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Ein massiver Wasserschaden im Eigenheim, ein schwerer Unfall, eine Kündigung vom Arbeitgeber: Schnell kommt man in eine Situation, in der man an die finanziellen Reserven gehen muss. Ist das finanzielle Polster zu klein oder erschöpft, überlegen viele Menschen ihre Versicherung zu beleihen. Wenn Sie auch in dieser Situation sind, finden Sie in diesem Artikel hilfreiche Informationen. Wir erläutern wie man eine Versicherung richtig beleiht und was man bei dieser Entscheidung zu beachten hat. Lesen Sie einfach weiter.

Übersicht:

  • Warum eine Versicherung beleihen? Und wie funktioniert das?
  • An wen wendet man sich?
  • Versicherung beleihen: Vorteile und Nachteile
  • Ist eine Beleihung sinnvoll?
  • Versicherung beleihen: So gehts richtig!

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Warum eine Versicherung beleihen? Und wie funktioniert das?

Wie bereits in der Einleitung angedeutet, gibt es verschiedene Situationen, in denen man relativ schnell viel Geld benötigt. Viele Menschen überlegen dann ein Darlehen bei einer Bank aufzunehmen, müssen hierfür jedoch eine Sicherheit vorweisen – die Versicherung. Anzumerken ist, dass in der Regel nur kapitalbildende und fondsgebundene Lebensversicherungen und Rentenversicherung beliehen werden können.

Direktversicherung können in der Regel nicht beliehen werden, da sie von Versicherungsnehmern nicht abgetreten werden können. Als Sicherheit für das sogenannte Policendarlehen dient der Rückkaufswert der Versicherung.

Kurzer Exkurs: Beim Rückkaufswert handelt es sich um einen Betrag, den der Versicherungsnehmer erhält, wenn er von seinen Rechten aus dem Versicherungsvertrag zurücktritt und der Versicherer diese zurückkauft.

Geregelt ist dies in § 169 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). In der Regel ist der Rückkaufswert zu Beginn eines Versicherungsvertrags noch sehr gering, meist niedriger als die gezahlten Beiträge, weil z.B. Betriebsaufwendungen abgezogen werden. Einige Anbieter akzeptieren eine Beleihung erst ab einem Rückkaufswert von 5.000 Euro oder 10.000 Euro.

Der Rückkaufswert der Versicherung wird zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer vereinbart, kann jährlich variieren, allerdings darf er nicht niedriger als der Mindest-Rückkaufswert nach § 169 VVG sein. Der Rückkaufswert, ggf. inklusive Überschussanteile, aber abzüglich der Kapitalertragssteuer, legt die Höhe des Policendarlehens, den Beleihungswert des Kredites, fest.

An wen wendet man sich?

Wer seine Versicherung beleihen möchte, kann sich sowohl an den Versicherer selbst als auch an Banken und Unternehmen wenden, die sich darauf spezialisiert haben. Zu beachten ist hier, dass ein Policendarlehen vom Versicherer meist als Vorauszahlung angesehen wird. In diesem Fall erhält der Versicherungsnehmer die Darlehenssumme vorzeitig ausgezahlt, im Versicherungsfall wird dieser Betrag von der Versicherungsleistung abgezogen.

Weiterhin sind die Zinsen nicht als Zinsen eines Darlehens zu betrachten, sondern als gestiegener Versicherungsbeitrag, den der Versicherungsnehmer weiter zahlt. Die Regelungen für ein Policendarlehen bzw. die erhöhten Beiträge gehen dann aus dem Versicherungsvertrag hervor.

Vereinbart man mit einer entsprechenden Bank oder einem Unternehmen einen Vertrag zur Beleihung der Versicherung, schließt man einen separaten Darlehensvertrag ab, aus dem die Regelungen hervorgehen. Der Versicherungsvertrag bleibt unverändert.

Versicherung beleihen: Vorteile und Nachteile

Nimmt man einen regulären Ratenkredit bei einer Bank auf, sind in der Regel Bonitätsprüfungen und Schufa-Einträge notwendig. Fallen diese nicht sehr positiv aus, kann der Kreditantrag abgelehnt werden oder die Zinsen steigen entsprechend. Bei einem Policendarlehen ist das nicht der Fall.

Die meisten Anbieter solcher Darlehen verzichten auf eine Prüfung der Bonität oder Schufa und bieten gleichzeitig niedrige Zinsen. Das liegt an der hohen Wertigkeit von Lebens- und Rentenversicherungen, die ähnlich wie Immobilien als wertvolle Sicherheit gelten.

Übrigens: Wer seine Versicherung beleiht, verliert nicht den Versicherungsschutz – im Gegensatz zur Kündigung des Vertrages.

Policendarlehen sind allerdings nicht nur vorteilhaft. Fondsgebundene Lebensversicherungen können häufig nicht zu 100 % beliehen werden, da sie gegenüber kapitalbildenden Versicherungen weniger Sicherheit bieten.

