FamilieMütter am

Wenn Sie bei Ihrem ersten Antrag nicht den kompletten Zeitraum für die Elternzeit beanspruchen, brauchen Sie für die Verlängerung der Elternzeit die Zustimmung Ihres Arbeitgebers. Hier geben wir Ihnen die wichtigsten Informationen über die Verlängerung der Elternzeit.

Überblick

  • Was ist Elternzeit?
  • Anspruch auf Elternzeit
  • Elternzeit beantragen
  • Kündigungsschutz während der Elternzeit
  • Voraussetzung für die Verlängerung der Elternzeit
  • Verlängerung der Elternzeit nach zwei Jahren
  • Warum beim ersten Antrag weniger als zwei Jahre wählen?
  • Elternzeit und Mutterschutz
  • Elternzeit und Mutterschaftsgeld
  • Die Elternzeit sinnvoll nutzen

Während der Schwangerschaft von Zuhause aus Geld verdienen?

Was ist Elternzeit?

Eltern können sich von der Arbeit freistellen lassen, um sich um ihr Kund zu kümmern. Dabei bleibt das Arbeitsverhältnis grundsätzlich bestehen, ohne dass Lohn ausgezahlt wird. Sie genießen aber Kündigungsschutz und auch einige weitere Vorteile, die Ihnen als Arbeitnehmer zustehen. Nach der Elternzeit können Sie wieder in Ihren Beruf zurückkehren.

Anspruch auf Elternzeit

So lange Ihr Kind seinen dritten Geburtstag noch nicht gefeiert hat, können Sie Elternzeit beantragen. Beachten Sie, dass es eigene Regelungen für Adoptivkinder gibt. Beide Elternteile können gleichzeitig bis zu drei Jahre lang Elternzeit in Anspruch nehmen.

Elternzeit beantragen

Die Frist für den Antrag auf Elternzeit ist sieben Wochen vor Beginn der gewünschten Elternzeit. Zu diesem Termin muss ein schriftlicher Antrag bei Ihrem Arbeitgeber vorliegen. In diesem Antrag müssen Sie fest angeben, wann Sie in den kommenden zwei Jahren die Elternzeit in Anspruch nehmen möchten.

Wenn Sie die Elternzeit verlängern möchte, müssen Sie mindestens sieben Wochen vor Ablauf dieser beiden Jahre einen weiteren Antrag stellen. Auch darin müssen Sie angeben, wie lange und zu welchen Terminen die Elternzeit sein soll.

Kündigungsschutz während der Elternzeit

Sobald Sie die Elternzeit angemeldet haben, können Sie nur noch in Ausnahmefällen gekündigt werden. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Ihre Firma in finanziellen Schwierigkeiten ist und Insolvenz anmelden muss.

Im Normalfall werden Sie während der Elternzeit durch einen anderen Arbeitnehmer vertreten. Sie können danach an Ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren. Bei Beamten kann es aber sein, dass Sie nur einen adäquaten Job in der gleichen Besoldungsstufe bekommen. Sie sollten sich deshalb auf jeden Fall mit Ihren Vorgesetzten absprechen, bevor Sie in Elternzeit gehen. Informieren Sie sich über Ihre Rechte, damit Sie keine bösen Überraschungen erleben!

Voraussetzung für die Verlängerung der Elternzeit

Wenn Sie zunächst einen kürzeren Zeitraum für die Elternzeit gewählt haben, zum Beispiel ein Jahr und die Elternzeit danach verlängern wollen, dann haben Sie darauf nicht unbedingt einen Anspruch. Ihr Arbeitgeber muss dieser Verlängerung zustimmen. Hier sollten Sie Ihrem Arbeitgeber so früh wie möglich Bescheid geben, weil die 7-Wochen-Frist nicht gilt.

Einschränkend für den Arbeitgeber gilt, dass er zwischen den Interessen seines Unternehmens und den Interessen der Eltern und des Kindes abwägen muss. Wenn das Kind erkrankt ist und sich die Eltern darum kümmern müssen, sollte die Verlängerung der Elternzeit gewährt werden. Außerdem muss er begründen, wie er zu seiner Entscheidung gekommen ist.

