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Die Mieten steigen und steigen. Immer wieder versucht die Regierung durch Gesetze der Gentrifizierung und Wohnungsspekulationen einen Riegel vorzuschieben – meist mit begrenztem Erfolg. Hier sagen wir Ihnen, warum das so ist.

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Die Mietpreisbremse

Wenn Sie eine Wohnung vermieten, dann dürfen Sie sich nicht einfach einen Mietpreis ausdenken. Wenn es sich um eine Bestandswohnung handelt, also eine, die bereits vor dem 1. Oktober 2014 vermietet wurde, dann darf die Miete nur 10 Prozent über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus angehoben werden. Als Vermieter kann man die Mietpreisbremse aber mit dem einen oder anderen Trick umgehen.

Wo gilt die Mietpreisbremse?

Was viele nicht wissen: Die Mietpreisbremse gilt nur in Gegenden, in denen der Wohnungsmarkt angespannt ist. In Regionen, in denen genügend Wohnfläche zur Verfügung steht, geht die Regierung davon aus, dass sich der Preis durch Angebot und Nachfrage selbst reguliert. Trotzdem kann es in besonderen Fällen sein, dass Sie als Mieter kaum Wahlmöglichkeiten haben. Dann bleibt Ihnen im Zweifelsfall nur die Möglichkeit gerichtlich gegen Wucherpreise vorzugehen.

Was zu den Gebieten mit Mietpreisbremse gehört, legen die jeweiligen Bundesländer fest.

Mieterhöhung nach Modernisierung

Wenn Sie zeitgemäßen Wohnraum zur Verfügung stellen, dann können Sie die Kosten auf die Mieter umlegen oder bei Neuvermietung eine höhere Miete verlangen. Dafür muss es sich allerdings um eine umfassende Modernisierung handeln. Eine modernisierte Wohnung muss mit einem Neubau vergleichbar sein. Als Neubau gelten Wohnungen, die erstmals nach dem 1. Oktober 2014 vermietet wurden. Außerdem gibt es einen Richtwert für die Investitionen, die in eine Modernisierung fließen: Wenn die Investitionen etwa ein Drittel so hoch sind wie für einen Neubau, kann man von einer umfassenden Modernisierung ausgehen.

Unterschiedliche Regelungen für bestehende und neue Mietverträge

Vielleicht haben Sie schon einmal den Begriff Kappungsgrenze gehört. Seit 2013 können Bundesländer für Gebiete mit angespannter Mietsituation die Obergrenze für Mieterhöhungen von 20 auf 15 Prozent senken. Diese Kappungsgrenze gilt aber nur für die Mieterhöhung von bestehenden Mietverhältnissen. Für Neuvermietungen musste eine weitere Maßnahme eingeführt werden: die Mietpreisbremse.

Mietpreisbremse bei möblierten Wohnungen

Es ist relativ einfach herauszufinden, was die örtliche Vergleichsmiete ist. Dafür gibt es Übersichten zum Beispiel im Internet. Anders sieht es bei möblierten Wohnungen aus. Denn bei ihnen kommt es auf die Qualität der Möbel an, die in der Wohnung vorhanden sind. Es gibt zwar einige Vergleichswerte, aber trotzdem ist die Situation ziemlich unübersichtlich. Sie sollten sich gut beraten lassen, wenn Sie ein faires Angebot wollen.

Wie teuer sind möblierte Wohnungen?

Schätzungsweise müssen Sie für eine möblierte Wohnung 60 bis 80 Prozent mehr bezahlen als für eine unmöblierte Wohnung. Immer mehr Vermieter bieten ihre Wohnungen nur noch möbliert an. Als Mieter haben Sie kaum Möglichkeiten diese Wohnungen ohne Möbel – und damit ohne Zusatzkosten – zu bekommen.

Dazu kommen teure Kautionen und Zusatzkosten für Hausverwalter und Co.

Bildquelle:© Tobif82 – Fotolia.com

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