Meldung: Zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung wurde jüngst eine 36-jährige Frau verurteilt, da sie wissentlich in einem Zeitraum von vier Monaten sowohl vom Jobcenter in Verden, als auch dem in Delmenhorst dieselben Sozialleistungen bezogen hatten. Insgesamt erschlich sie sich auf diesem Wege einen zusätzlichen Betrag von 1439 Euro. Erst die Krankenkasse der 36-Jährigen deckte den Schwindel im Zuge einer Überprüfung auf. Im Anschluss handelte das Amtsgericht Delmenhorst umgehend und verurteilte die Frau aufgrund ihres Betruges.

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