RenteWissenswertes am

Jeder Bürger der Bundesrepublik Deutschland erhält, seit 2005 direkt von Geburt an, eine Rentenversicherungsnummer, die ihm die Zugehörigkeit zur gesetzlichen Rentenversicherung bescheinigt. Sie ist damit ein Baustein des Sozialsystems Deutschlands. Aber wo finde ich meine Rentenversicherungsnummer? Wenn Sie sich diese Frage stellen, sollten Sie einfach diesen Artikel weiterlesen. Wir erläutern die Möglichkeiten, die Rentenversicherungsnummer herauszufinden.

Übersicht

  • Einleitung
  • Wo finde ich meine Rentenversicherungsnummer?
  • Sozialversicherungsausweis verloren?
  • Sozialversichungsausweis neu beantragen
  • Rentenversicherungsnummer selber herausfinden?
  • Zusammensetzung der Rentenversicherungsnummer

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Rentenversicherungsnummer

Einleitung

Die Deutsche Rentenversicherung weist jedem deutschen Bürger eine Rentenversicherungsnummer (RVNR) zu, die ihm die Zugehörigkeit zur gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) ein Leben lang bescheinigt. Denn die Nummer wird nicht auf Antrag, jedes Jahr oder bei Heirat neu vergeben, sondern bleibt bestehen.

Sie dient damit auch als Identifikation eines deutschen Bürgers im Versicherungssystem. Theoretisch aber auch darüber hinaus. So lässt sich jeder Versicherte eindeutig einem Konto zuweisen, was beispielsweise bei Personen mit den gleichen Namen nicht zur Verwirrung führen soll.

Die RVNR wird von den Trägern der Deutschen Rentenversicherung ausgegeben, sobald eine Person ein Versicherungskonto in der GVR erhält. Bis 2005 bedeutete dies, dass eine Person erwerbstätig sein musste. Seit 2005 wird die Rentenversicherungsnummer direkt bei Geburt vergeben. Allerdings wird der Ausweis erst mit Aufnahme einer Beschäftigung ausgestellt.

Wo finde ich meine Rentenversicherungsnummer?

Die Rentenversicherungsnummer wird bei Erwerbstätigkeit ausgestellt – auf dem Sozialversicherungsausweis. Die Rentenversicherungsnummer finden Sie dort unter dem Vermerk „Versicherungsnummer“. Die Nummer ist mindestens zweimal auf dem Ausweis angeben und deutlich gekennzeichnet. Sie stellt gleichfalls die Sozialversicherungsnummer dar.

Dieser Sozialversicherungsausweis gilt für gewöhnlich ein Leben lang, sollte also dementsprechend sorgfältig aufbewahrt werden. Denn die Angabe der Rentenversicherungsnummer muss nicht nur gegenüber der Träger der Deutschen Rentenversicherung bzw. anderer Sozialversicherungen getätigt werden. Auch (potenzielle) Arbeitgeber benötigen die Rentenversicherungsnummer, andernfalls würde man Schwarzarbeit nachgehen. Der Arbeitgeber kann sogar die Vorlage des Sozialversicherungsausweises verlangen.

Sozialversicherungsausweis nicht vorhanden?

Natürlich gibt es immer auch Situationen, in denen man den Sozialversicherungsausweis nicht zur Hand hat, etwa weil er verloren gegangen ist oder geklaut wurde. Es ist daher gut, dass es noch andere Möglichkeiten gibt, die Rentenversicherungsnummer herauszufinden.

Erwerbstätige finden die Rentenversicherungsnummer gleichfalls auf dem Rentenbescheid, der von der Rentenversicherung per Post verschickt wird. Alternativ ist die RVNR auf der Meldung zur Sozialversicherung zu finden, die jeder Arbeitgeber für seinen Angestellten an die Krankenversicherung bzw. bei geringfügig Beschäftigten an die Mini-Job-Zentrale übersenden muss.

