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Das Wohngeld ist eine staatliche Unterstützung, die bedürftigen Bürgern in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen zusteht. Dieses Wohngeld soll nun in 2016 drastisch erhöht werden. Wir informieren Sie deshalb über alle wichtigen Details rund um das Thema Wohngeld.

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Was genau ist Wohngeld?

Bedürftige Bürger in Deutschlang können eine staatliche Unterstützung beantragen, das Wohngeld. Hierbei handelt es sich um einen Mietzuschuss, der gewährt werden kann oder einen Lastenzuschuss, wie es bei eigenem Wohnraum dann genannt wird. Deshalb ist es unerheblich, ob sie im eigenen Wohnraum leben oder in einer Mietwohnung wohnen.

Wohngeld bedarf der formlosen Beantragung und gilt dann für zwölf Monate. Wird dem Antragsteller Wohngeld zugesprochen, so gilt die Bewilligung ab dem Monat der Antragstellung. Rückwirkend kann kein Wohngeld ausgezahlt werden. Wer Wohngeld erhalten kann und was Sie über die drastische Erhöhung des Wohngeldes für 2016 alles wissen sollten, lesen Sie in den nächsten Kapiteln.

Wohngeld

Wer Wohngeld erhalten kann

Wehpflichtige, Zivildienstleistende, Auszubildende und Studenten während ihrer Erstausbildung gelten als Wohngeldberechtigte. Alle anderen Bedürftigen können je nach Höhe des Einkommens in den Bezug von Wohngeld kommen. Doch der Leistungsanspruch ist noch an andere Bedingungen gebunden, die Sie erfüllen müssen, damit Sie Wohngeld und dementsprechend auch die drastische Erhöhung von Wohngeld in 2016 für sich in Anspruch nehmen können.

Hierzu gehören die Anzahl der Familienmitglieder, die zu Ihrem Haushalt gehören, die Einkommenshöhe der Familie und die Höhe der Belastung, die durch den Wohnraum zustande kommt und nicht zuletzt auch die Größe des Wohnraumes.

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Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen

Damit Sie von der Erhöhung des Wohngeldes in 2016 profitieren, müssen Sie festgelegte Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen in der Wohnung, für die Sie einen Wohngeldzuschuss beantragen, auch wirklich leben. Die Zahl der Haushaltsmitglieder ist ebenfalls für die Bewilligung von Wohngeld entscheidend.

Dabei gelten nicht nur Ehegatten, Lebenspartner und Kinder als Haushaltsmitglieder, sonder alle in dem Haushalt lebenden Personen, die zu Ihrer Haushaltsgemeinschaft gehören und in einem Verantwortungsverhältnis stehen. Bei Änderungen, was die Anzahl der Haushaltsmitglieder angeht, wird ein erneuter Wohngeldanspruch überprüft, wie beispielsweise bei der Geburt eines Kindes. Das gilt ebenso, wenn sich die Einkommensverhältnisse ändern oder Sie in einen anderen Wohnraum umziehen, während der zwölf Monate, für die jeweils der Anspruch auf Wohnraum Gültigkeit hat.

Besonderheiten beim Wohngeld

Haushaltsmitglieder, die Transferleistungen, wie die Grundsicherung erhalten, ALG II beziehen oder Zuschüsse nach den Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches bekommen, sind von Wohngeld und somit von der drastische Erhöhung des Wohngeldes in 2016 ausgeschlossen. Dazu gehören auch Menschen, die im Bezug von Übergansgeld oder Verletztengeld sind.

Wenn Sie ihre Transferleistungen aufgrund von Streitigkeiten verloren haben, sind Sie ebenfalls nicht wohngeldberechtigt. Stirbt ein Haushaltsmitglied innerhalb des Jahres, für den der Wohngeldanspruch gilt, ändert sich in diesem Jahr die Wohngeldzahlung nicht, es sei denn, Sie ziehen dann um. In diesem Fall entfällt die Regelung, die für die Haushaltsgemeinschaft mit dem Todesfall, besteht. Dann müssen Sie eine erneute Überprüfung des Wohngeldanspruches über sich ergehen lassen.

