Vergewaltiger will nicht erkannt haben, dass sein Opfer erst 13 war
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Hamburg: Zuerst feierten sie auf dem Jungfernstieg in Hamburg – doch später zog Ali D. das erst 13 Jahre alte Mädchen im S-Bahnhof in einen leeren Raum und vergewaltigte es. Zum Prozessauftakt erklärte der Angeklagte, dass er stark angetrunken gewesen sei.

Immer mehr Straftaten am Jungfernstieg

Es ist schade, dass ausgerechnet der schöne und idyllische Jungfernstieg an der Hamburger Innenalster immer öfter für Alkoholexzesse und Straftaten missbraucht wird. Aktuell liegt dem Gericht ein Fall vom November 2016 vor. Die erst 13 Jahre alte Iona L. (Name geändert) wurde im naheliegenden S-Bahnhof brutal vergewaltigt.

Ali D. (30), der nach der Tat nach Ungarn flüchtete, stammt ursprünglich aus dem Irak. In Ungarn konnte er nach einer internationalen Fahndung geschnappt werden. Am 2. März wurde Ali D. von den ungarischen Behörden nach Deutschland ausgeliefert. Nun muss sich der 30-Jährige vor dem Hamburger Landgericht wegen Vergewaltigung einer 13-Jährigen verantworten.

Täter und Opfer kannten sich

Der Mann und das junge Mädchen kannten sich scheinbar. Sie hatten zuvor in einer Gruppe von Jugendlichen gefeiert und dabei auch Alkohol getrunken.

Zum Tatzeitpunkt soll es bereits spät in der Nacht gewesen sein – etwa gegen 3 Uhr morgens. Die Gruppe löste sich auf und die 13-Jährige machte sich auf den Heimweg.

Doch am S-Bahnhof überfiel der Angeklagte das Mädchen plötzlich und zerrte es in einen leeren Raum. Dort soll er das Mädchen dann zu Boden gedrückt haben. Anschließend riss er ihr die Hosen herunter und führte gewaltsame sexuelle Handlungen an ihr durch.

Opfer leidet bis heute

Mittlerweile ist Iona L. 14 Jahre alt. Doch sie leidet noch immer unter den Auswirkungen der Tat. Ein Auftritt des Mädchens vor Gericht und damit eine Konfrontation mit ihrem Peiniger solle Iona L. möglichst erspart bleiben, so der rechtliche Vertreter.

Der Verteidiger von Ali D. erklärte derweil, dass er im Verlauf der Verhandlungen eine geständige Einlassung des Angeklagten vortragen werde.

Jedoch müsse vom Gericht berücksichtigt werden, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat stark unter dem Einfluss von Alkohol stand. Zudem soll der 30-Jährige nicht erkannt haben, dass das Mädchen erst 13 Jahre alt war. Sein Opfer soll ihm wesentlich älter vorgekommen sein.

Eine gerechte Strafe für Ali D.?

Über das mögliche Ausmaß einer Strafe für den Täter wurde bereits zu Beginn der Verhandlungen gesprochen. Die Vorsitzende Richterin erklärte, dass eine Strafe zur Bewährung nicht möglich wäre.

Vermutet wird nun ein Strafmaß in einem Bereich von drei und dreieinhalb Jahren. Die Staatsanwaltschaft sprach sich für eine Strafe in Höhe von drei Jahren und zehn Monaten aus.

Bildquelle: © Photographee.eu – Fotolia.com

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