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Haben Sie einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein? Schön wäre es, denn dann erhalten Sie eine besonders begehrte Förderung für Wohnungen. Wie Sie Ihren Anspruch ganz einfach mit unserem Rechner berechnen können, das erfahren Sie in diesem Artikel. Das Redaktionsteam von Heimarbeit.de wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen!

In diesem Artikel:

  • Wichtiges zum Wohnberechtigungsschein
  • Prüfen Sie Ihren Anspruch auf den Wohnberechtigungsschein
  • Wie lange gilt ein Wohnberechtigungsschein?
  • Wo kann man den Wohnberechtigungsschein beantragen?
  • Wichtig: Verschiedene Wohnberechtigungsschein-Typen
  • Wohnberechtigungsschein mit Rechner berechnen: So geht’s!

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Wichtiges zum Wohnberechtigungsschein

Der Wohnberechtigungsschein basiert auf dem sogenannten Wohnbindungsgesetz und dem Wohnraumförderungsgesetz. Mit einem Wohnberechtigungsschein können Sie als Mieter nachweisen, dass Sie einen Anspruch auf eine Wohnung haben, die durch öffentliche Mittel gefördert wird. Das ist in der Regel ein großer Vorteil für den Mieter, da dieser hier bei der Miete einen gewaltigen Teil der Kosten sparen kann.

Riesige Nachfrage – Wohnberechtigungsschein immer beliebter

Die Nachfrage nach einem Wohnberechtigungsschein wird immer größer. Das liegt daran, dass es einfach zu viele Personen mit niedrigem Einkommen gibt, die einen Wohnberechtigungsschein dringend benötigen könnten. Leider aber können immer mehr Regionen immer weniger Sozialwohnungen zur Verfügung stellen. So passiert es, dass die Nachfrage wächst und das Angebot sinkt…

Beantragung lohnt sich dennoch

Trotz der hohen Nachfrage und dem verknappten Angebot an Sozialwohnungen sollen man den Kopf auf keinen Fall hängen lassen! Die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines lohnt sich allemal, denn schließlich stellt dieser eine gute Alternative zum überteuerten Mietangebot dar. Mit etwas Glück gehört man sogar zu den bevorzugten Personengruppen. Die Anträge dieser werden mit besonderer Dringlichkeit und somit schneller bearbeitet. Zur bevorzugten Personengruppe gehören unter anderem Senioren, Schwangere sowie Behinderte.

Prüfen Sie Ihren Anspruch auf den Wohnberechtigungsschein

An sich haben alle ordnungsgemäß in Deutschland lebenden Personen Anspruch auf eine günstige Sozialwohnung, wenn sie einen Wohnberechtigungsschein besitzen – wie aber kann man einen Wohnberechtigungsschein bekommen und vor allem: Woher weiß man, dass man in die Zielgruppe der durch den Wohnberechtigungsschein geförderten Personen gehört?

Individueller Anspruch

Einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben all diejenigen Personen, die ihren dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland begründen können.

Wichtig ist aber auch noch eine zweite Sache: Man darf eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Wie hoch diese Einkommensgrenze ist, wird von den einzelnen Bundesländern stets selbst festgelegt. Die Festlegung ist hierbei natürlich rechtlich geregelt und basiert auf den §§ 20 bis 24 WoFG.

Einkommen berechnen

Bei der Berechnung für einen individuellen Anspruch auf den Wohnberechtigungsschein wird das gesamte Einkommen aller in einem Haushalt lebenden Personen mit einbezogen. Darüber hinausgehende Einberechnungen werden von jeder einzelnen Gemeinde oder Stadt selbst geregelt. Das bedeutet, dass man häufig einen Antrag auf den Wohnberechtigungsschein aufsetzen muss, um eine wirklich zuverlässige Antwort auf die Frage zu bekommen, ob man denn noch Anspruch hat, oder nicht.