Wo Sie Wohngeld beantragen können

Wenn Sie ein geringes Einkommen haben und bedürftig sind, sollten Sie überprüfen lassen, ob Sie Wohngeld erhalten können und somit auch in die Erhöhung des Wohngeldes in 2016 mitnehmen können. Im Internet haben Sie die Möglichkeit vorab einen Leistungsanspruch kontrollieren zu lassen, was Option auf Wohngeldbezug aber nur eingrenzt. Sie ersetzen so die Überprüfung der Wohngeldstelle auf einen eventuellen Wohngeldanspruch nicht.

Sie sollten das unbedingt abklären lassen, um mit diesem öffentlichen Zuschuss die Belastungen der Finanzen zu senken. Wohngeld beantragen Sie beim zuständigen Amt, der Wohngeldstelle. Sie erfahren im Rathaus oder auch im Bürgerbüro, wo Sie die Wohngeldstelle Ihres Wohnortes finden können.

Welche Unterlagen Sie mitbringen sollten

Damit Sie auch an der drastischen Erhöhung des Wohngeldes teilhaben können, müssen Sie als Bedürftiger einen Wohngeldantrag stellen. Für den Wohngeldantrag benötigen Sie Ihren Mietvertrag oder bei Eigentum, die Belastungen, die Sie für den Wohnraum aufwenden. Bei den Unterlagen ist es wichtig, dass die Beträge für die Betriebskosten gesondert aufgeführt werden müssen, da manche von ihnen anerkannt werden.

Weiterhin benötigen Sie für die Bewilligung von Wohngeld die Angabe, ob Sie untervermieten mit den entsprechenden Belegen. Außerdem müssen Sie Unterlagen über Unterhaltsverpflichtungen, Bescheinigungen des Finanzamtes über Werbungskosten über 920 Euro im Jahr mitbringen, sowie aussagekräftige Papiere über Ihre Einkünfte und die der mit Ihnen lebenden Personen der Haushaltsgemeinschaft.

Wie lange die Beantragung in der Regel dauert

Sie müssen sehr zeitig daran denken, wenn Sie in den Genuss einen drastischen Erhöhung des Wohngeldes in 2016 kommen wollen. Die Beantragung dauert teilweise mehrere Monate. Umso bedeutsamer ist es, alle nötigen Unterlagen rauszusuchen, damit Ihnen nicht vor dem Antragsverfahren schon wichtige Zeit verloren geht. Der Antrag gilt dann ab dem Monat der Antragstellung und wird bis dahin bei einem positiven Bescheid rückwirkend für die Dauer der Antragstellung ausgezahlt.

Die Höhe des Wohngeldes

Die Berechnung der Höhe des Wohngeldes ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig, wie absetzbare Kosten, Pauschalbeträge, Sonderregelungen bei Familien und anderen Kriterien. Als Einkommenshöchstgrenze, nach Abzug aller für das Wohngeld relevanten und abzugsfähigen Kosten gilt beispielsweise für einen Einpersonenhaushalt ein Monatseinkommen von 830 Euro und erhöht sich bei weitern Personen.

Genauso gibt es eine Mietstaffelung, die für die Berechnung genutzt wird. Durchschnittlich erhielten Bedürftige in einem Zweipersonenhaushalt 115 Euro Wohngeld. Seit dem 1. Januar 2016 ist das Wohngeld drastisch erhöht worden und der Zweipersonenhaushalt kann sich ab dann über durchschnittlich 286 Euro monatlich freuen. Die Höhe ist je nach Grundlage der Beurteilung individuell berechenbar.

Was Sie noch wissen sollten

Wenn Sie Wohngeld beziehen, können Sie auch die Gelder für Bildung und Teilhabe erhalten und haben, unter bestimmten Voraussetzungen, einen Anspruch auf Kindergeldzuschuss. Informieren Sie sich genau, damit Sie alle finanziellen Hilfen ausschöpfen können.

Bildquelle: © dessauer – Fotolia.com

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