Wenn sich Nachbarn gegenseitig helfen, sei es beim Babysitten, beim Schleppen der Umzugskartons oder beim Blumengießen in der Nachbarwohnung, wenn eine Familie im Urlaub ist, kann von kostenlosen Freundschaftsdiensten ausgegangen werden. Es gibt allerdings auch Dinge, die etwas aufwendiger sind und viel Geld kosten würden, wenn eine Handwerksfirma damit beauftragt werden würde. Dazu gehört das Malern einer Wohnung oder eines Raumes.

Gut, wenn es dann in der Nachbarschaft einen Menschen gibt, der sein Handwerk versteht, mit Pinsel und Farbe umgehen kann. In der Regel werden die Malerarbeiten in der Nachbarwohnung nach Feierabend ausgeübt. Je nach Zeit und Aufwand wird manchmal ein gewisser Betrag verlang. Aber Vorsicht: Wenn diesbezüglich keine Meldung gemacht wird, handelt es sich bei dieser bezahlten Nachbarschaftshilfe um Schwarzarbeit!

Ob Freundschaftsdienste bezahlt werden dürfen oder nicht, wann Schwarzarbeit anfängt und Nachbarschaftshilfe aufhört, erfahren Sie in diesem Artikel.

Freundschaftsdienste können teuer werden

Es geht doch nichts über eine gute Nachbarschaft. Ist mal Not am Mann, kann stets jemand im Haus nach Hilfe gefragt werden. Sich gegenseitig Freundschaftsdienste zu erweisen, gehört zum guten Ruf einer harmonischen Hausgemeinschaft. Was aber, wenn einmal etwas kaputt geht? Fällt der neue Fernseher auf den Boden, der vom Erdgeschoss nach oben in den fünften Stock geschleppt wurde, ist dies nicht nur ärgerlich, es könnte gleichwohl zu Streitigkeiten unter den Nachbarn führen. Denn wer kommt für den Schaden auf?

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Grundsätzlich ist es so, dass derjenige, der etwas beschädigt hat, für den Schaden aufkommen muss. Allerdings zielt das Gesetz bei kostenlosen Freundschaftsdiensten auf einen Haftungsausschluss ab. Was nichts anderes bedeutet, als dass Pannen hinzunehmen sind, sofern der Freund oder Nachbar seine Hilfe zur Verfügung gestellt hat, ohne eine finanzielle Gegenleistung zu verlangen. Sofern in der privaten Haftpflicht-Versicherung keine Klausel im Kleingedruckten versteckt ist, die Nachbarschaftshilfe ausschließt, muss diese für den entstandenen Schaden aufkommen, der aus Versehen verursacht wurde.

Damit Freundschaftsdienste nicht teuer werden und Streitigkeiten vorgebeugt wird, sollte vor dem Umzug, Transport von Möbeln oder anderen Hilfeleistungen schriftlich vereinbart werden, dass der Helfer (Nachbar oder Freund mit Namen aufführen) nicht haftet, wenn ein Malheur passiert. Das handschriftliche Dokument muss von beiden Parteien unterschrieben und mit dem aktuellen Datum versehen werden.

Wo hört Nachbarschaftshilfe auf, wo fängt Schwarzarbeit an?

Wer Nachbarn oder Freunden eine Gefälligkeit erweist, darf grundsätzlich kein Bargeld dafür verlangen. Denn sobald eine Tätigkeit Gewinn abwirft, ist von bezahlter Arbeit auszugehen, die beim Finanzamt angegeben werden muss. In dem Fall handelt es sich um bezahlte Nachbarschaftshilfe. Wobei die Grenzen generell nicht eindeutig sind. Schließlich kann der Nachbar von seinem Kumpel nebenan nicht erwarten, dass er aufwendige Arbeiten verrichtet und dafür nicht einmal entlohnt wird. Was zum Beispiel beim Hausbau oft vorkommt. Generell können Gutscheine als Dankeschön für die Nachbarschaftshilfe überreicht werden, die im Handel eingelöst werden können. Auch Naturalien als Gegenleistung sind vollkommen in Ordnung. Solange kein Geld fließt, kann nicht von Schwarzarbeit ausgegangen werden. Jedoch ist es durchaus gestattet, dem Helfer einen kleinen symbolischen Geldbetrag als einmalige Aufwandsentschädigung zu überreichen.

Unter Nachbarschaftshilfe ist hauptsächlich zu verstehen, dass zwischen den Personen, die sich gegenseitig Gefälligkeiten erweisen, eine persönliche und räumliche Nähe besteht. Was nichts anderes heißt, als dass es sich um Nachbarn handelt bzw. um Menschen, die in unmittelbarer Nähe wohnen und miteinander befreundet sind. Jede Art von Tätigkeit, für die Geld verlangt wird, ist meldepflichtig. Wer sich vom Nachbarn ständig für diverse Aufgaben bezahlen lässt, arbeitet schwarz, sofern er die Beträge stillschweigend in die eigene Tasche steckt. Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt!

Fazit:

Gegen Freundschaftsdienste ist nichts einzuwenden, selbst dann nicht, wenn der Nachbar dem Freund für die Gefälligkeit einen kleinen Betrag zusteckt. Wer sich nicht wegen Schwarzarbeit verantworten möchte, sollte genau wissen, wo Nachbarschaftshilfe aufhört.

Bildquelle: © Klaus Eppele – Fotolia.com

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