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Anfang Februar wurde ein Gesetzesentwurf vorgelegt, der vom Bundeskabinett als neues Gesetz beschlossen wurde. Darin sind massive Verschärfungen für Hartz-IV-Empfänger enthalten. Dazu zählen Hartz IV-Sanktionen und Rückforderungen, die bis zu vier Jahren zurückreichen können.

In der Sitzung des Bundestags wurde unlängst ein sogenanntes „Vereinfachungsgesetz für Hartz IV“ beschlossen. Betroffen davon sind an die sechs Millionen Hartz IV-Bezieher, darunter zwei Millionen Kinder. Die Regelungen zu Hartz IV sind im Sozialgesetzbuch, demSGB II, enthalten. Der neue Gesetzesentwurf betrifft vor allem Hartz-IV-Empfänger, die eine vorgeschlagene Arbeit nicht annehmen möchten. Auch auf ältere Bezieher und Selbstständige wirkt sich das neue Gesetz aus. Zusätzlich gibt es Änderungen für den Heizkostenzuschuss.

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DIE HARTZ IV VERSCHÄRFUNGEN IM DETAIL

Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten

Geplantes Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelungen für Hartz-IV-Empfänger ist der 1. August 2016. Diese Regelungen beinhalten vor allem Sanktionen, wenn Bezieher von Hartz IV eine zumutbare Tätigkeit ablehnen. Auch bei einer Kündigung durch personenbezogenen Gründen kann das Jobcenter zukünftig Sanktionen verhängen. Bisher war in diesem Fall eine dreimonatige Hartz IV-Sperre üblich. Seit neuestem kann das Jobcenter auch finanzielle Rückforderungen beanspruchen. Die Begründung „Ersatzansprüche aufgrund sozialwidrigem Verhalten“ wird im SGBII § 34 Abs. 3 geregelt und erlischt erst nach Ablauf von drei Jahren. Je nachdem, wann die Sanktion eingetreten ist, kann sich dadurch eine Sanktion von bis zu vier Jahren ergeben. Besonders junge Menschen unter 25 Jahren sind von diesen harten Sanktionen betroffen, da die finanziellen Leistungen, bis auf die Kosten für die Unterkunft, gestrichen werden.

Obergrenze für die Heizkosten

Zu dem Vereinfachungsgesetz für Hartz IV zählen auch die Obergrenzen, die Kommunen bei der Warmmiete einziehen dürfen. Die Vereinfachung betrifft vor allem Mitarbeiter im Jobcenter. Für Hartz IV-Bezieher bedeutet das, dass nur noch pauschalierteBeträge für die Heizkosten ausgezahlt werden. Für Menschen mit einer schlechten Wärmeisolierung und keiner Möglichkeit, Heizkosten zu sparen, bedeutet das einen herben Verlust.

WAS BEDEUTET DAS NEUE HARTZ IV GESETZ FÜR ÄLTERE BEZIEHER

Die Zwangsverrentung bleibt bestehen

Hartz-IV-Empfänger, die kurz vor der Rente stehen, werden weiterhin vom Jobcenter aufgefordert, einen Antrag auf vorgezogene Altersrente zu stellen. Dies führt besonders für Menschen mit Vollendung des 63. Lebensjahres zu einem dauerhaften Rentenminderungsbetrag. Wer das verhindern möchte, muss gegen diesen Verwaltungsakt einen Widerspruch einlegen. Jedoch kann sogar die Behörde selbst so einen Antrag stellen. Wurde man einmal vom Rentenversicherungsträgerzum Rentner erklärt, ist dies nicht mehr rückgängig zu machen.

WAS BEDEUTET DAS NEUE HARTZ IV GESETZ FÜR SELBSTSTÄNDIGE

Wegfall der Freibeträge für Selbstständige

Bisher mussten Selbstständige für die Aufstockung durch Hartz IV eine Prognose über ihre monatlichen Einkünfte abgeben. Bei den selbstständig erzielten Einkünften gab es einen Freibetrag von 230,- Euro im Monat. Diesen Freibetrag darf dasJobcenter nun streichen.

WELCHE VEREINFACHUNGEN BRINGT DAS NEUE HARTZ IV GESETZ FÜR BEZIEHER

Verlängerter Hartz IV Bewilligungszeitraum

Der Bewilligungszeitraum wird nunmehr auf ein Jahr erhöht. Bisher mussten Hartz IV-Bezieher alle sechs Monate einen Antrag auf Weitergewährung stellen.

WAS TUN GEGEN HARTZ IV SANKTIONEN?

Widerspruch einlegen oder Klagen

Eine Klage beim Sozialgericht ist eine Möglichkeit, gegen Hartz IV-Sanktionen vorzugehen. So ein Klageverfahren kann allerdings zwei bis vier Jahre lang dauern. Ein Widerspruch gegen den Bescheid kann direkt beim Jobcenter eingelegt werden. Die Bearbeitungszeit dauert in diesem Fall zwischen drei und sechs Monate.

Bildquelle: © Coloures-pic – Fotolia.com

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