Vor Gericht: Mann wollte Auto für 15 Euro kaufen
Stories am

Frankfurt/Main: Ein Autodeal wie aus einem Film – ein Hesse soll versucht haben, einen Gebrauchtwagen für nur 15 Euro zu kaufen. Der Fall landete schließlich vor Gericht.

Ins Rollen kam das Ganze durch eine Diskussion in einem Chat im Internet. Der Kläger versuchte einen Gebrauchtwagen zu ersteigern, doch die Verhandlungen um den Preis des begehrten Stücks scheiterten.

Dennoch ging der Chatverlauf der beiden Beteiligten weiter. Der Verkäufer erklärte: „Also für 15 kannste ihn haben“ – der spätere Kläger erklärte sich mit diesem Preis sofort zufrieden: „Guten Tag, für 15 ? nehme ich ihn“. Anschließend erkundigte sich der Mann nach der Kontonummer und einer Abholungsmöglichkeit.

„Kannst Kohle überweisen“, soll der Verkäufer schließlich geschrieben haben. „Wagen bringe ich dann“ – doch der Mann nannte dem vermeintlichen Käufer keine Bankverbindung. Der Käufer wiederum verklagte den Anbieter schließlich aufgrund der Aktion über mehrere Instanzen.

Er forderte, dass der Verkäufer den Wagen zum spöttischen Preis von 15 Euro bitte rausrücken solle. Denn nach seinem Verständnis waren die 15 Euro fest verhandelt und besiegelt.

Der Fall ging vor das Oberlandesgericht Frankfurt, landete dort jedoch endgültig bei den Akten. Der angeklagte Verkäufer bekam Recht. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts sowie auch nach Ansicht des erstinstanzlichen Landesgerichts soll nämlich kein Kaufvertrag zustande gekommen sein.

Es soll sich lediglich um eine „Scherzkonversation“ gehandelt haben, auf die der beklagte Autobesitzer eingegangen wäre. Dies hätte der Kläger auch ohne erklärende Gesten, Tonfall oder Mimik erkennen müssen und könne daher auch seine Anwaltskosten nicht verlangen.

Für den Kläger wird der Fall damit extrem teuer. Nicht nur der Traum vom Wagen zum Spottpreis für 15 Euro ist futsch – auch die Anwaltskosten muss er nun tragen.

Bildquelle: © stadtratte – Fotolia.com

1 Bewertungen
5.00 / 55 1