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Die Friedhofsgebühren sind eklatant gestiegen und die Kosten für eine Beerdigung sind häufig vergleichbar mit denen eines Kleinwagens. Da fragen sich nicht nur die Senioren, sondern oftmals auf die betroffenen Angehörigen: wer übernimmt die Kosten einer Beerdigung

Übersicht

  • Der Preisanstieg auf den deutschen Friedhöfen
  • Die Senioren denken zukunftsorientiert
  • Die Entwicklung auf dem Markt
  • Die verschiedenen Alternativen der Beerdigungen
  • Wer die Kosten bei einer Beerdigung trägt
  • Streitfälle sind vorprogrammiert
  • Die Haftung im Beerdigungsfall
  • Handlungsbedarf im Notfall
  • Die Sozialämter im Einsatz
  • Wann das Sozialamt die Beerdigungskosten übernimmt
  • Welche Voraussetzungen dafür geschaffen sein müssen

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Der Preisanstieg auf den deutschen Friedhöfen

Der Preisanstieg auf den deutschen Friedhöfen ist selbst den Behörden befremdlich. Teilweise beträgt dieser mehrere hundert Prozent. Die gestiegenen Kosten, mit denen die Kommunen aufwarten, sollen die Unterdeckung auf den Friedhöfen abfedern. Bisher haben die Bürger ihre letzte Ruhestätte von den Gemeinden und Städten subventioniert bekommen. Der Gebührenanstieg nimmt die Bürger in die Verpflichtung und stellt die Senioren vor Problemen.

Sie wollen den Angehörigen die Kosten einer Beerdigung so gering wie möglich gestalten.

Die Senioren denken zukunftsorientiert

Die Senioren sind heutzutage zukunftsorientiert, aufgeweckt und interessiert. Was vor Jahren noch als pietätslos galt, ist inzwischen üblich – die Preise für die Beerdigung werden verglichen.

Aufgrund der gestiegenen Friedhofsgebühren ist Senioren immer mehr daran gelegen, die Kosten nach der Beerdigung auf lange Sicht für die Angehörigen zu minimieren. Ein Trend der Formen annimmt.

Die Entwicklung auf dem Markt

Wer übernimmt die Kosten einer Beerdigung? Eine Frage, die viele Senioren dazu veranlasst, die Angebote zu durchforsten, um die günstigste Variante auf dem Markt zu finden.

Die Entwicklung bei Beerdigungen geht deshalb in Richtung Feuerbestattungen. Die Kosten dieser Beerdigungsart sind der Erdbestattung ähnlich, zahlen sich aber auf die Dauer aus. Die eingesparten Kosten auf dem Friedhof oder die kostengünstigen Varianten, die hier zur Verfügung stehen, machen es möglich.

Die verschiedenen Alternativen der Beerdigungen

In Deutschland können Sie zwischen Feuerbestattung und Erdbestattung wählen. Die Alternativen bei den Feuerbestattungen halten ein breites Spektrum vor, Kosten zu sparen.

Während die Grundkosten beider Beerdigungsarten ähnlich angesiedelt sind, zwischen 2000 Euro und 4000 Euro, sind dann die Folgekosten bei der Feuerbestattung niedriger.

Hier können Sie wählen zwischen:

Waldfriedhof – eine kostengünstige Art der Beerdigung, die den Friedhofszwang umgeht. Die Kosten sind mit ungefähr 800 Euro beziffert, zusätzlich zu den Basiskosten.

Seebestattung – hier haben Sie keine Folgekosten und müssen im Minimum mit etwa 1000 Euro rechnen, zu den Bestatter- und Krematoriumskosten.

Wer die Kosten bei einer Beerdigung trägt

Im Allgemeinen übernimmt der nächste Verwandte die Kosten der Beerdigung. Hier geht die Rangfolge von dem Ehegatten oder Lebenspartner über die volljährigen Kinder bis hin zu den Enkelkindern.

Finden sich keine Verwandte, gehen die Kommunen in die Vorlast für die Beerdigungskosten und versuchen dann, Verwandte ausfindig zu machen, die für die Erstattung der Kosten aufkommen müssen.