Weitere, individuelle Voraussetzungen

In manchen Städten gilt zum Beispiel als weitere Voraussetzungen für ein Anrecht auf den Wohnberechtigungsschein, dass der Wohnungssuchende mindestens seit zwei oder teilweise sogar mehr Jahren in der Stadt wohnen muss, um überhaupt einen Antrag auf den Wohnberechtigungsschein stellen zu können.

Das bedeutet, dass eine exakte Prüfung von Beginn an notwendig ist – sonst kann es sein, dass ein abgeschickter Antrag erst gar nicht bearbeitet wird – die Gebühr für einen Antrag muss aber dennoch bezahlt werden.

Wie lange gilt ein Wohnberechtigungsschein?

Der Wohnberechtigungsschein gilt für ein ganzes Jahr und zwar ab dem Tag, an dem er ausgestellt wurde. Außerdem gilt der Wohnberechtigungsschein bundesweit. Wichtig ist hierbei aber, dass man bei einem Umzug die örtliche Anlaufstelle aufsucht. Jedes Bundesland hat nämlich eigene Regelungen, die im Einzelfall Einsatz finden könnten. Bei einem Umzug in eine neue Sozialwohnung muss ein Wohnberechtigungsschein übrigens sogar neu beantragt werden.

Wo kann man den Wohnberechtigungsschein beantragen?

Beantragt wird der Wohnberechtigungsschein im Wohnungsamt der Gemeinde. Für viele Regionen werden die zugehörigen Informationen im Internet zugänglich gemacht. Auf der Homepage Ihrer Stadt oder Gemeinde sollten Sie also alle Informationen finden können, die Sie bezüglich einer Wohnberechtigungsschein-Ausstellung suchen. Alternativ gibt es auch entsprechende Sprechstunden des Bürgerservice.

Wichtig: Die Antragstellung auf einen Wohnberechtigungsschein muss stets persönlich erfolgen. In bestimmten Fällen geht das Ganze auch über einen Vormund. Vereinzelt haben Sie aber auch die Möglichkeit, sich telefonische Auskünfte einzuholen.

Terminevergabe

Viele Gemeinden haben mittlerweile ein Online-System, um die Termine bei den Behörden zu vergeben. Das bedeutet, dass Sie sich gegebenenfalls Online auf der jeweiligen Website einen Termin einrichten müssen. Die Bestätigung erhalten Sie dann per Email. Gerade für die Beantragung von Wohnberechtigungsscheinen eignet sich die Online-Terminvergabe besonders. Immerhin wird mit Hilfe eines festen Termins die Wartezeit um ein ganzes Stück verkürzt.

Wichtig: Verschiedene Wohnberechtigungsschein-Typen

Wenn ein Wohnberechtigungsschein ausgestellt wird, können zwei verschiedene Typen des Scheins vergeben werden. Der Typ des Scheins richtet sich nach der Höhe des berechneten Einkommens aller Personen, die zusammen in einem Haushalt leben.

Hierzu zählen:

  • der Ehepartner
  • der Lebenspartner
  • die Eltern und deren Kinder
  • die eigenen Geschwister
  • die Schwiegertochter
    die Schwägerin oder der Schwager

Die verschiedenen Typen des Scheins sagen aus, welche Wohnungen bezogen werden können. Außerdem kommt hinzu, dass die Miete einer Wohnung für den Wohnberechtigungsschein im Typ B höher ist, als die Miete für den Wohnberechtigungsschein im Typ A.

Es gibt also einen Wohnberechtigungsschein Typ A und einen Wohnberechtigungsschein Typ.

Wohnberechtigungsschein Typ A

Dieser Schein-Typ wird nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze ausgestellt. Eine Wohnungsvergabe erfolgt hier direkt durch die örtliche Behörde.