So können Sie ebenfalls die Rentenversicherungsnummer erfragen:

  • Kontaktieren Sie Ihre Krankenversicherung bzw. eine Stelle der Krankenkasse. Diese kann Ihnen Auskunft über die Rentenversicherungsnummer geben – allerdings nicht per Telefon oder E-Mail. In der Regel müssen Sie sich mit Ihrem Personalausweis oder alternativ mit einem gültigen Reisepass gegenüber der Krankenversicherung ausweisen.
  • Möglich ist auch die Auskunft direkt bei der Deutschen Rentenversicherung. Der Ablauf erfolgt ähnlich wie bei der Krankenversicherung: Sie müssen sich ausweisen und die Rentenversicherungsnummer wird postalisch zugesandt.

Sozialversicherungsschein neu beantragen

In beiden Fällen haben Sie lediglich ein Schreiben mit Ihrer Rentenversicherungsnummer. Sofern aber die Vorlage des Ausweises gefordert wird, hilft Ihnen dieses Schreiben nicht.

Sofern Sie Ihren Sozialversicherungsausweis verloren haben, sollten Sie diesen in jedem Fall neu beantragen, damit Sie ein Original-Dokument vorlegen können. Die Beantragung erfolgt bei der Deutschen Rentenversicherung oder der zuständigen Krankenkasse. Bei Heirat, Scheidung oder einem anderen Grund für die Namensänderung wird ein neuer Sozialversicherungsausweis von Amts wegen ausgestellt.

Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber die Vorlage eines Sozialversicherungsausweises fordern, man muss diesen aber nicht unmittelbar vorlegen, sondern kann ihn bei der nächsten Möglichkeit mitbringen. Ausgenommen sind einige Wirtschaftszweige, in denen eine Mitführungs- und Vorlagepflicht besteht. Der Grund hierfür ist die meist hohe Zahl von schwarz Beschäftigten.

Die Mitführungs- und Vorlagepflicht besteht in folgenden Wirtschaftszweigen:

  • Baugewerbe
  • Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
  • Gebäudereinigungsgewerbe
  • Personenbeförderungsgewerbe
  • Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikbranchen
  • Schausteller
  • Unternehmen für den Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen
  • Unternehmen der Forstwirtschaft
  • Unternehmen der Fleischwirtschaft

Rentenversicherungsnummer selber herausfinden?

Die Rentenversicherungsnummer setzt sich insgesamt aus zwölf Ziffern und Buchstaben zusammen, die Aufschluss über das Versicherungsverhältnis des Versicherten geben.

Folgende Angaben ergeben die Rentenversicherungsnummer:

  • Rentenbereichsnummer des Rentenversicherungsträgers (1-2. Stelle)
  • Geburtsdatum des Versicherten (3-8. Stelle)
  • Anfangsbuchstaben des Geburtsnamen des Versicherten (9. Stelle)
  • Seriennummer, gibt Aufschluss über Geschlecht des Versicherten (10-11. Stelle)
  • Prüfziffer (12. Stelle)

Besteht damit also die Möglichkeit, die Rentenversicherungsnummer selber herauszufinden, wenn man Sie nicht auf dem Sozialversicherungsausweis findet? Grundsätzlich kann man problemlos die Bereichsnummer des Rentenversicherungsträgers herausfinden. Diese können im Internet eingesehen werden. Gleichfalls ist das Geburtsdatum sowie der Geburtsname eines Versicherten bekannt.

Die Seriennummer des Geschlechts sowie die Prüfziffer sind allerdings nicht herauszufinden. Die Seriennummer wird für männliche Versicherte von 00 bis 49 vergeben, für weibliche Versicherte bzw. unbestimmtes Geschlecht gelten die Ziffern 50 bis 99.

Hier gibt es also viele Möglichkeiten. Die Prüfziffer ergibt sich wiederum aus der Quersumme der gesamten Rentenversicherungsnummer. Hierzu wird der Anfangsbuchstabe des Geburtsnamens durch die entsprechende Zahl ersetzt, an deren Position sie im deutschen Alphabet zu finden ist.

Bildquelle: © ellisia – Fotolia.com

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