Da kommt man abends von der Arbeit nach Hause und findet wie sooft einen Abholzettel von der DHL im Briefkasten vor. Dieses Erlebnis gehört nun der Vergangenheit an – zumindest wenn der Verbraucher seine Wunschzeit bekannt macht. Alle wichtigen Neuerungen finden Sie in diesem Artikel. 

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Neuer Dienst schafft Erleichterung

Wo soll man die Zeit für die Abholung seiner Zusendung hernehmen, denken sich viele Personen, wenn diese die gelb-weißen Informationszettel an Ihrem Türrahmen oder in Ihrem Briefkasten entdecken. Kostbare Zeit, die man wieder aufbringen und investieren muss, so die Gedanken der Leidtragenden.
Nun bietet DHL künftig einen Dienst an, der viele Arbeiter mächtig freuen wird: DHL-Pakete können ab sofort auch bundesweit „zur Wunschzeit am Abend“ zugestellt werden.

Online-Shopping (Mode, Elektronik und Lebensmittel u. a.) ist ein stark wachsendes Segment, auf das sich Versanddienste besser einstellen wollen – zugunsten der Händler, Empfänger aber auch der Paketdienste. Für die Verbraucher wird die Zustellung durch ein engeres Zeitfenster pünktlich zum Feierabend bequemer, die DHL Zusteller haben nur einen Weg: den zum Empfänger, um die Sendungen abzugeben.

Wunschtermin möglich

Kunden können nun direkt bei der Bestellung einen Wunschtermin und eine Lieferadresse kostenlos angeben. Alle Empfänger, auch in kleinen Orten, erhalten damit die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, wann genau sie ihr Paket erhalten möchten. Ein Zeitfenster für die Lieferung abends etwa zwischen 18 Uhr und 20 Uhr oder zwischen 19 Uhr und 21 Uhr ist auswählbar. „Diesen Service bieten wir bundesweit bei kooperierenden Online-Shops an“, so Britta Töllner, Sprecherin der Deutsche Post DHL Group.

Noch größeres Angebot in Großstädten und Ballungsräumen

DHL hatte zuvor die Zustellung zu einer Wunschzeit am Abend in mehreren Großstädten und Ballungsräumen angeboten. In diesen Gegenden besteht zusätzlich die Möglichkeit, zwischen 10 Uhr und 18 Uhr ein Zwei-Stunden-Fenster für die Zustellung auswählen. „Auch eine Zustellung noch am gleichen Tag ist in vielen Fällen möglich“, gibt Post-DHL-Sprecherin Dunja Kuhlmann wider. Auch eine „Umleitung“ an eine andere Adresse, etwa weil die Person am Tag der Lieferung nicht zu Hause ist, kann ich Anspruch genommen werden. Dafür ist eine vorherige Online Registrierung notwendig.

Darauf sollten Sie achten

„Quittiert der Empfänger ein ramponiertes Paket, handelt er sich möglicherweise Ärger ein“, sagt Falk Murko von der Stiftung Warentest. Eine Prüfung bei der Annahme auf mögliche Beschädigungen hilft vor bösen Überraschungen. Leistet der Empfänger seine Unterschrift, so bestätigt er einen einwandfreien Zustand.

Nachbarn sind grundsätzlich auch nicht verpflichtet, ein fremdes Paket zu empfangen. Quittieren die Nachbarn den Empfang dennoch, sollten diese die Sendung beispielsweise nicht einfach vor die Tür des Nachbarn stellen, sondern sorgfältig aufbewahren. Sollte das Paket beschädigt oder entfernt werden, haftet man unter Umständen dafür.

Bildquelle: © Cybrain – Fotolia.com

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