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Wo Sie den Reisepass beantragen, ist eine Frage der Staatsbürgerschaft. Damit Sie ausreichend informiert sind, was in den unterschiedlichen Antragsverfahren wichtig ist, lesen Sie diesen Artikel.

Übersicht

  • Was genau ist der Reisepass?
  • Die Funktionen des Reisepasses
  • Der Unterschied von einem Reisepass und Passersatzpapieren
  • Reisepass beantragen mit deutscher Staatsbürgerschaft von Geburt
  • Die benötigten Unterlagen zur Beantragung
  • Wo der Reisepass beantragt wird
  • Reisepass beantragen ohne deutsche Staatsbürgerschaft von Geburt
  • Was Sie noch interessieren könnte

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Was genau ist der Reisepass?

Im Grunde genommen ist der Reisepass ein amtlicher Ausweis. In den Besitz des Reisepass kommen Sie durch die Beantragung. Sie können den Reisepass als jeweiliger Staatsbürger in Ihrem Staat ausstellen lassen. Sie benötigen den Reisepass, um nach dem Recht des ausstellenden Staates bestimmte grenzüberschreitende Reisen unternehmen zu können und sind somit auch berechtigt, in das eigene Hoheitsgebiet zurückzukehren.

Der Reisepass dient zur Legitimierung gegenüber staatlichen Behörden, in manchen Fällen auch privaten Einrichtungen und Personen. Der Reisepass ist Eigentum des jeweiligen Staates.

Heutzutage sind zunehmend biometrische Daten hinterlegt. Das bedeutet, dass die Personendaten in elektronischer Form existieren. Doch warum ist es wichtig, wo Sie den Reispass beantragen? Das klären wir für Sie noch in den folgenden Kapiteln.

Die Funktion des Reisepasses

Bevor es wichtig wird, wo Sie den Reisepass beantragen, sollten Sie genau wissen, welche Funktionen ein Reisepass hat und wann Sie diesen Ausweis beantragen sollten und müssen.

Der Reispass erfüllt folgende Funktionen:

  • 1. Es ist die Legitimierung des Inhabers durch die eingetragenen Personalien
  • 2. Es ist die Erlaubnis über die Grenze des ausstellenden Staates in das Ausland zu reisen
  • 3. Es ist die Erlaubnis für die Rückkehr in den Ausstellerstaat
  • 4. Es ist ein Versprechen, nach Beendigung des Auslandaufenthaltes auch zurückzukehren
  • 5. Es ist die Vermittlung des Schutzes der Diplomatischen Vertretung des ausstellenden Staates
  • 6. Es ist eine Erklärung anderen Staaten gegenüber, der Passinhaber sei Angehöriger des ausstellenden Staates
  • 7. Es ist der Ausweis für einen räumlichen Geltungsbereich, der angegeben ist

Der Unterschied von einem Reisepass zu Passersatzpapieren

Es ist in vielen Fällen wichtig, zu wissen wo der Reisepass beantragt werden muss. Denn im Gegensatz zu Passersatzpapieren haben Sie mit dem Reisepass andere Rechte. Die Passersatzpapiere sind Reiseausweise, die Staatenlose oder Flüchtlinge besitzen. Sie werden nicht von dem Staat ausgestellt, dessen Staatsangehörigkeit derjenige besitzt.

Für diese Dokumente gelten lediglich die Funktionen, die im vorigen Kapitel unter Punkt 1 und Punkt 2 aufgeführt sind. Alle anderen Funktionen sind bei diesen Papieren ausgeschlossen und unterliegen nur dem Reisepass. Damit Sie aber auch die erweiternden Rechte in Anspruch nehmen können, sollten Sie genau wissen, wo Sie den Reisepass beantragen. Hier gibt es dann Unterschiede, die zu beachten sind.

Reisepass beantragen, mit deutscher Staatbürgerschaft von Geburt

Die Frage, wo Sie Ihren Reisepass beantragen, gestaltet sich wesentliche einfacher, wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft von Geburt haben. In Deutschland kann der Reisepass den Personalausweis ersetzen. Ab sechzehn Jahren sind Sie verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Den Reisepass benötigen Sie nur bei Grenzübertritt.