Die Zinsen für das Policendarlehen sind oftmals höher als jene Zinsen, die der Versicherungsnehmer auf seine Vertragssumme erhält. Das kann insbesondere bei längeren Darlehenslaufzeiten zu Verlusten führen. Besser ist es ein Policendarlehen für eine kurzfristige finanzielle Überbrückung zu nutzen.

Ist die Beleihung sinnvoll?

Wer dringend Geld benötigt, möchte am Ende natürlich nicht draufzahlen. Man sollte sich daher genau überlegen, ob die Beleihung einer Versicherung die beste Lösung ist. In erster Linie ist die Beleihung besser als der Verkauf oder die Kündigung einer Versicherung, denn der Versicherungsschutz besteht weiterhin – sofern die Beitragszahlungen geleistet werden. Schließlich verliert man mit der Kündigung oder dem Verkauf mitunter einen wichtigen Baustein der privaten Altersvorsorge für sich oder die Familie.

Darüber hinaus ist ein Policendarlehen natürlich dann von Vorteil bzw. sinnvoll, wenn aufgrund schlechter Bonität oder negativer Schufa-Auskunft ein regulärer Ratenkredit bei einer Bank nicht zu bekommen ist – oder nur zu sehr schlechten Konditionen. Diese sollte man immer im Einzelfall prüfen. Sinnvoll kann das Beleihen der Versicherung auch für Selbstständige sein, die oftmals Schwierigkeiten haben einen Bankkredit zu erhalten.

Beachten Sie: Experten empfehlen eine Versicherung nicht für den privaten Konsum zu beleihen. Also das Darlehen nicht für den Urlaub, einen Autokauf oder ähnliches zu nutzen. Sinnvoll ist die Beleihung dann, wenn ein Haus gekauft, gebaut, saniert oder renoviert werden muss, wenn Heizungen defekt sind oder das Dach gedeckt werden muss. Warum? Eine Immobilie stellt eine Sicherheit dar, auch für die Altersvorsorge. Es lohnt sich immer sie durch Sanierungen oder Modernisierungen aufzuwerten.

Versicherung beleihen: So gehts richtig!

Abschließend bieten wir Ihnen eine kleine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beleihung von Versicherungen, die Ihnen bei der Entscheidung und beim Vorgang helfen soll.

1. Prüfen Sie die verschiedenen Optionen Kapital zu beschaffen

  • Gibt es Familie oder Freunde, die aushelfen können?
  • Können Sie Besitz verkaufen?

2. Wie viel Kapital benötigen Sie? Ist die Beleihung der Versicherung ausreichend?

  • Stichwort: Fondsgebundene Versicherung werden nicht zu 100 % beliehen

3. Prüfen Sie die Angebote Ihrer Hausbank oder anderer Banken

4. Holen Sie Angebote von Zweitunternehmen ein

  • Achten Sie auf unverbindliche und kostenlose Angebote
  • Prüfen Sie die Konditionen (u.a. Mindestrückkaufwert, Restlaufzeit, Zinsen, vorzeitige Ablöse des Darlehens, Sonderzahlungen)
  • Achten Sie hier vor allem auf den effektiven Jahreszins, inklusive Bearbeitungsgebühren, so können Sie Angebote besser vergleichen
  • Achten Sie auf eine vollständige Auszahlung der Summe, nicht monatlich oder vierteljährlich

Tipp: Eine gute Quelle ist der BVZL – Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen e.V. Hier findet man umfassende Informationen und Anbieter.

5. Wie lange dauert die Bearbeitung?

  • 2 bis 3 Wochen nach Eingang aller Unterlagen sind üblich

6. Welche Auskünfte muss man erteilen/ werden eingeholt?

  • für gewöhnlich findet keine Bonitätsprüfung statt
  • möglich ist eine Schufa-Abfrage
  • bei Darlehensvergabe wird die Kreditsumme an die Schufa übermittelt

Möchten Sie einen Antrag auf ein Policendarlehen stellen, gilt es zunächst den Rückkaufswert zu ermitteln, ggf. bei der Versicherung nachfragen. Anschließend wird ein Antrag bei der Bank, beim Versicherer selbst oder bei einem Zweitunternehmen gestellt. Nach einer Prüfung erhält man ein Kreditangebot und eventuell bereits die Unterlagen für den Darlehensvertrag.

Dieser wird mit einigen weiteren Informationen ergänzt und unterschrieben zurückgeschickt. Sofern nicht der Versicherer selbst Darlehensgeber ist, wird die Versicherung über den Kreditantrag informiert. Sie muss den Vertrag mit dem Versicherungsnehmer bestätigen bzw., dass dieser abgetreten wurde. Sind alle Dokumente korrekt erfolgt die Auszahlung des Darlehens.

Bildquelle: © Kurhan – Fotolia.com

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