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Jahrelang kämpft ein rauchender Mieter vor Gericht darum, den Rauswurf aus seiner Mietwohnung zu verhindern. Das Rauchen einstellen wolle er aber nicht. Ein Gewinner geht nun aus diesem Mietstreit hervor. Ein Urteil, welches als Präzedenzfall dienen wird. Lesen Sie in diesem Artikel, inwiefern dieses Urteil Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen zusammenlebenden Rauchern und Nichtrauchern haben wird.

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Zigarettenqualm belästigt Mieter

Eine Vermieterin und die Nachbarn des Mehrparteienhaus in Nordrhein-Westfalen fühlen sich schon seit längerer Zeit durch den penetranten Zigarettenrauch eines qualmenden Mieters belästigt. Ständig zog Zigarettengeruch in ihre Wohnungen. Laut Aussagen des Hausverwalters zog der Qualm häufig über den Hausflur in die privaten Räume, da der ältere Herr nach dem Tod seiner Frau das Lüften nahezu einstellte.

Rechtsstreit zwischen Vermieterin und Mieter währte jahrelang

Die Konsequenz daraus war, dass die Vermieterin Adolfs Mietvertrag fristlos kündigte. Sie wollte ihn aus der Wohnung bekommen. Es kam zum Rechtsstreit. Vor dem Amtsgericht und dem Düsseldorfer Landgericht gewann zuvor die Mieterin, weil die Instanzen die Gesundheit der Nachbarn gefährdet sahen, so das Ergebnis aus den Urteilen – die Wohnungskündigung nach mehr als 40 Jahren Mietdauer wurde bestätigt. Doch der Herr, der stark auf die 80 zugeht, gab sich nicht geschlagen.

Der Bundesgerichtshof urteilt

Im Februar 2015 dann der Schlag für die Vermieterin und die Nachbarn des rauchenden Rentners. Der Raucher bekam vom Bundesgerichtshof recht. Die Urteile gegen den rauchenden Mieter wurden mit deutlicher Kritik an der Düsseldorfer Justiz aufgehoben.

Der Mieter darf seinen Mietvertrag auch nach mehr als 40 Jahren weiter behalten. Vorerst hatte der Bundesgerichtshof die Urteile gegen ihn aufgehoben, obwohl er der Linie des Amtsgerichts und des Landgerichts grundsätzlich zustimmte und eine Neuauflage vor dem Landgericht angeordnet.

Laut eigener Aussage rauchte der Rentner nicht exzessiv, da er nur 15 Zigaretten am Tag konsumierte. Allerdings soll er seine Wohnung nicht nur kaum gelüftet haben, sondern auch die vollen Aschenbecher stehen gelassen haben.

Gewinn durch widersprüchliche Beurteilungen der Zeugen

Der Bundesgerichtshof ordnete eine umfassende Beweisaufnahme in dem Fall an. Den Rechtsstreit gewann der Angeklagte letztendlich dadurch, weil die Zeugen widersprüchliche Beurteilungen über die Stärke der Belästigung durch seinen Zigarettenrauch abgaben. Die Richter urteilten zugunsten des rauchenden Mieters.

Drüfen Mieter rauchen?

Grundsätzlich dürfen Mieter in ihren eigenen vier Wänden rauchen. Die Freiheit der Raucher endet aber, wenn die körperliche Unversehrtheit der übrigen Hausbewohner beeinträchtigt wird.

Endlich Nichtraucher

Mit dem Rauchen aufzuhören ist keine leichte Angelegenheit. Viele Raucher verbinden Alltagssituationen gedanklich mit dem Rauchen und können sich diese ohne Zigaretten nicht vorstellen. Wie man die Nikotinsucht dennoch bekämpfen kann, zeigen Ihnen unsere 10 besten Tipps! Jetzt mehr erfahren!

Bildquelle: © Cara-Foto – Fotolia.com

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