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Die Stadt Weiden will künftig das Weihnachtsgeld nur noch an die Kinder von Arbeitslosengeld-II-Beziehern zahlen. Für Alleinstehende und Paare ohne Kinder eine ungerechte Entscheidung?

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Kein Weihnachtsgeld für Alleinstehende und Paare ohne Kinder

In der Stadt Weiden erhielten bislang Einzelpersonen 20 Euro und Familien ab zwei Personen 40 Euro zusätzlich zu den Leistungen von Arbeitslosengeld II, um in der Weihnachtszeit etwas mehr Geld zur Verfügung haben zu können. Nun hat sich die Stadt entschieden, das Weihnachtsgeld künftig nur noch an Kinder zu zahlen.

Diese sollen jeweils 25 Euro Weihnachtsgeld erhalten. „Weihnachten ist vor allem ein Fest für Kinder“, erklärt Rechts- und Sozialdezernent Hermann Hubmann die Entscheidung der Stadt Weiden. In 2016 hat die Stadt Weiden für 1080 bedürftige Mädchen und Jungen 27.000 Euro an freiwilligen Leistungen verteilt.

Wer gewinnt und wer verliert

Von der Kürzung des Weihnachtsgeldes profitieren vor allem Familien mit vielen Kindern. Bei vier oder fünf Kindern stünde der Familie zu Weihnachten 100 beziehungsweise 125 Euro mehr zur Verfügung. Für Hartz-IV-Familien keine Kleinigkeit. Alle anderen Leistungsbezieher von Hartz IV müssen aber zur Weihnachtszeit ohne zusätzliches Geld auskommen. Vor allem Alleinstehende und Paare ohne Kinder sind davon betroffen, die zu Weihnachten auch ohne Nachwuchs Mehrausgaben haben.

Weihnachtsgeld soll Regel werden

Die Parteivorsitzende von Die Linke, Katja Kipping, fordert, dass künftig alle Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld II Weihnachtsgeld erhalten. Die Politikern fordert einen Betrag von mindestens 50 Prozent des Monatseinkommens, damit die Leistungsbezieher nicht mehr von der Weihnachtszeit ausgeschlossen seien, zu der viele Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber Weihnachtsgeld erhalten.

Sie könnten dann Geschenke kaufen, das Weihnachtsgeschäft ankurbeln und an der Gesellschaft und der besinnlichen Stimmung teilnehmen. Hartz-IV-Empfänger bleibt dies im Regelfall verwehrt.

Höhe variiert teilweise stark

Die von Katja Kipping geforderten 50 Prozent des Regelsatzes der Stufe 1 würden ein Weihnachtsgeld von 204,50 Euro ausmachen. Arbeitnehmern, die Weihnachtsgeld ebenfalls nur auf freiwilliger Basis des Arbeitgebers erhalten, stehen oftmals deutlich höhere Beiträge zur Verfügung. Jeder zweite Arbeitnehmer erhält von seinem Chef eine Extrazahlung im Dezember. Die Höhe des 13. Gehalts fällt jedoch sehr unterschiedlich aus. Im Durchschnitt können sich die Arbeitnehmer über 50 Prozent mehr auf dem Gehaltszettel freuen.

Teilzeitbeschäftigte erhalten rund 42 Prozent ihres Monatslohns. Arbeitnehmer in der Metallindustrie können sich über rund 55 Prozent freuen. Im Einzelhandel liegt die Sonderzahlung bei durchschnittlich 62,5 Prozent. Freudensprünge können aber vor allem Berufstätige aus der Versicherungsbranche, bei Banken, in der Süßwaren- und Chemieindustrie sowie in Druckereien machen: Hier liegt das Weihnachtsgeld zwischen 80 und 100 Prozent.

Darlehen als Ausweg für Hartz-IV-Empfänger

Wer als Hartz-IV-Empfänger kein Weihnachtsgeld von seiner Stadt erhält, kann beim Jobcenter ein Darlehen beantragen. Dies ist sehr zinsgünstig, kann für den Hartz-IV-Empfänger aber dennoch zum Problem werden, denn es muss wie jedes reguläre Darlehen zurückgezahlt werden. Und die Beträge müssten dann vom monatlichen Hartz-IV-Einkommen wieder abgespart werden.

Bildquelle: © stadtratte – Fotolia.com

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