Wegen Untreue Mann ersticht eigene Frau und stößt sie aus dem Fenster
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Cottbus: Wegen angeblicher Untreue wurde eine Frau von ihrem Ehemann qualvoll hingerichtet. Zunächst stach er 19-mal auf sie ein. Dann stieß er sie aus dem Fenster der Wohnung und schnitt ihr die Kehle durch. Ein Gericht entschied nun gegen die Höchststrafe.

Ein tödlicher Ehestreit

Im Prozess um einen schrecklichen Ehestreit mit bitterem Ende hat das Landgericht Cottbus den Täter zu 13 Jahren Haft verurteilt. Zuvor hatte der 32-jährige Rashid D. zugegeben, dass er im November des vergangenen Jahres nach einem Streit wegen angeblicher Untreue auf seine Frau mit einem Messer eingestochen hatte.

Laut dem Obduktionsbericht soll der Mann insgesamt 19-mal auf seine Ehefrau eingestochen haben. Allein durch diese Verletzungen wäre die 25-Jährige normalerweise gestorben. Doch das reichte dem Mann nicht. Aus Zorn stieß er sie zusätzlich aus dem Fenster des Badezimmers im ersten Obergeschoss. Sie fiel ins Freie.

Ein zufällig im Haus anwesender Besucher musste mit ansehen, wie die Frau aus dem Fenster blutüberströmt ins Freie stürze und wie der Mann seiner Frau schließlich die Kehle durchschnitt. Der Zeuge musste im späteren Prozess gegen den Täter aussagen.

Auch andere Anwohner schilderten laut Medienberichten im Prozessverlauf die schrecklichen Szenen: „Die Frau hat sich gegen den Fensterrahmen gestemmt, aber der Mann hat so lange gedrückt, bis sie rausfiel“, beschrieb ein Zeuge aus der Wohnsiedlung die Situation. Die Frau soll dabei geschrien haben.

Keine Höchststrafe für den Täter

Mit dem Urteil von 13 Jahren Haft entschied sich das Gericht gegen die Forderung der Anklage. Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst Anklage wegen Mordes erhoben und forderte dann jedoch gegen den Mann 14 Jahre Haft wegen Totschlags.

Der Verteidiger von Rashid D. hatte eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren gefordert. Laut dem Anwalt Klaus Kleemann soll der 32-Jährige am Tage der schrecklichen Tat Crystal Meth konsumiert haben. Zudem soll es zum Streit gekommen sein, weil seine Frau eine Affäre hatte und ihr verlassen wollte. Somit entstünde die Tat im Affekt.

Als weitere Entlastung für seinen Mandanten sah der Anwalt zudem einen Vorfall, bei dem der Täter in Tschetschenien Zeuge eines schweren Anschlags wurde und seither unter Rücken- und Kopfschmerzen leide. Auch seine Bereitschaft zum Konsum von Drogen soll eine Folge dieser traumatischen Erfahrung sein.

Das tschetschenische Paar hatte im Jahr 2016 Asyl beantragt, nachdem es im Mai des Jahres nach Deutschland eingereist war. Allerdings wurde dem Pärchen der Antrag nicht genehmigt. Im Oktober sollte dann eigentlich eine Abschiebung stattfinden.

Weil Rashid D. sich am entsprechenden Tag jedoch nicht in der Wohnung befand, sondern bei einem Bekannten untergekommen war, konnte die Abschiebung nicht vollzogen werden. Somit habe die Familie weiterhin ohne soziale Kontakte und isoliert in der südbrandenburgischen Stadt gelebt.

Der vorsitzende Richter erklärte in der Urteilsbegründung, dass Rashid D. davon ausgegangen sei, dass seine Ehefrau ein Verhältnis zu einem Bekannten der Familie habe und er sie deswegen umbrachte. Dennoch lautete das Urteil zum Ende des Prozesses Totschlag.

Eine weitere Zeugin, eine Polizistin, die ebenfalls am Tatort war, erklärte laut der „Lausitzer Rundschau“, dass der Mann erklärt habe: „wenn eine Frau fremdgehe, dann habe der Mann das Recht, sie zu töten“. In Tschetschenien sei dies geltendes Recht und stehe zudem im Koran.

Laut der „Lausitzer Rundschau“ leben die fünf Kinder des Paares mittlerweile wieder in Tschetschenien. Einem Medienbericht zufolge soll Rashid D. in Haft bereits mehrere Male versucht haben, sich das Leben zu nehmen.

Bildquelle: © Heiko Küverling – Fotolia.com

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