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Sie sind aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls pflegebedürftig oder pflegen einen Angehörigen oder Bekannten im heimischen Umfeld, um ihm bei den täglichen Tätigkeiten behilflich zu sein? Dann sollten Sie diesen Artikel lesen. Wir informieren Sie insbesondere zu den Leistungen der Pflegeversicherung und wo die Pflegestufe beantragt werden kann.

Übersicht

  • Warum eine Pflegestufe beantragen?
  • Wo Pflegestufe beantragen?
  • Welche Pflegestufe ist richtig?
  • Was ist beim Antrag zu beachten?

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Warum eine Pflegestufe beantragen?

Eine Pflegestufe zu beantragen, und zugesprochen zu bekommen, bedeutet, dass Sie Leistungen der Pflegeversicherung beziehen. Diese können zum einen finanzieller Natur sein, sie erhalten also monatlich einen Betrag. Zum anderen können Sie von den sogenannten Sachleistungen Anspruch nehmen.

Hierüber können Sie die Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes beauftragen. Warum beantragt man also eine Pflegestufe, grundsätzlich, unabhängig von der Einstufung? Pflegegeld oder Sachleistungen sind dann hilfreich, wenn die häusliche Pflege durch einen Angehörigen oder eine sonstige Person aus dem Bekanntenkreis (ein Laie) nicht mehr geleistet werden kann – zum Beispiel aufgrund eigener Verpflichtungen (Arbeit, Haushalt, Familie) oder weil sich niemand zur Pflege bereit erklärt.

Darüber hinaus ist die Beantragung einer Pflegestufe sinnvoll, wenn der Aufwand durch einen Laien nicht mehr zu stemmen ist, eine Unterbringung in einem Pflegeheim aber (noch) nicht notwendig ist. Die Person ist derart eingeschränkt in ihrem Alltag, dass ein ambulanter Pflegedienst (kein Laie) die Arbeit übernehmen muss.

Wo Pflegestufe beantragen?

Unabhängig von der tatsächlichen Pflegestufe, die ohnehin von einem Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen festgelegt wird, müssen Sie einen Antrag stellen. Denn Pflegegeld oder Sachleistungen werden grundsätzlich nur auf Eigeninitiative gezahlt, nicht etwa automatisch, weil man erkrankt ist oder einen Unfall hatte. Die Pflegestufe beantragen Sie bei Ihrer Krankenversicherung, da diese mit der Pflegekasse zusammenhängt. Sind Sie privat versichert, wenden Sie sich für die Beantragung der Pflegestufe an Ihre private Krankenversicherung. In der Regel sind auf den Webseiten der Krankenversicherungen Vordrucke vorhanden, die den Antrag – dieser muss schriftlich erfolgen – erleichtern.

Der Antrag kann formlos gestellt werden, Sie können also zum Beispiel lediglich schreiben: „Hiermit beantrage ich die Leistungen der Pflegeversicherung.“ Sie können auch telefonisch um ein Antragsformular und eine Prüfung der Pflegestufe bitten. Im weiteren Verlauf wird die Pflegeversicherung den Antrag übersenden und eine Pflegestufe prüfen – also feststellen, ob eine Pflegestufe anerkannt werden kann und in welcher Höhe diese liegt.

Welche Pflegestufe ist richtig?

Welche Pflegestufe, die passende ist, wird also grundsätzlich durch dem MDK – bei privaten Versicherern durch eine andere Firma – festgestellt. Allerdings können Sie anhand der allgemeinen Beschreibungen der Pflegestufen bereits selber erkennen, wie hoch der Pflegebedarf ist. Das ist dann wichtig, wenn Sie denken, in eine falsche Pflegestufe eingestuft worden zu sein und Widerspruch einlegen. Wichtig: Der Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegeversicherung muss immer schriftlich erfolgen.

Grundsätzlich unterteilt man in folgende Pflegestufen:

Pflegestufe 0: Die Pflegebedürftigkeit liegt bei unter 45 Minuten pro Tag, die auf die Grundpflege anfallen (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) und nicht mehr als 90 Minuten pro Woche Unterstützung im Haushalt (Putzen, Waschen, Einkaufen, etc.) benötigt wird. In diesem Fall wurde theoretisch kein Pflegegrad festgestellt, man erhält aber dennoch finanzielle Unterstützung, um Pflegedienste oder andere Betreuungsangebote zu finanzieren. Aktuell erhält man bei Pflegestufe 0 123 Euro im Monat bei häuslicher Pflege. Pflegesachleistungen werden in Höhe von 231 Euro gezahlt. Ergänzende Leistungen werden nicht gezahlt. Lediglich 40 Euro werden für bestimmte Pflegehilfsmittel gezahlt. Der Betrag ist bei allen Pflegestufen gleich hoch.