Wohnberechtigungsschein Typ B

Dieser Schein-Typ wird ausgestellt, wenn das Einkommen etwas höher ist, die Person aber dennoch auf eine Sozialwohnung angewiesen ist. Beim Schein-Typ B erfolgt die Wohnungsvergabe nicht direkt über die örtliche Behörde. Anders als beim Typ-A-Schein muss der Scheinbesitzer direkten Kontakt zum Vermieter aufnehmen.

Wenn einem die Wohnung bei der Wohnungsbesichtigung gefällt, wird vom Wohnberechtigungsschein-Besitzer direkt ein Antrag beim Wohnungsamt auf Bezugsgenehmigung gestellt. Ein Antrag erfolgt hierbei auf der Grundlage eines konkreten Angebots nach einer Kontaktaufnahme zum Vermieter.

Tipp: In Einzelfällen ist es auch möglich, beim Besitz eines Typ-B-Scheines eine Typ A Wohnung zu beziehen.

Wohnberechtigungsschein mit Rechner berechnen: So geht’s!

Ein Wohnberechtigungsschein wird stets auf die Gesamtzahl der im Haushalt lebenden Personen ausgestellt. Außerdem wird die exakte Wohnungsgröße, auf die Anspruch besteht auf einem Schein vermerkt.

Aus diesem Grund sind folgende Unterlagen für die Berechnung des Wohnberechtigungsscheins relevant:

  • Einkommenserklärung der letzten 12 Monate aller im Haushalt lebenden Personen (Bei Antrag benötigen Sie entsprechende Nachweise
  • für Einkommen, Schulbesuche, etc.)
  • letzter Steuerbescheid
  • Nachweise über Rentenbezüge
  • steuerfreie Einkünfte
  • Unterhaltsleistungen, falls bezogen
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • bei Sozialhilfeempfängern die letzte Bescheinigung über die Auszahlung
  • bei Selbstständigen der letzte Steuerbescheid, BWA des Steuerberaters über das letzte und laufende Steuerjahr

Nicht zum Einkommen des Haushalts zählen:

  • Kindergeld
  • Wohngeld
  • Leistungen aus der Krankenversicherung oder der Pflegeversicherung
  • Arbeitnehmer-Sparzulage, wenn diese steuerfrei ist

Tipp für Senioren: Senioren können die Einkommensgrenze teilweise um 5 Prozent übersteigen und erhalten dennoch einen Wohnberechtigungsschein.

Wie hoch das das Haushaltseinkommen sein?

Die allgemeinen Zahlen definieren die Grenzen für das Haushaltseinkommen folgendermaßen:

  • das jährliche Einkommen vom Antragsteller darf 12.000 Euro betragen
  • mit einem Angehörigen darf das Einkommen 18.000 Euro in Summe betragen
  • mit zwei Angehörigen erhöht sich das Einkommen auf 22.600 Euro
  • bei drei Angehörigen kann das Einkommen schon 27.200 Euro betragen
  • jeder weitere Angehörige, der im Haushalt lebt, hebt das zulässige Haushaltseinkommen um 4.100 Euro an

Wichtig: Je nach Bundesland kann Esau Abweichungen kommen. Man sollte die Zahlen also nicht als 100-prozentigen Maßstab sehen.

Wohnberechtigungsschein Rechner nutzen

Um Ihr Haushaltseinkommen möglichst genau zu berechnen und sich ein grobes Bild davon zu machen, ob man einen Wohnberechtigungsschein erhalten kann, sollte man einen Rechner nutzen. Ein solches Tool ermöglich Ihnen die einfache und schnelle Berechnung.

Die Unterlagen und relevanten Daten, die Sie für die Benutzung brauchen, haben wir Ihnen bereit in einem vorherigen Abschnitt genannt. Natürlich ist es aber auch möglich, die Zahlen aus dem Kopf grob einzufügen, sodass man zumindest eine Vorstellung dafür bekommt, ob man Chancen auf eine Wohnberechtigungsschein hat.

Bildquelle: © Antonioguillem – Fotolia.com

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