Wie gewonnen zu zerronnen Preisgeld von Hartz IV abgezogen!
Hartz 4News am

Mainz: Ein kreativer Erwerbsloser erbaute aus gebrauchten Kaffeemaschinen-Kapseln ein Kunstwerk und gewann auf diese Weise den Sonderpreis eines privaten Kunstvereins. Doch die Freude über den Gewinn von 300 Euro hielt nicht lange an. Das Jobcenter kürzte dem Mann seine Sozialleistungen um 270 Euro. So gesehen blieben dem Künstler damit gerade einmal 30 Euro von seinem Gewinn.

Klage vor dem Sozialgericht Mainz

Verständlicherweise klagte der kreative Erwerbslose vor dem Sozialgericht Mainz gegen die Anrechnung durch das Jobcenter. Seiner Ansicht nach sei das Preisgeld (sowie auch Ehrenpreise oder Katastrophenhilfe) anrechnungsfrei, da es kein Einkommen darstellen würde. Doch das Sozialgericht sah das wohl anders. Die Ausschüttung des Preises sei als Einkommen zu bewerten.

Die Erklärung: Preisgelder seien nur in Ausnahmefällen anreichnungsfrei, zum Beispiel bei besonderen Anlässen und Verdiensten. Diese seien jedoch keinesfalls mit dem privaten Kunstpreis zu vergleichen.

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