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Finanzielle Unterstützung für die Unterkunft und den Lebensunterhalt bietet der deutsche Gesetzgeber in unterschiedlicher Form: Unter anderem als Wohngeld. Wie und wann alleinerziehenden Elternteilen Wohngeld zusteht, erfahren Sie hier!

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Wohngeld an Voraussetzungen geknüpft

Wohngeld erhält man in Deutschland nicht pauschal bei Beantragung, wie etwa das Kindergeld, sondern nur wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Das Wohngeld eine Sozialleistung ist, muss in erster Linie eine gewisse Bedürftigkeit vorherrschen. Bei Alleinerziehenden ist das häufiger der Fall als man denken möchte.

Viele alleinerziehende Elternteile gehen nur in Teilzeit einer Berufstätigkeit nach oder können nur einen geringfügig bezahlten Beruf ausüben, weil sie aufgrund des Nachwuchses beruflich zu stark zurückgesteckt haben.

Fällt dann auch noch der Barunterhalt des Ex-Partners weg, müssen viele Alleinerziehende und ihre Kinder mit einem geringen Einkommen auskommen. Es gibt aber nicht nur Höchstgrenzen für das Einkommen aller im Haushalt lebenden Mitglieder, sondern auch eine Mindestgrenze, da Wohngeld lediglich als Zuschuss gedacht ist.

In diesem Sinne sind Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit den genannten Leistungsempfängern leben, ausgenommen. In diesen Fällen werden die Wohnkosten bereits durch die Leistungen abgedeckt.

Wohngeld können demnach alle erwerbstätigen Alleinerziehenden beantragen, die die Wohnung selber bewohnen und die Mietkosten selber tragen bzw. als Eigentümer eines Hauses die Finanzierung zahlen müssen, ein gewisses Einkommen weder unter- noch überschreiten.

Wohngeld für Alleinerziehende: Höhe ist variabel

Wie viel Wohngeld Alleinerziehende erhalten, ist recht unterschiedlich, da es sowohl vom Einkommen als auch von den Mietbelastungen abhängig ist. Schließlich kann die daraus resultierende Differenz von Haushalt zu Haushalt sehr unterschiedlich sein.

Das Einkommen wird für den gesamten Haushalt ermittelt, also von allen Mitgliedern. Die Berechnung erfolgt gemäß Einkommensteuergesetz (EStG) – unter anderem gemäß § 2 Abs. 1 und 2, § 37b und § 40a.

Die Mietkosten werden je nach Wohnregion und Bundesland unterschiedlich bewertet. So kann die individuelle Belastung für einen Alleinerziehenden in einem beliebten Ballungsraum deutlich höher sein als in einer ländlichen Region.

Antrag stellen leicht gemacht

Wenn Sie Anspruch auf Wohngeld haben und dieses benötigen, können Sie ganz unkompliziert einen Antrag bei der örtlichen Wohngeldstelle bzw. bei ihrer Kreis- oder Stadtverwaltung stellen. Viele Vordrucke gibt es bereits online, sodass man sie schon Zuhause ausdrucken und ausfüllen kann.

Wichtig: Der Antrag ist notwendig, ohne wird kein Wohngeld gezahlt. Außerdem sollte man zügig handeln, wenn Wohngeld erforderlich wird. Denn die Leistungen zahlt der Staat nur von dem Monat an, in dem der Wohngeldantrag eingereicht wurde. Rückzahlungen erfolgen nur in sehr wenigen Ausnahmen.

Wohngeld wird zunächst für zwölf Monate bewilligt, allerdings nicht begrenzt. Ist Wohngeld nach zwölf Monaten immer noch notwendig, muss ein Weiterleistungsantrag gestellt werden. Wer eine Unterbrechung der Zahlung vermeiden möchte, sollte diesen Antrag etwa zwei Monate vor Ablauf der Wohngeldzahlung stellen.

Bildquelle: © Kristin Gründler – Fotolia.com

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