Verlängerung der Elternzeit nach zwei Jahren

Da das Elternzeitgesetz überarbeitet wurde, gibt es nun zwei Fälle:

  • Die Geburt des Kindes fand bis zum 30. Juni 2015 statt
  • Die Geburt des Kindes fand danach statt

Bei Geburten bis zum 30. Juni 2015 gilt, dass der Zeitraum der Elternzeit innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes frei gewählt werden kann. Dabei ist es möglich bis zu 12 Monate auf einen Zeitraum zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes zu verschieben. Dafür brauchen Sie die Zustimmung des Arbeitgebers. Die Elternzeit kann nur auf zwei Abschnitte aufgeteilt werden.

Bei Geburten ab dem 1. Juni 2015 können Eltern bis zu 24 Monate auf den Zeiraum zwischen dritten und achten Geburtstag verschieben. Außerdem kann die Zeit flexibler gestaltet werden: Es sind drei Elternzeit-Blöcke möglich. Sinnvoll ist zum Beispiel die Elternzeit für die Einschulung des Kindes zu verwenden. Allerdings muss der Antrag spätestens 13 Wochen vor Beginn des gewünschten Zeitraums beim Arbeitgeber vorliegen.

Warum beim ersten Antrag weniger als zwei Jahre wählen?

Der Gesetzgeber verfolgt das Ziel Familien zu fördern, Eltern aber gleichzeitig so schnell wie möglich wieder an den Arbeitsplatz zurückzubringen. Deshalb haben Sie finanzielle Vorteile, wenn Sie die Elternzeit möglichst kurz halten und danach wieder voll arbeiten.
Durch die neuen Möglichkeiten einen Kindergartenplatz zu bekommen, ist es für viele Eltern attraktiv, schnell wieder in ihren Beruf einzusteigen.

Elternzeit und Mutterschutz

Sobald eine Frau in Mutterschutz geht, ist sie automatisch auch in Elternzeit. Der Mutterschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, an dem Sie wissen, dass Sie schwanger sind und Ihrem Arbeitgeber das mitteilen.

Spätestens sechs Wochen vor der Geburt muss Ihr Arbeitgeber Sie aber freistellen, wenn Sie nicht ausdrücklich weiterarbeiten wollen. Danach haben Sie weitere acht Wochen Zeit sich um das Kind und Ihre Erholung zu kümmern.

Elternzeit und Mutterschaftsgeld

Sobald Sie im Mutterschutz sind, genießen Sie Kündigungsschutz und können sich sicher sein, dass Sie auch weiterhin Ihren Lohn erhalten. Dabei bekommen Sie einen Betrag von 13 Euro pro Tag, den Ihr Arbeitgeber mit einem Zuschuss aufstockt. Damit bekommen Sie das gleiche Nettogehalt wie zuvor.

Dem Arbeitgeber entstehen dadurch keine akuten Einbußen, da er die Kosten für die Zulage erstattet bekommt. Allerdings muss er sich an der Umlage U2 beteiligen, aus der diese Erstattung finanziert wird.

Bei Arbeitslosen Müttern wird ein reduzierter Betrag von 210 Euro im Monat ausgezahlt.

Die Elternzeit sinnvoll nutzen

Für viele Eltern ist die Elternzeit ein Einschnitt in der Karriere, den sie so kurz wie möglich halten wollen. Dabei bieten sich Ihnen hier die Möglichkeiten all das zu tun, was bisher aufgeschoben wurde. Wenn es die Kindererziehung zulässt können Sie die Elternzeit nutzen um sich beruflich fortzubilden und Ihren Horizont zu erweitern. Viele Arbeitgeber sind bereit Ihnen dabei finanziell unter die Arme zu greifen.

Und wenn Sie kein gutes Verhältnis zu Ihrem Beruf haben, dann ist die Elternzeit vielleicht genau die richtige Gelegenheit, um sich nach etwas Neuem umzusehen.

Bildquelle: © Cello Armstrong – Fotolia.com

1 Bewertungen
5.00 / 55 1