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Wer wohngeldberechtigt ist, wird sich über den Service freuen; Sie können Ihren Wohngeldantrag jetzt online stellen. Völlig unkompliziert und einfach sparen Sie den Weg und lästige Warterei. Alle nötigen Informationen zu diesem Thema haben wir für Sie in diesem Artikel zusammengefasst.

Übersicht

  • Was genau Wohngeld ist
  • Wie wird Wohngeld eigentlich beantragt?
  • Wer Wohngeld beantragen kann
  • Besonderheiten beim Wohngeld
  • Den Anspruch überprüfen
  • Wo Sie Wohngeld beantragen können
  • Wie das Wohngeld online beantragt werden kann

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Was genau Wohngeld ist

Wohngeld ist eine staatliche Unterstützung für bedürftige Bürger. Es handelt sich hierbei um einen finanziellen Zuschuss zur Miete. Bei eigenem Wohnraum nennt sich die Unterstützung auch Lastenzuschuss.

Es ist also unerheblich, ob Sie im eigenen Wohnraum leben und somit die Voraussetzung für die staatliche Unterstützung erbringen oder als Mieter das Wohngeld beantragen.

Die vereinfachte Beantragung des Wohngeldes online hilft dabei den Betroffenen.

Wie wird Wohngeld eigentlich beantragt?

Wohngeld bedarf einer formlosen Beantragung und ist dann für zwölf Monate gültig. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss der Bedarf und der Anspruch auf Wohngeld erneut geprüft werden.

Der Zuspruch von Wohngeld gilt ab dem Monat der Beantragung. Die Bewilligung von Wohngeld kann also nicht rückwirkend geltend gemacht werden.

Wer Wohngeld beantragen kann

Als wohngeldberechtigt gelten Auszubildende und Studenten während der Erstausbildung.

Für bedürftigen Bürger, die Wohngeld beantragen, ist die Anzahl der Haushaltsmitglieder, die zum Haushalt gehören, die Einkommenshöhe der Familie entscheidend.

Weitere Kriterien für die Beantragung von Wohngeld sind die Größe der Wohnung und die Höhe der Belastung, die durch den Wohnraum zustande kommt und Sie müssen selbstverständlich in der Wohnung, für die Sie Wohngeld auch online beantragen, selber leben.

Besonderheiten beim Wohngeld

Erhalten Haushaltsmitglieder Transferleistungen, wie beispielsweise die Grundsicherung oder beziehen Sie ALG II, beziehungsweise Zuschüsse nach dem zweiten Buch des Sozialgesetzbuches, sind Sie vom Wohngeldbezug ausgeschlossen.

Hier inbegriffen sind auch Menschen, die Übergangsgeld oder Verletztengeld erhalten.

Den Wohngeldanspruch überprüfen

Haben Sie ein geringes Einkommen, sollten Sie Ihren Wohngeldanspruch überprüfen lassen. Im Internet können Sie eine Orientierung erhalten, ob Sie einen Leistungsanspruch geltend machen können, mit sogenannten Wohngeldrechnern.

Alternativ suchen Sie die Wohngeldstelle auf und lassen sich ausführlich beraten, um Ihre finanzielle Belastung mit diesem öffentlichen Zuschuss zu entschärfen.

Wo Sie Wohngeld beantragen können

Normalerweise hat das örtliche Rathaus oder das Bürgerbüro die Adresse für Sie parat, wo Sie Wohngeld beantragen können.

Einfacher ist es den Anspruch von Wohngeld inzwischen online zu beantragen.

Wie das Wohngeld online beantragt werden kann

In Internet geht es ganz einfach, den entsprechenden Wohngeldantrag auch online zu stellen.

Die Anträge sind nach Bundesland sortiert und müssen nach diesem Kriterium geladen werden.

Eine Liste an Unterlagen, die dem Antrag beigefügt werden müssen, finden Sie ebenfalls in dem entsprechenden Portal für Wohngeld.

Den fertigen Antrag mit den Anhängen dann nur noch online verschicken und Sie haben wertvolle Wartezeit und die Anreise zur Wohngeldstelle eingespart.

Übrigens: Bei einem Wiederholungsantrag muss der Antrag auf Wohngeld ebenfalls vollständig ausgefüllt werden.

Bildquelle: © Stockfotos-MG – Fotolia.com

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