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Schon für Paarfamilien ist das Vereinen von Beruf und Familie nicht besonders einfach – für Alleinerziehende ist es umso schwerer. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen die wichtigen Rechte, die Sie als Alleinerziehender gegenüber Ihrem Chef im Job haben!

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Was sind die Rechte eines Alleinerziehenden im Job?

Den Alltag zwischen Kind und Job zu organisieren ist alles andere als ein Kinderspiel. Schon für Paarfamilien ist es schwer genug, zwischen Job, Familie und Organisation zu balancieren. Noch schwerer ist es für die Alleinerziehenden in Deutschland, die mittlerweile einen beachtlichen Anteil der Familien hierzulande ausmachen. Sie haben sich zu einer wichtigen Bevölkerungsgruppe entwickelt.

Umso wichtiger, dass sie im Job gefördert werden. Doch eine solche ersehnte Förderung bleibt leider seit einigen Jahren aus. Alleinerziehende sind also auch weiterhin größtenteils auf sich selbst gestellt.

Gerade aus diesem Grund ist es wichtig, seine Rechte und Pflichten im Unternehmen genau zu kennen – insbesondere als alleinerziehender Elternteil.

Gibt es einen besonderen Berufsschutz für Alleinerziehende im Job?

Leider nein. Einen ähnlichen Schutz, wie es ihn beispielsweise für Schwangere oder Schwerbehinderte in der Berufswelt gibt, existiert für die Alleinerziehenden nicht. Wichtig ist daher, seine „Rechte“, die man ja trotzdem hat, nicht bis zum Äußersten auszureizen. Denn ist der Chef einem schlecht gesonnen, kann das schnell zu einer misslichen Situation führen!

Diese Rechte genießen alleinerziehende Mütter und Väter im Job

Immerhin: Ein paar Privilegien haben die Alleinerziehenden dennoch. Immer dann, wenn der Arbeitgeber eine sogenannte Ermessensentscheidung trifft, muss er die besonderen Belange des alleinerziehenden Arbeitnehmers mit berücksichtigen. Und dazu zählt in erster Linie die erschwerte Lebenssituation.

Typische Fälle solcher Ermessensentscheidungen sind zum Beispiel Versetzungen, eine Verlängerung der Elternzeit oder aber eine Anordnung von Mehrarbeit. Möchte der Arbeitgeber unter anderem etwas Extra-Arbeit nach dem Feierabend verhängen, so muss er bei der Auswahl der entsprechenden Mitarbeiter besondere Rücksicht auf den Alleinerziehenden nehmen – zum Beispiel, weil dieser sein Kind aus dem Kindergarten abholen muss.

Schul- und Kita-Ferienzeiten werden für Urlaub berücksichtigt

Schulferien oder Kita-Ferienzeiten überschneiden sich normalerweise recht gerne mit den Urlaubstagen des Alleinerziehenden. Allerdings gelten für Alleinerziehende auch hier besondere Privilegien. Der Chef ist in solchen Fällen verpflichtet, die Ferienzeiten der Schule oder der Kita zu berücksichtigen und die Urlaubstage des alleinerziehenden Mitarbeiters anzupassen. Natürlich haben hierauf auch die Eltern aus Paarfamilien gewisse Ansprüche.

Für die Betreuung eines Kindes unter 12 Jahren, das erkrankt ist, dürfen sich die Eltern aus Paarfamilien in der Regel 10 Tage pro Jahr von der Arbeit befreien lassen. Bei Alleinerziehenden sind es sogar 20 Tage pro Jahr.

Einen besonderen Anspruch auf Arbeit im sogenannten „Home Office“ – also für die Arbeit von Zuhause aus – gibt es allerdings leider nicht. Es ist zwar möglich, mit dem Chef eine gewisse Vereinbarung zu treffen, doch ein wirklich gesetzlicher Anspruch ist nicht gegeben. Eine Ausnahme besteht lediglich dann, wenn dies im Arbeitsvertrag steht oder wenn es im Unternehmen üblich ist.

Tipp: Dennoch kann es sich für den Arbeitnehmer und Arbeitgeber lohnen, nach flexiblen Wegen zu suchen, damit sich beide Seiten entgegenkommen und die entsprechenden Interessen erfüllt werden. Zum Beispiel, wenn ansonsten wegen Krankheit des Kindes der Ausfall des Alleinerziehenden droht. Durch eine Verlagerung bestimmter Arbeitsaufgaben auf die Heimarbeit kann eine Milderung der Ausfallsituation geschaffen werden.

Wichtig: Sollten Sie entsprechende Vereinbarungen mit Ihrem Arbeitgeber treffen, so sollten Sie diese zur gegenseitigen Absicherung am besten direkt schriftlich festhalten. Denn wie solche Regelungen letztendlich von Unternehmen zu Unternehmen aussehen, ist recht unterschiedlich. Mündliche Vereinbarungen sind zwar ebenso gültig und bindend, doch eine schriftliche Vereinbarung kann mögliche Streitpunkte im Nachhinein vereiteln.

Bildquelle: © dirkkoebernik – Fotolia.com

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