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Was tun, wenn nicht gleich feststeht, ob eine Erwerbsunfähigkeit vorliegt oder nicht? Wir sagen Ihnen, wie die Rechtslage aktuell aussieht und wie Sie sich davor schützen können, ohne staatliche Unterstützung auskommen zu müssen.

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Arbeitslosigkeit wegen Erwerbsunfähigkeit

In Deutschland haben Bürger Anspruch auf staatliche Unterstützung, wenn sie arbeitslos werden. Dafür müssen sie sich aber auch um eine Arbeit bemühen, beziehungsweise Arbeitsangebote annehmen, die zumutbar sind.

Anders ist das, wenn eine Erwerbsunfähigkeit vorliegt. Das bedeutet, dass die betreffende Person von einem Arzt bescheinigt bekommt, dass sie dauerhaft daran gehindert wird, am Arbeitsleben teilzunehmen. Die Leistungen kommen dann vom Sozialhilfeträger.

Gründe für Erwerbsunfähigkeit

Gravierende Gründe für eine Erwerbsunfähigkeit sind zum Beispiel eine chronische Erkrankung oder Suchtverhalten. Wenn Sie nicht mehr in der Lange sind zumindest einen Aushilfs- oder Halbtagsjob wahrzunehmen, gelten Sie ebenfalls als erwerbsunfähig. Das heißt, dass Sie am Tag nur maximal drei Stunden arbeiten könnten.

Jobwechsel und Erwerbsunfähigkeit

Es kann Ihnen aber zugemutet werden, dass Sie einen anderen Beruf ausüben. Das kann auch durch Umschulungsmaßnahmen durch das Jobcenter gefördert werden. Optimal ist natürlich, wenn Sie selbst genügend Knowhow für ein zweiten Standbein haben. Auch wenn es Ihren Job nicht mehr gibt, weil er durch Computer oder Maschinen ersetzt wurde, müssen Sie sich im Zweifel umschulen lassen.

Erwerb und Geld verdienen

Es gibt Fälle, in denen Sie erwerbsunfähig sind, aber dennoch selbst für Ihren Lebensunterhalt sorgen können. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie ein Vermögen angespart haben, das groß genug ist, oder in der begrenzten Zeit, in der Sie arbeiten können, genügend verdienen. Doch diese Fälle sind die Ausnahme. Meist ist schnell klar, wer bedürftig ist.

Feststellung der Erwerbsunfähigkeit

Dennoch kann es zu Problemen kommen, wenn sich das Verfahren längere Zeit hinzieht. Um Ihre Erwerbsunfähigkeit festzustellen, muss ein Arzt ein Gutachten erstellen. Das kann bei psychologischen Belastungen mehrere Monate dauern.

Vorläufige Leistungen statt Sozialhilfe

Wenn Sie davon betroffen sind, haben Sie dennoch Anspruch auf Zahlungen. Das hat aktuell im Jahr 2016 das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen bestätigt. In einem Eilverfahren bekam der Kläger Recht und das zuständige Jobcenter musste Leistungen erbringen.
Das Gericht begründete das damit, dass eine Verweisung an den Sozialhilfeträger nicht zulässig war.

Das Fazit: Sie haben ein Recht auf Unterstützung

So lange Sie die Voraussetzungen erfüllen, die Ihnen das Jobcenter vorschreibt, haben Sie Anspruch auf volle Unterstützungsleistungen. So lange das Verfahren läuft, in dem Ihr Arzt feststellt, ob Sie leistungsfähig sind oder nicht, sollten Sie in engem Kontakt zu allen Beteiligten sein. Dazu gehören der Sozialversicherungsträger, das Jobcenter und Ihr Arzt.

Sie können sich Ihre Leistungen zwar auch vor Gericht erstreiten, doch reibungsloser läuft es, wenn Sie Ihre Angelegenheiten von Anfang an regeln können.

Bildquelle: © Thomas Reimer – Fotolia.com

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