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Die Gehaltsabrechnung am Ende des Monats ist vielen Arbeitnehmern bestens bekannt und gehört zu den beruflichen Selbstverständlichkeiten. Wie aber sieht es mit der Verdienstbescheinigung aus? Wofür benötigt man sie und welche Angaben muss sie enthalten, damit sie anerkannt wird?

Übersicht:

  • Was ist eine Verdienstbescheinigung?
  • Welche Angaben enthält die Verdienstbescheinigung?
  • Wofür braucht man eine Verdienstbescheinigung?
  • Vermieter
  • Kreditinstitut
  • Behörden
  • für den Arbeitnehmer selbst

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Was ist eine Verdienstbescheinigung?

Die Verdienstbescheinigung ist eine schriftliche Angabe des Arbeitgebers, in der er für den Arbeitnehmer deutlich macht, was dieser innerhalb des letzten Kalenderjahres verdient hat, welche sozialversicherungspflichtigen Einkünfte dieser hatte und wie seine Arbeitszeiten waren.

Sie wird vor allem von Vermietern, Kreditinstituten und Behörden zum Nachweis regelmäßiger Einkünfte verlangt; genauere Angaben dazu finden sich in der Rubrik „Wozu braucht man eine Verdienstbescheinigung“?

Welche Angaben enthält die Verdienstbescheinigung?

Eine Verdienstbescheinigung enthält neben dem Namen und der Anschrift des Arbeitnehmers folgende wesentliche Informationen:

  • Sein Geburtsdatum und seine Versicherungsnummer,
  • Angaben über den Beginn des Beschäftigungsverhältnis‘ und – sofern es bereits beendet wurde oder in absehbarer Zeit endet, das
  • Datum seines Endes,
  • den Abrechnungszeitraum,
  • Lohnsteuerklasse, Freibeträge und die Steueridentifikationsnummer des Arbeitnehmers sowie
  • dessen Beitragsschlüssel zur Sozialversicherung.

Handelt es sich beim Arbeitnehmer um eine kinderlose Person, die einen Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung zahlen muss oder arbeitet er innerhalb der Gleitzone beziehungsweise in mehreren Arbeitsverhältnissen, müssen entsprechende Angaben ebenfalls in der Verdienstbescheinigung gemacht werden.

Ebenfalls wichtig:

Angegeben wird zunächst immer das Gesamtbruttoentgelt. Sofern es sich aus unterschiedlichen Aspekten wie einer betrieblichen Altersvorsorge oder vermögenswerten Leistungen zusammensetzt, sind diese einzeln anzugeben. Dasselbe gilt für die Abzüge der Lohn- und Kirchensteuer und der Sozialversicherungsbeiträge.

Insofern erhält man anschließend auch einen Überblick über das Nettogehalt.

Ausgestellt wird eine Verdienstbescheinigung immer nach dem ersten Abrechnungsmonat, also recht direkt zu Beginn des Arbeitsverhältnis. Diese Ausstellung seitens des Arbeitgebers ist für diesen verpflichtend und kann bei Missachtung vom Arbeitnehmer ohne Weiteres und völlig berechtigt eingefordert werden.

Letzterer hat allerdings kein Recht darauf, in regelmäßigen Abständen neue Verdienstbescheinigungen zu verlangen. Das funktioniert nur dann, wenn sich die Beträge oder Angaben ändern. Trifft dieser Fall jedoch zu, muss der Arbeitgeber in absehbarer Zeit eine neue Verdienstbescheinigung erstellen und an den Arbeitnehmer aushändigen.

Wofür braucht man eine Verdienstbescheinigung?

Die Verdienstbescheinigung ist im Zuge verschiedener Behörden- oder Bankengänge von großer Bedeutung. Zudem ist sie dann vonnöten, wenn es um das Mieten oder Kaufen von Immobilien geht. Hier einige Aspekte im Überblick:

Vermieter

Wer eine Wohnung anmieten möchte, muss bei ihrem Vermieter eine Selbstauskunft abgeben. Dazu gehört auch das Einreichen einer Verdienstbescheinigung, da der Vermieter natürlich wissen möchte, ob sein zukünftiger Mieter überhaupt in der Lage ist, die Miete regelmäßig zu bezahlen.