Pflegestufe 1: Die Pflegestufe 1 wird den „erheblich Pflegebedürftigen“ zugesprochen, die täglich mehr als 45 Minuten pro Tag Unterstützung für die Körperpflege, Ernährung und Mobilität benötigen. Der Aufwand für die hauswirtschaftliche Versorgung liegt pro Woche bei mindestens 90 Minuten. Erhebliche Pflegebedürftige haben einen Anspruch auf 244 Euro Pflegegeld. Liegt der erschwerte Fall vor, Demenz, werden 316 Euro Pflegegeld gezahlt. Die Sachleitungen liegen bei 468 Euro bzw. 689 Euro bei Demenz. Ergänzende Leistungen werden mit bis zu 208 Euro unterstützt. Für die vollstationäre Betreuung zahlt die Pflegekasse pauschal 1.064 Euro pro Monat.

Pflegestufe 2: Wer pro Tag mindestens 120 Minuten für die Grundpflege aufwendet bzw. hierbei Unterstützung benötigt, liegt bereits in der Pflegestufe 2, als „Schwerpflegebedürftig“. Der tägliche Aufwand für den Hausputz, das Einkaufen und ähnliches liebt bei mindestens 60 Minuten, also insgesamt 180 Minuten pro Tag. In der Pflegestufe 2 haben Menschen Anspruch auf 458 Euro Pflegegeld bzw. 545 Euro bei Demenz sowie Sachleistungen in Höhe von 1.144 Euro bzw. 1.298 Euro bei Demenz. Für die vollstationäre Pflege zahlt die Kasse 1.330 Euro im Monat. Ergänzende Leistungen werden wie bisher mit maximal 208 Euro unterstützt.

Pflegestufe 3: In der Pflegestufe 3 gilt man als schwerstpflegebedürftige Person, bei der die Grundpflege mindestens 270 Minuten pro Tag beansprucht. Insgesamt entfallen mindestens 300 Minuten pro Tag auf die Pflege der Person (Grundpflege und Haushalt). Die Leistungen der Pflegeversicherung liegen hier bei 728 Euro Pflegegeld und 1.612 Euro Sachleistungen. Die vollstationäre Pflege wird mit 1.612 Euro monatlich unterstützt.

Härtefall: Weil selbstverständlich die Erfordernisse der Pflegestufe 3 überschritten werden können, zum Beispiel durch eine spezielle Pflege oder nächtliche Betreuung, hat der Gesetzgeber eine Härtefallregel eingeführt. In diesem Fall müssen mindestens 360 Minuten auf die tägliche Grundpflege abfallen. Diese muss auch mindestens drei Mal pro Nacht (22.00 bis 06.00 Uhr) erfolgen. Darüber hinaus kann die Pflege von Härtefällen der Pflegestufe 3 nicht mehr von einer Person geleistet werden, sondern mindestens von zwei Pflegern (Angehöriger und Pflegepersonal), auch nachts. Das Pflegegeld liegt bei 728 Euro monatlich, die Sachleistungen bei 1.995 Euro. Wer die vollstationäre Pflege beansprucht, erhält 1.995 Euro pro Monat.

Was ist beim Antrag zu beachten?

Der eigentliche Antrag wird Ihnen von der Pflegeversicherung übersandt. Sie erhalten dann ein Formular, in dem Angaben zur Person, zum Krankheitszustand beziehungsweise zum Hilfsbedarf zu machen sind. Grundsätzlich muss der Antrag von der pflegebedürftigen Person gestellt werden. Ist dies nicht mehr möglich, sollte eine Vollmacht übertragen werden.

In erster Linie ist bei diesem Antrag wichtig, dass die Pflegebedürftigkeit nachvollziehbar und realistisch dargestellt wird. Es ist daher zu empfehlen, dass zum Beispiel Angehörige eine Art Pflegetagebuch führen. Hierin sind alle Tätigkeiten zu notieren, die längere Zeit in Anspruch nehmen oder die nicht mehr alleine durchgeführt werden können. Gleichzeitig sollte man versuchen, die entsprechenden Zeiten zu notieren. Also, wie lange benötigt man für das Waschen und Zähne putzen? Wie lange dauert es, sich anzuziehen? Nach Möglichkeit sollte das Pflegetagebuch über mindestens zwei Wochen regelmäßig geführt werden.

In der Regel prüft die Pflegekasse spätestens nach fünf Wochen, nachdem der Antrag eingegangen ist, ob eine Pflegestufe vorliegt. Hierzu werden oftmals Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) einen Hausbesuch vornehmen, bei dem sie sich ein eigenes Bild von der Pflegebedürftigkeit der Person machen wollen. Hier sollten Sie das Pflegetagebuch vorliegen haben und nach Möglichkeit den Angehörigen dazu holen, der Sie bislang gepflegt oder unterstützt hat.

Ganz wichtig: Während der Begutachtung sollte man sich nicht zurückhalten, was die Hilfsbedürftigkeit im Alltag angeht. Versuchen Sie nicht, sich zu überanstrengen, wenn Sie zeigen wollen, welche Arbeiten noch zu erledigen sind. Sie sollten auch keine Informationen vor dem Gutachter zurückhalten, zum Beispiel inkontinent zu sein. Das könnte dazu führen, dass Sie Ihr Antrag abgelehnt wird oder Sie in eine unpassende Pflegestufe eingeteilt werden und die Pflege im Alltag nicht angemessen geleistet werden kann.

Bildquelle: © agenturfotografin – Fotolia.com

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