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Finanzielle Sonderleistungen seitens des Arbeitgebers sind oft gute Argumente dafür, einen Job anzunehmen. Neben dem Urlaubsgeld ist auch das Weihnachtsgeld eine beliebte Form der finanziellen Sonderleistung. Weihnachtsgeld ist dabei keine Muss- sondern eine Kann-Leistung. Wann Sie dennoch auf Weihnachtsgeld bestehen sollten und wie hoch dieses ausfallen kann, erfahren Sie in diesem Artikel.

Übersicht:

  • Was ist Weihnachtsgeld?
  • Gibt es einen Rechtsanspruch auf Weihnachtsgeld?
  • Welche Ansprüche haben Arbeitnehmer?
  • Betriebliche Übung
  • Der Grundsatz der Gleichberechtigung
  • Können Arbeitnehmer vom Weihnachtsgeld ausgeschlossen werden?
  • Wie hoch ist das Weihnachtsgeld und wann wird es gezahlt?
  • Weihnachtsgeld trotz Kündigung?

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Was ist Weihnachtsgeld?

Weihnachtsgeld stellt eine Art der finanziellen Sonderleistung seitens des Arbeitgebers dar. Weihnachtsgeld ist damit ein zusätzliches Entgelt des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer und sollte ursprünglich zum Kauf von Geschenken und zum besseren Gelingen des Weihnachtsfestes beitragen.
Heute wird Weihnachtsgeld gerne als finanzieller Anreiz genutzt, um Arbeitnehmer für sich zu gewinnen und an das Unternehmen zu binden.

Rund 54 % der deutschen Arbeitnehmer erhalten Weihnachtsgeld von ihrem Arbeitgeber. Dabei ist es entscheidend, wo und wie man beschäftigt ist. Denn: Unter den Beschäftigten, in deren Betrieb ein Tarifvertrag gilt, erhalten 72 Prozent ein Weihnachtsgeld. Ist der Arbeitgeber nicht tarifgebunden, können sich nur 42 Prozent über die Sonderzahlung freuen.

Gibt es einen Rechtsanspruch auf Weihnachtsgeld?

Einen Rechtsanspruch auf Weihnachtsgeld gibt es nicht. Generell haben Arbeitnehmer damit keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Wer sich nicht sicher ist, ob ihm etwas zusteht, kann beim Betriebsrat oder Personalrat nachfragen. Außerdem hilft ein Blick in den Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder die betrieblichen Vereinbarungen. Ist dort nichts geregelt, müssen Arbeitnehmer in der Regel ohne das Extrageld auskommen.

Welche Ansprüche haben Arbeitnehmer?

Wer kein Weihnachtsgeld bekommt, kann die Sonderzahlung aber manchmal einfordern. Welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen, erläutern wir hier genauer.

Grundsätzlich kann der Anspruch auf Weihnachtsgeld beruhen auf:

  • Tarifvertrag
  • Betriebsvereinbarung
  • Arbeitsvertrag
  • Freiwillige Leistung (Zusage) des Arbeitgebers
  • Anspruch aus betrieblicher Übung (außer er behält sich bei der Auszahlung die Freiwilligkeit und Widerruflichkeit ausdrücklich vor)
  • Arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz
  • Gesetzlicher Regelung (für Beamte)

1. Betriebliche Übung

Jedes Jahr gab es Weihnachtsgeld – und plötzlich ist damit Schluss: Das geht in der Regel nicht so einfach. Denn haben Arbeitnehmer mehrere Jahre hintereinander Weihnachtsgeld bekommen, steht ihnen die Zahlung auch in Zukunft zu.

Der Arbeitgeber darf Sonderzahlung nicht einfach stoppen. Diese Regelung nennt sich „betriebliche Übung“. Üblicherweise tritt sie in Kraft, wenn der Arbeitgeber das Geld drei Jahre in Folge gezahlt hat, ohne darauf hinzuweisen, dass es sich um eine einmalige Zahlung handelte. Es geht nicht, dass Angestellte dann plötzlich kein Weihnachtsgeld mehr bekommen- etwa, weil es dem Unternehmen schlechter geht. Das gilt auch, wenn die Zahlung des Weihnachtsgelds nicht schriftlich im Vertrag geregelt ist.

2. Der Grundsatz der Gleichbehandlung

Beim Weihnachtsgeld gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung. Das bedeutet: Erhält ein Kollege von Ihnen Weihnachtsgeld, so steht es auch womöglich Ihnen zu. Wer selbst leer ausgeht, aber mitbekommt, dass Kollegen die Sonderzahlung erhalten, kann das Weihnachtsgeld möglicherweise einfordern. Es gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung. Arbeitnehmer müssen dann schauen, ob es sachliche Unterscheidungskriterien zwischen ihnen und den Kollegen gibt. Das kann zum Beispiel eine andere Hierarchiestufe oder Abteilung sein.

Können Arbeitnehmer vom Weihnachtsgeld ausgeschlossen werden?

Trotz des Grundsatzes der Gleichberechtigung: Wenn es einen sachlichen Grund dafür gibt, bestimmte Arbeitnehmergruppen vom Weihnachtsgeld auszuschließen, ist dies möglich. So können zum Beispiel Arbeitnehmer mit einem höheren Gehalt oder Arbeitnehmer mit variabler leistungsabhängiger Vergütung von der Weihnachtsgeldzahlung ausgenommen werden.

Zulässig ist es beispielsweise auch, eine bestimmte Dauer der Betriebszugehörigkeit zur Voraussetzung für einen Weihnachtsgeldanspruch zu machen.

Wie hoch ist das Weihnachtsgeld und wann wird es gezahlt?

Die meisten Beschäftigten erhalten das Weihnachtsgeld etwa in Höhe eines Brutto-Monatsgehaltes.

Anders sieht es bei Tarifverträgen aus. In den meisten Wirtschaftszweigen sehen die geltenden Tarifverträge ein Weihnachtsgeld vor. Die Sonderzahlung wird überwiegend als fester Prozentsatz vom Monatseinkommen berechnet. Sehr häufig muss eine Betriebszugehörigkeit von sechs Monaten erfüllt sein.

In vielen Tarifverträgen werden die Sonderzahlungen nach einer Staffelung gezahlt.

Beispiel:

  • 25% vom Monatsverdienst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit
  • 35% vom Monatsverdienst nach 12 Monaten Betriebszugehörigkeit
  • 45% vom Monatsverdienst nach 24 Monaten Betriebszugehörigkeit
  • 55% vom Monatsverdienst nach 36 Monaten Betriebszugehörigkeit

Weihnachtsgeld ist eine zusätzlich zum regulären Lohn bzw. Gehalt gewährte Gratifikation aus Anlass des Weihnachtsfestes, die dementsprechend in der Regel im November, manchmal aber auch teils im November und teils im Dezember gezahlt wird.

Weihnachtsgeld trotz Kündigung?

Wer im Laufe des Jahres aus dem Unternehmen ausscheidet, ist häufig mit einer Stichtagsklausel konfrontiert. Sie besagt, dass Arbeitnehmern, die zu einem bestimmten Stichtag bereits gekündigt oder nicht mehr im Unternehmen waren, kein Weihnachtsgeld zusteht. So eine Klausel kann mit der Folge unwirksam sein, dass Anspruch auf anteiliges Weihnachtsgeld besteht. Im Zweifel lässt man sich hier rechtlich beraten.

Bildquelle: © magele – Fotolia.com

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