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In Deutschland gibt es viel mehr Menschen, als man denkt, die ergänzend oder voll auf die finanzielle Hilfe vom Staat angewiesen sind. Die immensen Summen, die hier monatlich aufgebracht werden, sind erschreckend. Doch haben Sie sich schon mal Gedanken gemacht, was allein die Verwaltung von Hartz IV kostet?

Überblick

  • Hartz IV im Überblick
  • Die Bedarf einer Person bei Hartz IV
  • Der Verwaltungsapparat hinter der Sozialleistung
  • Der Betreuungsschlüssel der Verwaltungen
  • Die Kosten, die durch die Verwaltung erzeugt werden 2014
  • Die Verwaltungskosten in 2015

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Hartz IV im Überblick

Hartz IV ist ein Reformpaket, dass ein Zusammenschluss von der vormals genannten Arbeitslosenhilfe und dem Sozialgeld das Existenzminimum von Menschen sichern soll, die ihren Lebensunterhalt nicht allein bestreiten können.

Hartz IV wird als finanzielle Sozialleistung Bedürftigen unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Die Zahlung ist eine Regelleistung und wird durch die Kosten einer angemessenen Unterkunft und der Heizung ergänzt.

Der Bedarf einer Person bei Hartz IV

Die Sozialleistung wird monatlich an eine Person ausgezahlt und um die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung erweitert. Diese sind je nach Ort und Mietspiegel unterschiedlich hoch.

Die Regelleistung für eine Person im Hartz IV Bezug beträgt in 2016 monatlich 404 Euro.

Um den Bedürftigen zu verwalten, fallen Kosten an. Wie hoch diese Kosten sind und inwieweit die Verwaltungskosten einen neuen Rekord erreicht haben, erfahren Sie in den nächsten Kapiteln.

Der Verwaltungsapparat hinter der Sozialleistung

Mit der Reform von Hartz IV sind die Jobcenter ins Leben gerufen, die vor Ort die im Hartz IV Leistungsbezug stehenden Menschen betreuen und verwalten.

Da werden Leistungen berechnet, Termine vergeben, Gespräche geführt und vieles mehr. Dieser Verwaltungsapparat kostet natürlich Geld. Viel Geld.

Die möglichen Einsparungen, die bei den Betroffenen zu spüren sind, gehen an der Verwaltung aber vorbei oder warum sonst können die Verwaltungskosten von Hartz IV auf einem neuen Rekord stehen?

Die Kosten, die durch die Verwaltung erzeugt werden 2014

Die Verwaltungskosten, die für jeden Hartz-IV-Empfänger aufgebracht werden müssen, haben einen neuen Rekord erreicht. Was im Jahr 2014 sich schon unvorstellbar hoch anhört, hat die Grenze nach oben noch gesprengt.

So sind im Jahr 2014 insgesamt 4,7 Milliarden Euro in die Verwaltung des Hartz IV Apparates geflossen. Das hat die „Bild“ unter Berufung der Angaben des Bundessozialministeriums veröffentlicht.

Die Verwaltungskosten in 2015

Wer denkt, dass die Kosten 2014 nicht zu toppen seien, der darf sich 2015 eines Besseren belehren lassen. Die Verwaltungskosten haben hier ein Rekordhoch erreicht.

Laut Bundessozialministeriums hat der Apparat 2015 stolze 4,81 Milliarden Euro gekostet. Das sind 110 Millionen Euro mehr, als im Jahr zuvor.

Umgerechnet auf den Hartz IV Empfänger bedeutet das ein Kostenaufwand von jährlich 1.102 Euro pro Kopf und eine Kostenanstieg von 32 Euro für die Verwaltung eines einzelnen im Leistungsbezug.

Bildquelle: © Andrey Popov – Fotolia.com

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