Neben der klassischen Verdienstbescheinigung sind die meisten Vermieter auch mit einer Bestätigung eines Rentenbezugs oder einer Bescheinigung über den Bezug einer staatlichen Leistung einverstanden.

Falls der Vermieter herausfinden sollte, das die Verdienstbescheinigung falsche Angaben, beispielsweise im Hinblick auf die Verdiensthöhe, vorhandene Gehaltspfändungen oder den Bestand des Arbeitsverhältnisses enthält, kann er den Arbeitgeber gemäß § 823 Absatz 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB (Betrug) auf Schadensersatz verklagen.

Diese Möglichkeit besteht allerdings nur, wenn der Vermieter dem Arbeitgeber ein bewusstes Handeln nachweisen kann.

Bei einem Versehen oder einem nicht-nachweisbaren Vorsatz entfällt die Möglichkeit zur Klage jedoch, da der Arbeitgeber nicht unbedingt weiß, dass sich sein Arbeitnehmer mit der falschen Verdienstbescheinigung um eine neue Mietwohnung kümmert – und weil keine schadensersatzbewehrte Rechtspflicht bezüglich der korrekten Ausstellung von Verdienstbescheinigungen besteht.

Kreditinstitut

Auch bei einem Kreditwunsch ist die Vorlage einer Verdienstbescheinigung beim gewünschten Kreditinstitut oberste Bedienung. Immerhin benötigt die Bank eine Sicherheit, dass der Kreditnehmer in der Lage ist, den Kredit zurückzuzahlen.

Darüber hinaus darf kein negativer Eintrag in der Schufa vorliegen und das feste Einkommen muss über der Höhe des Pfändungsfreibetrags liegen. Ansonsten ist eine Deckung des Kredits nicht realistisch.

Fazit: Kein festes Einkommen und kein entsprechender Nachweis durch eine Verdienstbescheinigung – kein Kredit. Das gilt übrigens für alle Banken, auch die im Ausland. Denn obwohl diese keinen Schufa-Eintrag überblicken müssen, ist es für sie selbstverständlich, andere Sicherheiten, unter anderem eine Verdienstbescheinigung, einzufordern.

Die einzige Ausnahme zur Kreditvergabe ohne Nachweis einer Verdienstbescheinigung liegt darin, dass ein Bürge den Kredit übernimmt. Allerdings muss er dann ein festes Nachkommen, eine saubere Schufa und optimalerweise das Nicht-Laufen eines weiteren Kredits nachweisen können.

Behörden

Nicht nur für Vermieter und Kreditinstitute, auch für diverse Behördengänge, ist der Nachweis einer Verdienstbescheinigung notwendig.

Unter anderem beim elternabhängigen BAföG, weil der potenzielle Bafög-Empfänger beim Ausstellen seines BaföG-Antrags einen entsprechenden Nachweis beilegen muss.

Ebenso verfährt man bei der Ausstellung des BaföG-Antrags, wenn der Antragsteller bereits verheiratet ist. Hier muss der Ehepartner sein Einkommen angeben und belegen, weil sich dieses auf die Förderung auswirken kann.

Ähnliche Regelungen greifen beim Wohngeld , einer Sozialleistung, die der Wohngeldbehörde der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung unterliegt.

Im Rahmen der Antragsstellung muss die beantragende Person nicht nur eine Mitbescheinigung, den Mietvertrag und die Mietquittung, ihren Personal- oder Reisepass sowie eine Meldebestätigung und einen Einkommensnachweis, sondern auch eine möglicherweise vorhandene Verdienstbescheinigung dem Wohngeld-Antrag beifügen.

Weitere Mitbewohner des Antragsstellers sind dabei ebenso zur Auskunft verpflichtet wie er selbst.

für den Arbeitnehmer selbst

Eine Verdienstbescheinigung ist nicht nur für Vermieter, Banken und Behörden ein wichtiges Dokument. Der Arbeitnehmer selbst profitiert insofern von ihr als dass er mit Ihrer Hilfe sein Nettoeinkommen ausrechnen und einen Gehaltsvergleich anfertigen kann. Und der kann schließlich nie schaden…

Bildquelle: © esoxx01 – Fotolia.com

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