen Sprachkurs zu besuchen, der muss mit Leistungskürzungen von Seiten des Jobcenters rechnen. So sieht es jedenfalls die aktuelle Gesetzeslage in Deutschland vor. Denn wer Sozialleistungen bezieht, der muss sich auch darum bemühen, seine Jobchancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

 

Wann können Hartz IV Empfängern die Leistungen gekürzt werden?

Wenn ein Hartz IV Empfänger nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt, dann hat er zwangsläufig schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Um diesem Defizit entgegen zu wirken, fordern die Jobcenter die Leistungsempfänger dazu auf, an sogenannten Integrations- oder Sprachkursen teilzunehmen. Dabei beziehen die Ämter, die Zumutbarkeit der von den Leistungsempfängern geforderten Teilnahme durchaus in ihre Überlegungen mit ein. Kommen die Hartz IV Empfänger dem Angebot auch nach mehrfacher Aufforderung nicht nach, ist das Jobcenter berechtigt, die Leistungen zu kürzen.

Worum ging es in dem Urteil, in dem diese Rechtsauffassung bestätigt wurde?

In dem Fall aus dem Jahr 2013, der vor dem Sozialgericht Wiesbaden verhandelt wurde, war eine türkische Mutter von vier Kindern einer Aufforderung des Jobcenters einen Sprachkurs zu besuchen nicht nachgekommen und sah sich mit finanziellen Konsequenzen dieser Weigerung konfrontiert. Das Jobcenter kürzte die Bezüge der Frau über einen Zeitraum von drei Monaten um 30 Prozent. Das wollte sich die Mutter allerdings nicht gefallen lassen. Daher ging sie gegen die Entscheidung des Jobcenters gerichtlich vor. Doch das Sozialgericht Wiesbaden teilte die Auffassung des Jobcenters. Die Richter waren der Ansicht, dass Hartz IV Empfänger, alle Möglichkeiten ausschöpfen müssten, um ihre Chancen einen Arbeitsplatz zu bekommen, zu erhöhen. In Deutschland gehörte dazu unter anderem, zumindest die Landessprache zu beherrschen. Wer in Deutschland einen Arbeitsplatz sucht, der muss sich auch darum bemühen, die Sprache zu lernen. Die Weigerung der Frau dies zu tun, hätte also zu Recht eine Kürzung der Leistungen nach sich gezogen. Das Gericht war der Auffassung, dass der Besuch eines Sprach- bzw. Integrationskurses für die türkische Frau durchaus zumutbar gewesen wäre. Daher wurde die Klage abgewiesen.

Das Prinzip des Förderns und Forderns liegt den Sozialleistungen zugrunde

Viele Juristen stimmten der Ansicht der Richter aus Wiesbaden zu, da das Sozialgesetzbuch II insgesamt auf dem Prinzip des Förderns und Forderns beruht. Dieses Prinzip besagt, dass Leistungsempfänger, die theoretisch dazu in der Lage wären erwerbstätig zu sein, alle Möglichkeiten zur Beendigung ihrer Hilfsbedürftigkeit ausschöpfen müssen. Und die deutsche Sprache zu erlernen, sei nun mal der Grundpfeiler einer auf lange Sicht angelegte Erwerbstätigkeit in Deutschland.

Was sollten Hartz IV Empfänger in solchen Fällen also tun?

Wer vom Jobcenter eine Aufforderung erhält an einem Sprach – oder Integrationskurs teilzunehmen, sollte diese Chance unbedingt nutzen. Nicht nur, um Kürzungen der Sozialleistungen zu entgehen, sondern auch, um die ihm gebotene Chance zu ergreifen. Denn durch den Besuch des Sprachkurses kann ein erster Grundstein gelegt werden, einen neuen Job zu ergattern. Wer sich dennoch weigert diese Chance zu ergreifen, der muss mit den Kürzungen durch das Jobcenter leben. Auch andere Maßnahmen, die vom Jobcenter angeboten werden, lohnt es sich anzunehmen. Egal ob Bewerbungstraining oder Fortbildungsmaßnahme, die Möglichkeit einen Job zu ergattern, sollte sich niemand entgehen lassen.

Bildquelle: © Ingo Bartussek – Fotolia.com

2 Bewertungen
4.50 / 55 2