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Da hat der Monat immer mehr Tage als Geld zur Verfügung ist. Das Geld reicht einfach vorn und hinten nicht aus, trotz Job. Wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllten, können Sie in so einem Fall Ihren Anspruch auf Wohngeld geltend machen und einen Antrag stellen.

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Übersicht

  • Das Wohngeld im Allgemeinen
  • Wer kann Wohngeld beantragen?
  • Die Beantragung von Wohngeld
  • Wo Sie Wohngeld beantragen können
  • Wenn Sie Wohngeld online beantragen
  • Den Anspruch auf Wohngeld überprüfen
  • Die Besonderheiten beim Wohngeld

Das Wohngeld im Allgemeinen

Bei Wohngeld handelt es sich um einen staatlichen Anspruch, den bedürftige Bürger zur Unterstützung beantragen können. Es ist ein finanzieller Zuschuss zur Miete. Im Fall von eigenem Wohnraum, nennt sich die Leistung auch Lastenzuschuss.

Mithin ist es unerheblich, ob Sie für den eigenen Wohnraum die staatliche Unterstützung beantragen oder als Mieter den Anspruch auf Wohngeld durchsetzten. Sie müssen in jedem Fall bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wenn das Geld nicht reicht.

Wer kann Wohngeld beantragen?

Wohngeldberechtigt sind sowohl Studenten, wie auch Auszubildende in der Erstausbildung.

Bei bedürftigen Bürgern ist die Anzahl der Haushaltsmitglieder, die in dem Haushalt leben, und die Einkommenshöhe der Familie entscheidend, um Wohngeld zu beantragen.

Ebenfalls ausschlaggebend sind auch die Größe der Wohnung und die Höhe der Mietbelastung, die durch den Wohnraum, in dem Sie leben, zustande kommt. Wichtig ist, dass Sie wirklich in der Wohnung auch selber wohnen.

Die Beantragung von Wohngeld

Wenn das Geld nicht reicht, können Sie einen Wohngeldantrag stellen. Dieser bedarf der formlosen Beantragung und ist dann für zwölf Monate gültig. Nach Ablauf der Geltungsdauer muss der Anspruch auf Wohngeld erneut geprüft werden.

Wo Sie Wohngeld beantragen können

Im Normalfall können Sie bei dem örtlichen Rathaus oder dem Bürgerbüro schnell und unkompliziert die Adresse erfragen, wo Sie Wohngeld beantragen.

In Zeiten des Internets können Sie aber auch schon Ihren Wohngeldantrag online stellen.

Wenn Sie Wohngeld online beantragen

Es ist wirklich ganz einfach, den entsprechenden Wohngeldantrag online zu stellen. Sie sparen auf diesem Weg die Anreise zur Wohngeldstelle und wertvolle Wartezeit.

Die Anträge sind im Netz nach Bundesland sortiert und müssen unter diesem Aspekt geladen werden.

Die Liste mit den beizufügenden Unterlagen finden Sie ebenfalls in den Portalen.

Den Anspruch auf Wohngeld überprüfen

Wenn Ihr Geld nicht reicht, weil Sie von einem geringen Einkommen leben, sollten Sie Ihren Anspruch auf Wohngeld überprüfen lassen. Eine erste Orientierung erhalten Sie mit Wohngeldrechnern im Internet.

Alternativ hilft Ihnen die Wohngeldstelle bei einer ausführlichen Beratung in jedem Fall. Nehmen Sie die Chance wahr, mit dem finanziellen Zuschuss Ihre Lage zu entschärfen.

Die Besonderheiten beim Wohngeld

Wenn Sie als Haushaltsmitglied Transferleistungen erhalten, wie zum Beispiel die Grundsicherung, Sie stehen im Bezug von ALG II oder empfangen Zuschüsse nach dem zweiten Buch des Sozialgesetzbuches, sind Sie von dem Anspruch auf Wohngeld ausgeschlossen.

Ebenso ausgeschlossen sind Bedürftige im Bezug von Übergangsgeld oder Verletztengeld.

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