Wie wirkt sich eine Abfindung auf das Arbeitslosengeld aus
ArbeitslosNews am

Nicht selten werden Abfindungen ausgehandelt. Das Arbeitsverhältnis ist unter Umständen zerrüttet und der Arbeitnehmer kann mit einem finanziellen Polster aus dem Unternehmen oder der Firma ausscheiden. Doch rechnet sich diese Strategie? Kann am Ende der Arbeitnehmer vielleicht seine Abfindung gar nicht behalten, weil sie auf sein Arbeitslosengeld angerechnet wird?

Übersicht

  • Wie sich ein Abfindung auf das Arbeitslosengeld auswirkt
  • Wann Sie mit einer Sperrzeit rechnen müssen
  • Wann die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird
  • Die Folge einer vorgezogenen Kündigung
  • Welche Höhe der Anrechnung ist entscheidend
  • Wann Sie die Abfindung behalten können

Wie sich eine Abfindung auf das Arbeitslosengeld auswirkt

Als Arbeitnehmer können sie bei Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses eine Abfindung erhalten. Doch nicht immer können Sie frei über diese Abfindung verfügen.

Es gibt genau zwei unterschiedliche Grundlagen, über die Sie sich in dem Fall Gedanken machen müssen:

  • 1. Hat die Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Sperrzeit zur Folge?
  • 2. Hat die Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Anrechnung des Arbeitslosengeldes auf Ihre Abfindung zur Folge?

Wann Sie mit einer Sperrzeit rechnen müssen

Die Sperrzeit, um die es hier geht, umfasst in der Regel zwölf Wochen und heißt, dass Sie in dieser Zeit kein Arbeitslosengeld erhalten. Die Sperrzeit verkürzt die festgelegte Dauer Ihrer Arbeitslosengeldzahlung.

Die Sperrzeit greift:

  • 1. wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis gelöst haben
  • 2. wenn Sie durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzlich Ihre Arbeitslosigkeit herbeigeführt haben

Wie Sie die Sperrzeit umgehen können

Die Sperrzeit können Sie nicht mit einem Aufhebungsvertrag verhindern. Lediglich ein Abwicklungsvertrag kann Sie von der Sperrzeit befreien.

Wann die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird

Wenn Sie das Problem der Sperrzeit für sich gelöst haben, stellt sich die Frage unter welchen Umständen Sie über Ihre Abfindung frei verfügen können und in welcher Höhe.

Wenn die Kündigungsfrist unter welchen Umständen auch immer nicht eingehalten wird, kann es passieren, dass Ihnen die Abfindung teilweise auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird.

Die Folgen einer vorgezogenen Kündigung

Da können Sie sich einvernehmlich mit Ihrem Arbeitgeber, der aus betrieblichen Gründen oder wegen Krankheit gekündigt hat, auf eine Abfindung und die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses einigen, Sie haben das Nachsehen.

Die Verkürzung der ordentlichen Kündigung durch die Zahlung der Abfindung, hat eine Verkürzung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld, für eben diese Dauer, zur Folge.

Welche Höhe der Anrechnung ist entscheidend

Für die Höhe, in der die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird, sind das Alter und die Dauer der Betriebszugehörigkeit entscheidend. Es gibt die sogenannte 60 Prozent Regelung, mit der die Abfindung höchstens dem Arbeitslosengeld zugerechnet werden kann

Wann Sie die Abfindung behalten können

Sie könne die Abfindung immer behalten, wenn Sie die ordentliche Kündigungsfrist nicht verkürzt. Wenn Sie also mit einer Abfindung aus dem Betrieb ausscheiden, sollten Sie keinen Auflösungsvertrag unterschreiben, der die Kündigungsfrist herabsetzt.

Wird die Kündigungsfrist gewahrt, behalten Sie die Abfindung und erhalten im Anschluss Arbeitslosengeld.

Bildquelle: © magele-picture – Fotolia.com

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