Streitfälle sind vorprogrammiert

Der Paragraph 1968 BGB besagt: „Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers“ eine Regelung, die Streitfälle vorprogrammiert.

Sind nämlich der Erbe und der nächste Verwandte unterschiedliche Personen, kann der Verwandte, die Kosten, die er für die Beerdigung übernehmen muss, im Nachgang beim Erben zurückverlangen.

Wenn hier keine Absprachen gemacht werden, kann es sein, dass der Erbe das Kostenpaket tragen muss, dass der Verwandte gewählt hat. Eine heikle Situation, über die sich sowohl die Erben, als auch die nächsten Verwandten im Vorfeld Gedanken machen sollten.

Die Haftung im Beerdigungsfall

Nach dem Tod gibt es Nachlassverbindlichkeiten, wie beispielsweise die Wohnungsauflösung oder auch die Beerdigung. Die werden idealerweise von der Erbmasse beglichen.

Deckt das Erbe die Nachlasskosten nicht ab, muss der Erbe mit seinem Vermögen für verbleibende Kosten in die Haftung treten.

Um die Haftung zu umgehen, müssen Sie innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Todesfalles das Erbe ausschlagen. Das gilt aber nur für Erben, die keine nahen Angehörigen sind. Nahe Angehörige müssen die Kosten für die Beerdigung auf alle Fälle tragen.

Handlungsbedarf im Notfall

Der letzte Notanker, der einem Erben bleibt, ist die sofortige Beantragung einer Nachlassinsolvenz, wenn der Erblasser verschuldet war. Nur so kann er noch erwirken, dass die Haftung auf den Nachlasswert beschränkt wird und nicht in sein Privatvermögen greift.

Das kann eine wichtige Information sein, wenn Sie die Kosten für eine Beerdigung übernehmen müssen.

Die Sozialämter im Einsatz

In immer mehr Fällen muss das Sozialamt die Kosten für die Beerdigung übernehmen. Die Überschuldung ist aber sicherlich nicht der Grund für die Kostenübernahme des Sozialamtes, wie es fälschlicherweise oftmals vermutet wird.

Der Erblasser hatte kein Geld mehr, also zahlt das Sozialamt, ist falsch.

Wann das Sozialamt die Beerdigungskosten übernimmt

Das Sozialamt übernimmt die Kosten für eine Beerdigung, wenn der Verpflichtete nicht zahlen kann. Seine finanziellen Verhältnisse sind entscheidend, nicht die des Erblassers.

Dabei ist es nicht ausschlaggebend, dass ein Leistungsanspruch bestehen muss. Vermögenslosigkeit oder Arbeitslosigkeit können ebenfalls der Grund sein, warum das Sozialamt die Kosten übernimmt.

Welche Voraussetzungen dafür geschaffen sein müssen

Die Vermögensverhältnisse, sowie die Einkommensverhältnisse des Antragsstellers müssen aufgedeckt werden, wenn das Sozialamt die Kosten für eine Beerdigung übernehmen soll.

Bedürftige, die Sozialleistungen beziehen oder auch aufstockend die staatliche Hilfe für den Lebensunterhalt benötigen, können die Kostenübernahme vor dem Besuch beim Bestatter einholen.

Der Bestatter hat so die Möglichkeit, direkt mit dem Sozialamt die anfallenden Kosten abzurechnen.

Die anfallenden Kosten beziehen sich in diesem Fall auf eine schlichte Erd- oder Feuerbestattung und eine einfache Trauerfeier. Die Gebühren für die Grabstelle können ebenfalls erstattet werden.

Holen Sie sich für einen Bestattungsfall entsprechende Merkblätter beim Sozialamt.

Übrigens: Nächstenliebe ist kein Argument, für verauslagte Kosten einer Beerdigung, die beispielsweise Lebensgefährten oder Mitbewohner einer Seniorenwohngemeinschaft dann beim Sozialamt geltend machen wollen. Hier übernimmt das Sozialamt keine Kosten für eine Beerdigung.

Bildquelle: © Kzenon – Fotolia.com

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