Bei einer geplanten Reise sollten Sie also rechtzeitig daran denken, den Reisepass zu beantragen. Das Antragsverfahren dauert in der Regel ungefähr drei bis sechs Wochen, die Sie auf alle Fälle mit einrechnen müssen, um nicht nachher doch zuhause bleiben zu müssen. Der Reisepass, wie auch der Personalausweis haben eine Gültigkeitsdauer und müssen dann bei Ablauf wieder neu beantragt werden. Bis 24 Jahre ist die Gültigkeit auf 6 Jahre beschränkt, ab 24 Jahre auf 10 Jahre.

Die benötigten Unterlagen zur Beantragung

Sie müssen rechtzeitig folgende Unterlagen besorgen, um den Reisepass zu beantragen.

  • Ein biometrisches Passfoto
  • Aktuelle Personendokumente, wie zum Beispiel eine Geburtsurkunde, eine Heiratsurkunde, einen Auszug aus dem Familienregister
  • Falls Sie keine deutsche Geburtsurkunde haben, den Nachweis über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular (kann auch vor Ort erstellt werden)
  • Bei Erstbeantragung – der Personalausweis oder Kinderreisepass
  • Bei Folgebeantragung – der bisherige Reisepass
  • Alle gültigen Pässe, die Sie besitzen, wie zum Beispiel ein Zweitpass oder der Reisepass, des Staates, bei dem Sie noch eine weitere Staatsangehörigkeit haben

Wo der Reisepass beantragt wird

Sie beantragen den Reisepass bei der Behörde, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Die Mitarbeiter in dem jeweiligen Bürgerbüro leitet dann das Antragsverfahren mit Ihren Unterlagen ein. Sie werden dann auch benachrichtigt, wann Ihr Reisepass zur Abholung bereit liegt. Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses mit einer Gebühr rechnen.

Diese liegt bei:

  • Unter 24 Jahren, Reisepass mit 32/48 Seiten bei 37,50 Euro/59,50 Euro
  • Über 24 Jahren 32/48 Seiten bei 59 Euro/81 Euro

Reisepass beantragen ohne deutsche Staatsangehörigkeit von Geburt

Wenn Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, ist die Frage, wo Sie den Reisepass beantragen, schon aufwändiger. In Deutschland herrscht die Passpflicht für Ausländer. Die Erteilung des Aufenthaltsrechtes setzt ebenfalls voraus, dass die Passpflicht regelmäßig erfüllt wird.

Hier herrschen allerdings ganz unterschiedliche Bestimmungen in den jeweiligen Staaten, denen Sie angehören. So müssen manche Ausländer Ihren Pass nach fünf Jahren verlängern, manche nach zehn Jahren, je nach Herkunftsland. Die benötigten Unterlagen zur Beantragung müssen Sie den Bestimmungen entnehmen, die bei Ihrem Konsulat vorliegen.

Das ist auch die Stelle, wo Sie Ihren Reisepass beantragen müssen. In Ausnahmefällen können Passersatzpapier in Deutschland beantragt werden, um der Passpflicht nachzukommen. Das ist zum Beispiel bei Flüchtlingen und Staatenlosen möglich.

Was Sie noch interessieren könnte

Sie können mit deutscher Staatsangehörigkeit auch ein Expressverfahren für die Beantragung in Anspruch nehmen. Wo Sie den Reisepass dann beantragen? Den Antrag stellen Sie ebenso bei der Behörde Ihres Hauptwohnsitzes. Sie erhalten den Reisepass gegen einen Aufpreis innerhalb von drei Tagen.

Bei Namensänderung müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen, einen Wohnortwechsel können Sie im laufenden Reisepass nachtragen lassen. Der Erwerb einer ausländischen Staatsbürgerschaft müssen Sie der Passbehörde mitteilen, genauso wie den Verlust des Reisepasses.

Bildquelle: © eyetronic – Fotolia.com

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