Recht am

Im Wohngeldgesetz ist die staatliche finanzielle Unterstützung in Form von Wohngeld für Bezieher geringer Einkommen geregelt. Es lohnt sich, nicht nur über die Voraussetzungen zur Gewährung von Wohngeld informiert zu sein, sondern auch das Wohngeldgesetz zu kennen. Das müssen Sie wissen!

Überblick

  • Wohngeldgesetz im Zeitenwandel
  • Inhalt
  • Erläuterungen
  • Wohngeldzweck
  • Wohngeldhöhe und ihre Berechnung
  • Ausschlussgründe für Wohngeld
  • Wohngeldbewilligung, -zahlung und -änderung
  • Kostentragung durch den Bund und Datenabgleich
  • Wohngeldstatistik
  • Schlussvorschriften
  • Überleitungsvorschriften
  • Fazit

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Wohngeld

Wohngeldgesetz im Zeitenwandel

Das Wohngeldgesetz (WoGG) gilt im Bereich der Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner ursprünglichen Fassung am 14. Dezember 1970 mit Inkrafttreten am 1. Januar 1971 erfuhr das Wohngeldgesetz vor allem in den letzten Jahren einige Neufassungen beziehungsweise Änderungen.

Die letzte Neufassung vom 24. September 2008 trat am 1. Januar 2009 in Kraft und wurde am 20. Oktober 2015 mit Wirkung vom 24. Oktober 2015 geändert.

Inhalt

Das Wohngeldgesetz regelt die Voraussetzungen zur Gewährung von Wohngeld, die Bestimmungen, die Wohngeldberechnung, die Zahlung und Änderung von Wohngeld und weiteres sehr genau und ist entsprechend umfangreich.

Insgesamt besteht das Wohngeldgesetz aus 8 Teilen mit zugeordneten 44 Paragraphen und einer Anlage:

  • Teil 1 – §§ 1-3

Zweck des Wohngeldes und Wohngeldberechtigung

  • Teil 2 – §§ 4-19

Berechnung und Höhe des Wohngeldes

  • Teil 3 – §§ 20-21

Nichtbestehen des Wohngeldanspruchs

  • Teil 4 – §§ 22-31

Bewilligung, Zahlung und Änderung des Wohngeldes

  • Teil 5 – §§ 32-33

Kostentragung und Datenabgleich

  • Teil 6 – §§ 34-35

Wohngeldstatistik

  • Teil 7 – §§ 36-41

Schlussvorschriften

  • Teil 8 – §§ 42-44

Überleitungsvorschriften

  • Anlagen

Bei den Anlagen handelt es sich um zwei Anlagen, die sich beide auf § 19 des Teils 2 beziehen. Es geht dabei um die Erfassung von Daten und Berechnung der Wohngeldhöhe.

Erläuterungen

Die Möglichkeit des Bezugs von Wohngeld für Bezieher kleinerer Einkommen ist in Deutschland bekannt. Allerdings sind die Kenntnisse darüber häufig oberflächlich. Aus dem umfangreichen Wohngeldgesetz erläutert Ihnen dieser Artikel die zum Stellen eines Wohngeldantrags bedeutenden Punkte näher. Das müssen Sie wissen!

Wohngeldzweck – Teil 1

Wohngeld hat den Zweck, Menschen mit geringeren Einkünften dennoch einen angemessenen und familiengerechten Wohnraum zu ermöglichen. Es kann als Mietzuschuss bei einer gemieteten Wohnung sowie als Lastenzuschuss für selbst genutztes Wohneigentum gewährt werden. (§ 1)

Dabei werden als Wohnraum nur solche Räume anerkannt, die zum Wohnen bestimmt und tatsächlich geeignet sind. Außerdem muss sich die Wohnflächengröße im angemessenen Rahmen zur Haushaltsmitgliederzahl befinden. (§ 2)

Berechtigt zur Entgegennahme von Wohngeld sind natürliche Personen, die Wohnraum gemietet haben beziehungsweise Eigentümer sind und diesen Wohnraum auch selbst nutzen. Weitere ausführliche Bestimmungen zur Wohngeldberechtigung enthält der Originaltext des Wohngeldgesetzes. ( 3)

Wohngeldhöhe und ihre Berechnung – Teil 2

Die Berechnung und Höhe des Wohngeldes ist im Teil 2 des Wohngeldgesetzes in 5 Kapiteln genau beschrieben:

  • Kapitel 1 – § 4

Berechnungsgrößen des Wohngeldes

Drei Faktoren bestimmen die Berechnung der Wohngeldhöhe:

  • Anzahl der Haushaltsmitglieder

  • zu berücksichtigende Miete oder Belastung

  • Einkommen aller Haushaltsmitglieder

Die Berechnung läuft gemäß § 19 – siehe Kapitel 5 – ab. (§ 4)

  • Kapitel 2 – §§ 5-8

Haushaltsmitglieder

Als Haushaltsmitglieder und Wohngeldberechtigte gelten Personen, für die dieser Wohnraum den Lebensmittelpunkt darstellt. Die Beziehungen der Haushaltsmitglieder untereinander und ihre gegenseitige Sorge für einander sind detailliert erläutert. ( 5)

Zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder, der Tod eines Haushaltsmitgliedes sowie eine Aufgabe der Wohnung sind ebenfalls klar geregelt. (§ 6)

Einige Personengruppen sind vom Wohngeldbezug ausgeschlossen, zum Beispiel die Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung. Die ausführlichen Regeln hierzu sind in Kapitel 2 aufgeführt. (§ 7)

Bei Wohngeld kann es eine Dauer des Ausschlusses und einen Verzicht auf Leistungen geben. Wann dies der Fall ist und warum: Hier steht es. (§ 8)

  • Kapitel 3 – §§ 9-12

Miete und Belastung

Was exakt unter den Definitionen „Miete“ und „Belastung“ zu verstehen ist, erfahren Sie im Kapitel 3. (§§ 9-11)

Für Miete und Belastung gelten Höchstbeträge, die hier in einer übersichtlichen Liste hinterlegt sind. (§ 12)

  • Kapitel 4 – §§ 13-18

Einkommen

Die Definitionen von „Gesamteinkommen“ und „Jahreseinkommen“ und wie das Jahreseinkommen ermittelt wird, steht ganz genau im Kapitel 4. (§§ 13-15)

Was über Abzugsbeträge für die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu wissen ist, welche Freibeträge es gibt und was sich bei Unterhaltsleistungen abziehen lässt, ist ebenso in diesem Kapitel bis ins letzte Detail aufgeführt. (§§  16-18)

  • Kapitel 5 – § 19

Höhe des Wohngeldes

In diesem Kapitel finden Sie die Formel zum Ausrechnen der Höhe des Wohngeldes und können damit quasi indirekt dem Mitarbeiter der Wohngeldstelle über die Schulter blicken. (§ 19)

Ausschlussgründe für Wohngeld – Teil 3

Teil 3 des Wohngeldgesetzes informiert Sie über Gründe, die einen Anspruch auf Wohngeld ausschließen. (§§ 20-21)

Wohngeldbewilligung, -zahlung und -änderung – Teil 4

Hier geht es um das Stellen eines Wohngeldantrages und die damit verbundene Auskunftspflicht des Antragstellers und der im Haushalt lebenden Personen. (§§ 22-23)

Über die zuständige Wohngeldbehörde, deren Entscheidung und die Wohngeldzahlung gibt dieser Teil des Wohngeldgesetzes ebenso Auskunft wie über Änderungen von Wohngeld und eine eventuelle Unwirksamkeit des Bewilligungsbescheides sowie einen Wegfall des Wohngeldanspruches. (§§ 24-28)

Es fehlen auch nicht Hinweise zur Haftung, Aufrechnung und Verrechnung im Erstattungsverfahren, die Rücküberweisung und Erstattung bei Tod sowie im Falle eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Wohngeldbescheids über dessen Rücknahme. (§§ 29-31)

Kostentragung durch den Bund und Datenabgleich – Teil 5

Teil 5 des Wohngeldgesetzes behandelt die Erstattung von Wohngeld durch den Bund und den Datenabgleich mit anderen Behörden. (§§ 32-33)

Wohngeldstatistik – Teil 6

Dieser Teil widmet sich verschiedenen Aspekten der Wohngeldstatistik:

  • Zweck der Wohngeldstatistik sowie Auskunfts-und Hinweispflicht (§ 34)

  • Erhebungsmerkmale (§ 35)

  • Erhebungszeitraum, Zusatz- und Sonderaufbereitungen (§ 36)

Schlussvorschriften – Teil 7

Hier geht es um verschiedene Schlussvorschriften zu:

  • Bußgeld bei vorsätzlichen oder leichtfertigen unrichtigen, unvollständigen oder verspäteten Auskünften in Fragen des Wohngeldanspruches einschließlich eingetretenen Änderungen der Verhältnisse (§ 37)

  • Verordnungsermächtigung der Bundesregierung (§ 38)

  • Wohngeld- und Mietenbericht (§ 39)

  • Einkommen bei anderen Sozialleistungen (§ 40)

  • Auswirkung auf Wohngeldentscheidungen durch Änderungen im Recht (§ 41)

Überleitungsvorschriften – Teil 8

Das Wohngeldgesetz schließt mit verschiedenen Überleitungsvorschriften:

  • Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und der Änderung des Sozialgesetzbuches (§ 42+42a)

  • Weitergeltung bisherigen Rechts (§ 43)

  • einmalig bewilligter zusätzlicher Wohngeldbetrag (§ 44)

Fazit

Das Wohngeldgesetz ist sehr komplex, denn es berücksichtigt praktisch alle denkbaren Konstellationen von Einkommen, Wohnverhältnissen und Haushaltsgemeinschaften, die einen Anspruch auf die Zahlung von Wohngeld begründen. Für einkommensschwache Haushalte bedeutet der Rechtsanspruch auf die Gewährung von Wohngeld eine spürbare Entlastung der Lebenshaltungskosten.

Bildquelle: © Tiberius Gracchus – Fotolia.com

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