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Damit eine junge Mutter nicht mit dem Nachwuchs im Familienleben bleiben muss, hat Sie bestimmte Rechte, die Sie in Anspruch nehmen kann, um wieder in das Berufsleben zurückzukehren. Diese Rechte vereinfachen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Sie sollten zu Ihrem Vorteil davon wissen und auch Gebrauch machen.

Übersicht

  • Die Beratung ist wichtig
  • Weiterbildungen und Qualifikationen
  • Wiedereinstieg in den alten Beruf
  • Besondere Rechte
  • Rechte während der Stillzeit
  • Das Recht auf einen Betreuungsplatz
  • Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber

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Die Beratung ist wichtig

Die Beratung ist oft das A und O. wenn eine junge Mutter wieder zurück in den Beruf will. Sie hat eine Zeit lang intensiv den Nachwuchs betreut und sieht sich nun in der Lage, wieder arbeiten zu wollen. Das heißt aber nicht, dass die Welt außerhalb der eigenen vier Wände stehen geblieben ist. Vieles hat sich vielleicht geändert und da ist die junge Mutter gut beraten, wenn Sie sich im Vorfeld Hilfe holt. Jede Mutter, die nach der Elternzeit wieder zurück in den Beruf möchte, hat das Recht auf eine Beratung bei der Agentur für Arbeit.

Schon bei der Arbeitszeit ist die junge Mutter vielleicht nicht mehr so flexibel durch den Nachwuchs und andere Arbeitszeitmodelle sind genauso interessant, wie die Frage, Beruf und Familie komfortabel zu vereinen. Weiterhin sind Themen, wie Kinderbetreuung oder auch Weiterbildung und Qualifikation Bereiche, über die eine junge Mutter in diesem Beratungsgespräch aufgeklärt werden möchte. Es ist ihr Recht, sogar mit einer weiblichen Person, alle Fragen ausreichend zu klären.

Weiterbildung und Qualifikation

Nicht nur die Welt außerhalb der eigenen vier Wände hat sich während der Pause für den Nachwuchs verändert, vielleicht hat auch die junge Mutter sich in dieser wichtigen Phase weiterentwickelt und sieht Ihre berufliche Laufbahn mit anderen Augen.

Wenn die junge Mutter zurück in den Beruf will, kann Sie das Recht auf Weiterbildung und Qualifikation mit der Beraterin bei der Agentur für Arbeit abklären.

Oftmals steht die Frage im Raum, sich mit einer Weiterbildung auf den derzeit entsprechenden Stand zu bringen, damit Sie in Ihrem alten Beruf wieder anknüpfen kann. Alternativ überlegen aber auch viele junge Mütter, die in den Beruf zurückwollen, ob Sie den Wiedereinstieg nutzen, um sich ganz neu zu orientieren. Dann wird nicht nur das Recht auf Weiterbildung geklärt, sondern auch auf eine neue Berufswahl.

Wiedereinstieg in den alten Beruf

Es gibt verschiedenen Modelle, die eine junge Mutter nutzen kann, um in den vorherigen Arbeitsplatz wieder einzusteigen. Eines ist Ihr jedenfalls nach der Elternzeit gewiss, das ist Ihr alter Arbeitsplatz zu den bisherigen Bedingungen. Eine junge Mutter, hat nach der Betreuungsphase des Nachwuchses, das Recht auf Ihren alten Arbeitsplatz. Wenn Sie während der Elternzeit Teilzeit gearbeitet hat und der vorherige Arbeitsvertrag eine Vollzeitstelle ausweist, ist Ihr diese Vollzeitstelle nach der Elternzeit sicher.

Diese Bedingung ist im Familienrecht verankert. Die Realität sieht oft etwas anders aus. Die junge Mutter muss oftmals ein anderes Arbeitszeitmodell wählen, um die Familie und den Beruf unter einen Hut zu bekommen. Dabei muss Sie dann manchmal leider ein Upgrade Ihrer Tätigkeit hinnehmen, um die Voraussetzung zu schaffen, dass Sie arbeiten kann und die nötige Zeit übrig hat, um sich um den Nachwuchs und dessen Bedürfnisse zu kümmern.

Besondere Rechte

Jeder Mutter wird gesagt, es sei das Beste, den Nachwuchs so lange wie möglich zu stillen und viele Mütter wollen diesem Anspruch auch gerecht werden. Wenn Sie also in den Beruf zurückkehren oder in Teilzeit während der Elternzeit arbeiten, stehen Ihnen besondere Rechte zu, wenn Sie noch stillen. Das ist vielen Arbeitgebern nicht bekannt, doch Unwissenheit schützt nicht vor Rechtsanspruch.

Seien Sie geschickt und suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber, wenn Sie in dieser Lage sind. Klären Sie ab, ob der Arbeitgeber mit den Rechten vertraut ist. Andernfalls können Sie ihn über Ihre Rechte als stillende Mutter aufklären. Eine gute Kommunikation ist hier angebracht, wenn Sie zurück in den Beruf wollen und Ihr Recht wahren möchten.

Rechte während der Stillzeit

Eine junge Mutter, die in der Stillzeit in den Beruf zurückkehrt, steht am Tag zweimal eine halbe Stunde Stillzeit zu. Die beiden halben Stunden können auch zu einer ganzen Stunde zusammengefasst werden. Bei dieser Zeit handelt es sich nicht um eine übliche Pause, sondern um einen rechtlich geregelte Zusatzzeit, die Ihnen zum Stillen freigehalten werden muss. Ebenso, wie die Stillzeit, steht Ihnen auch ein Raum zu, den Sie dafür nutzen können. Sie dürfen dort Ihr Kind in Ruhe stillen oder die Milch abpumpen.

Die Entscheidung treffen allein Sie. Ein weiteres Recht, wenn Sie als stillende Mutter ins Berufsleben zurückgehen, ist die Befreiung von Wochenend- und Nachtdiensten, wenn Sie in Schichtarbeit angestellt sind. Das sind Rechte, die Sie auf alle Fälle für sich beanspruchen sollten, um sich und das Kind zu schützen.

Das Recht auf einen Betreuungsplatz

Damit der Wunsch auf Nachwuchs mit dem Wunsch auf ein Arbeitsleben vereinbart werden kann, hat jedes Kind ab dem ersten Lebensjahr einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Somit wird der Weg zurück in den Beruf erleichtert und jungen Mütter können von diesem Recht profitieren.

Bedarfsgerechte Betreuungsangebote sind die Grundlage dafür, sich beruflich orientieren zu können und bieten auch in Zukunft bei dem Wunsch nach Nachwuchs die Sicherheit, sich weiterhin beruflich entwickeln zu können.

Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber

Auch junge Mütter haben Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber, wenn Sie zurück in den Beruf gehen. Sie müssen Ihren Arbeitgeber rechtzeitig davon in Kenntnis setzen, wenn Sie vor der rechtlichen Pause Ihre Tätigkeit wieder aufnehmen. Das gleiche gilt auch, wenn Sie zu einem anderen Zeitpunkt zurückkehren wollen. Auch hiervon muss der Arbeitgeber unterrichtet werden.

Wenn Sie nicht vorhaben, aus welchen Gründen auch immer, Ihren Arbeitsplatz wieder zu beanspruchen, muss das auch der Arbeitgeber zeitnah wissen, damit er planen und eine entsprechende Ersatzkraft organisieren kann.

Bildquelle: © Picture-Factory – Fotolia.com

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