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Das Verbot  der Vollverschleierung in Belgien ist laut des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte als rechtens zu betrachten. Am Dienstag wurde in Straßburg das entsprechende Urteil gesprochen. Ein Auszug aus dem Richterspruch besagt, dass die „Rechte und Freiheiten“ Dritter auf diese Weise geschützt würden.

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