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Heiß begehrt: Das Weihnachtsgeld. Aber wer bekommt es? Hat man einen Anspruch auf das Weihnachtsgeld oder nicht? Und wie wird das Weihnachtsgeld berechnet? All das erfahren Sie in diesem Artikel.

Weihnachtsgeld: Das ist die Situation in Deutschland

In Deutschland erhalten etwa 55 Prozent aller Beschäftigten ein Weihnachtsgeld. Allerdings sind die Chancen auf ein Weihnachtsgeld bei den Arbeitnehmern äußerst ungleich verteilt:

  • nur 51 Prozent der Frauen erhalten ein Weihnachtsgeld, aber dafür ganze 56 Prozent der Männer.
  • 55 Prozent der Vollzeitbeschäftigten erhalten ein Weihnachtsgeld, allerdings nur 42 Prozent der auf Teilzeit Beschäftigten.
  • Gewerkschaftsmitglieder erhalten ebenfalls öfter ein Weihnachtsgeld.
  • Besonders hohe Weihnachtszahlungen gibt es im Bankgewerbe, in der Süßwarenindustrie sowie in der Druck- und Chemieindustrie. Hier erhält man häufig 100 Prozent eines Monatseinkommens.

Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtgeld?

Auch wenn man es meinen mag: Aber einen gesetzlich festgelegten Anspruch auf ein Weihnachtsgeld gibt es nicht. Ein Anspruch kann sich allerdings aus dem Tarifvertrag, dem Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarungen oder aber auch aus freiwilliger Leistungszusage des Arbeitgebers ergeben. Auch der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz kann dafür sorgen, dass man ein Recht auf Weihnachtsgeld hat.

Erhält man drei Jahre hintereinander in gleicher Höhe und ohne Vorbehalt ein Weihnachtsgeld, so entsteht ein Anspruch. Häufig wird auf dem Lohnbelegt oder aber auch im Arbeitsvertrag folgender Satz vermerkt, um einen Anspruch zu verhindern:

„Das Weihnachtsgeld ist eine freiwillige und jederzeit widerrufliche Leistung. Auf sie besteht kein Rechtsanspruch.“

Dieser Satz ist laut Auffassung des BAG widersprüchlich: Denn ein Widerrufsvorbehalt setz voraus, dass ein Anspruch entstanden ist. Dies steht natürlich in Widerspruch zu dem, was mit dem Satz gemeint ist. Nur eine eindeutige Formulierung des Vorbehalts schützt einen Arbeitgeber vor einem Anspruch auf Sonderzahlungen für den Mitarbeiter.

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Weihnachtsgeld: Auch für Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte

Ein Weihnachtsgeld steht auch Teilzeitbeschäftigten und Minijobbern zu. Allerdings nur im Verhältnis der Arbeitszeit zu einer Vollzeitbeschäftigung.

Grundsätzlich ist es allerdings zulässig, wenn das Weihnachtsgeld lediglich an bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern gezahlt wird. Demnach ist es auch in Ordnung, wenn bestimmte Gruppen von der Leistung ausgeschlossen werden. Allerdings muss ein zulässiger Grund für dieses Vorgehen vorliegen. Ist die Ungleichbehandlung unzulässig, so entsteht ein Anspruch auf Weihnachtsgeld auch für die ausgeschlossenen Arbeitnehmer.

Unterschiedliche Höhe von Weihnachtsgeld

Die Höhe des Weihnachtsgeldes kann innerhalb eines Betriebes unterschiedlich ausfallen. Rechtmäßig ist das dann, wenn eine sachliche Begründung für die Differenzierung vorliegt. Zum Beispiel:

  • Familienstand
  • Anzahl der Kinder
  • Ungekündigtes Arbeitsverhältnis
  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Höhe der Fehlzeiten

Weitere Entscheidungen können aber auch im Arbeitsvertrag ausformuliert sein.

Anspruch auf Weihnachtsgeld durch Kündigung verlieren

In einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts wurde entschieden, dass ein Anspruch auf Weihnachtsgeld erlöschen kann, wenn es abhängig von einem ungekündigten Bestehen des Arbeitsverhältnisses gemacht wird. Das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsvertrag im kommenden Jahr endet (egal durch wen gekündigt), keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld haben muss.

Berechnung des Weihnachtsgeldes

Die meisten Wirtschaftsbereiche werden bezüglich des Weihnachtsgeldes durch geltende Tarifverträge kontrolliert. Diese sehen häufig ein Weihnachtsgeld vor. Meist ist die Sonderzahlung dabei ein fester Prozentsatz des Monatseinkommens. Außerdem ist häufig eine 6-monatige Betriebszugehörigkeit ein ausschlaggebendes Kriterium, um das Weihnachtsgeld zu bekommen.

In vielen Tarifverträgen sind zudem Staffelungen vorgesehen. Je länger man dem Betrieb angehört, desto höher fällt das Weihnachtsgeld aus:

  • Nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit: 25 % vom Monatsverdienst
  • Nach 12 Monaten Betriebszugehörigkeit: 35 % vom Monatsverdienst
  • Nach 24 Monaten Betriebszugehörigkeit: 45 % vom Monatsverdienst
  • Nach 36 Monaten Betriebszugehörigkeit: 55 % vom Monatsverdienst

Wann wird das Weihnachtsgeld gezahlt?

Die Weihnachtssonderzahlung wird meist mit dem Novemberlohn ausgezahlt. Es gibt im Regelfall also die Novemberauszahlung sowie das Weihnachtsgeld auf einen Schlag. Auch das ist im Sozialversicherungsrecht zu beachten.

Weihnachtsgeld und Steuern

Im Steuerrecht gilt das Weihnachtsgeld als „sonstiger Bezug“. Diese werden anders behandelt als der gewöhnliche Arbeitslohn. Eine Versteuerung des Weihnachtsgeldes wird über ein besonderes Berechnungsschema vorgenommen.

Weihnachtsgeld und Sozialversicherungsabgaben

In der Sozialversicherung gilt das Weihnachtsgeld als „einmalige Zuwendung“. Eine Besonderheit ergibt sich dann, wenn der jährliche Arbeitslohn mit dem Weihnachtsgeld summiert die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt.

Bildquelle: © motorradcbr – Fotolia.com

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