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Die Rundfunkgebühren werden nicht mehr von allen Konsumenten als selbstverständliche Kostennote hingenommen. Viele Bürger streben den zivilen Ungehorsam gegen das GEZ-System an. Doch, wer das versäumt, dem drohen drastische Folgen. Für eine alleinerziehende Mutter bedeutete das die Androhung von Haft wegen nicht bezahlter Rundfunkgebühren.

Übersicht

  • Was zur GEZ gesagt werden muss
  • Es gibt seit 2013 Änderungen
  • Ein verheerendes Beispiel
  • Die Zahlungsmoral und Tendenz bei Rundfunkgebühren
  • Die Folgen für die GEZ
  • Die Rundfunkgebühren zurückfordern
  • Letztendlich

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Was zur GEZ gesagt werden muss

Die GEZ ist die „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ geworden. Mithin zahlen Sie nun keine Rundfunkgebühren mehr, sondern Rundfunkbeiträge. Eine Imageänderung soll so in die Köpfe der Verbraucher einziehen und ein frischer Wind soll mit der neuen Rundfunkgebührenverordnung wehen.

Es gibt seit 2013 Änderungen

Der Name ist geändert und die geänderte Rundfunkgebührenverordnung in Kraft getreten. Bisher wurden die Rundfunkgebühren nach den vorhandenen Geräten veranschlagt. Nun gilt ein einheitlicher Rundfunkbeitrag.

Sie zahlen heutzutage einen Pauschalbetrag von 17,50 Euro pro Haushalt. Dabei ist es unerheblich, ob sich überhaupt Rundfunkempfangsgeräte, wie beispielsweise Radios, Fernseher oder Computer und wie viele sich in Ihrem Haushalt befinden.

Doch wenn Sie den Rundfunkbeitrag oder ehemaligen Rundfunkgebühr nicht zahlen, drohen Ihnen Strafen, wie beispielsweise eine Inhaftierung, wie im Fall der alleinerziehenden Mutter.

Ein verheerendes Beispiel

Die GEZ-Ära hat viele negative Beispiele begleitet. Da krönt der Fall der alleinerziehenden Mutter aus Brandenburg die Liste. Sie sollte wegen ihrer Rückstände, die sie aus dem Jahr 2013 hatte, verhaftet und eingesperrt werden. Es handelte sich dabei um einen Betrag von 309,26 Euro.

Die Zahlungsmoral und Tendenz bei Rundfunkgebühren

Insgesamt haben wir es inzwischen mit fast fünf Millionen Nichtzahlern zu tun, die den Verantwortlichen in der Landesrundfunkanstalt Kopfschmerzen bereiten. Nicht nur, dass die Rundfunkbeiträge zurückgefordert werden, es gehen immer mehr Widersprüche gegen den Beitragsbescheid ein. Ebenso werden Anträge auf Befreiung der Rundfunkbeiträge aus Gewissensgründen gestellt und die Zahlungen werden eingestellt.

Dabei geht es oftmals um Überzeugungen und Prinzipien. Bei dem Beispiel der alleinerziehenden Mutter, der Haft drohte, ging es um die Nichtnutzung von Rundfunkempfangsgeräten und die Betroffene hatte nur eine geringfügige Beschäftigung.

Die Folgen für die GEZ

Durch die Wirksamkeit, einen Antrag auf Rückerstattung zu stellen, wird das GEZ-Gefüge blockiert. Die Bearbeitungszeiten werden immer länger und der Mehraufwand ist enorm.

Die Verwaltungsmitarbeiter kommen mit der Arbeit kaum noch nach und die Flut der Beitragsrückerstattung hört nicht auf.

Letztendlich

Die alleinerziehende Mutter, die wegen der Rundfunkbeitrages in Haft sollte, hatte den langen Arm der Rundfunkanstalt zu spüren bekomme.

Doch die generelle Klärung, ob der Rundfunkstaatenvertrag mit dem formellen und materiellen Verfassungsrecht vereinbar ist, lässt sich mit einem Widerspruch in Frage stellen.

Die Frist, um die GEZ-Gebühr zurück zu fordern, läuft am 31.Dezember 2016 aus. Bis dahin müssen Sie die Anträge zur Vermeidung der Verjährung der Rückerstattungsansprüche gestellt haben, um agieren zu können.

Bildquelle: © biker3 – Fotolia.com

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