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Über WhatsApp kursiert ein fieser Kettenbrief mit angeblich neuen Emojis, die man sich über einen Link freischalten lassen könne. Doch man landet in der Kostenfalle!

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Neue WhatsApp-Emojis sind ein Fake!

„Kraaasss! Es gibt jetzt Emojis, die sich bewegen! Schalte jetzt die neuen beweglichen Emojis frei!“ Viele WhatsApp-Nutzer haben in den letzten Wochen eine vermeintliche Nachricht von WhatsApp erhalten, in der ein neuer beweglicher Emojis angepriesen wurde.

Diesen könne man sich über einen Link freischalten. Nach dem Klick landet der Nutzer aber nicht direkt in der Kostenfalle, sondern wird zunächst aufgefordert die Nachricht an 13 weitere Personen oder drei Gruppen weiterzuleiten. Gleichzeitig läuft ein 300-Sekunden-Countdown.

Erst wenn die Nachrichten verschickt und der Countdown abgelaufen ist, steht der bewegliche Emoji zur Verfügung – vermeintlich!

Pornoseiten und Abo-Fallen folgen

Denn was folgt ist nicht etwa die Freischaltung des Super-Emojis, sondern der Smartphone-Horror: Zahlreiche Webseiten mit Pornoinhalten und Abo-Fallen öffnen sich auf dem Smartphone. Gleichzeitig vibriert dieses unaufhörlich. Bis zu 12 Euro pro Wochen zahlen Betroffene, weil sie in die Abo-Falle getappt sind.

Besonders fies: Zuvor musste man die Nachricht weiterleiten, wodurch man auch seine Freunde und Bekannte via WhatsApp mit dem Virus infiziert hat.

Was tun, wenn die Falle zugeschnappt hat?

Betroffene sollten nicht lange abwarten, sondern direkt beim Drittanbieter per E-Mail oder Brief dem Vertragsabschluss widersprechen. Weiterhin sollte man sich an den Mobilfunkanbieter wenden und dort ebenfalls die Forderungen des Drittanbieters bestreiten.

Wichtig ist, dass dem Mobilfunkanbieter eine Frist gesetzt wird, bis wann der strittige Betrag erstattet werden muss. Erfolgt dies nicht, buchen Sie einfach das Geld von der Bank zurück oder zahlen sie nur den berechtigten Betrag der Mobilfunkrechnung.

Wer darüber hinaus Probleme hat, sollte sich an die Bundesnetzagentur wenden und gegebenenfalls Anzeige erstatten.

Was gilt bei Abo-Fallen im Internet?

Theoretisch dürfen Anbieter Kosten nur dann abbuchen oder einfordern, wenn der Nutzer oder User ausdrücklich einem Vertrag zugestimmt hat. Das erfolgt über einen Button „zahlungspflichtig bestellen“, „zahlungspflichtig kaufen“ oder ähnliches. Das interessiert die Anbieter solcher Abo-Fallen aber nicht. Für den Betroffenen ist aber dennoch wichtig, auch wenn der Vertrag nicht rechtmäßig geschlossen wurde, muss man ihm widersprechen.

So kann man sich schützen!

Man ganz sich – oder eventuell auch die Kinder – ganz einfach vor unseriösen oder unfreiwilligen Abo-Fallen via Smartphone schützen. Hierzu muss man bei seinem Mobilfunkanbieter eine Sperre gegen Drittanbieter einrichten lassen.

Die Mobilfunkanbieter machen dies kostenlos. Man kann allgemein Drittanbieter sperren oder nur für einzelne Dienste Sperren einrichten lassen. So kann zum Beispiel der Nachwuchs keine kostenpflichtigen Spiele per Mobilfunkrechnung bestellen.

Abgesehen davon sollte man bei solchen Nachrichten stutzig sein und keinen Link anklicken. Die Anbieter solcher Schadsoftware oder Abo-Fallen gehen zwar gerissen vor, denn man hat den Kettenbrief ja von den eigenen Kontakten bekommen und selber weitergeleitet. Emojis und andere Updates oder Upgrades werden aber nicht über Nachrichten freigeschaltet, sondern nur über eine Aktualisierung der App via App-Store von Apple, Microsoft oder Google.

Bildquelle: © Kaspars Grinvalds – Fotolia.com

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