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Die Wenigsten wissen wirklich, was es alles zu beachten gibt! Im wirklich schlimmsten Fall kann Ihnen sogar eine Kündigung in Ihrem Hauptjob drohen. Wir zeigen Ihnen in diesem Artikel, was Sie beim Zweitjob beachten müssen.

Zweitjobs in Deutschland

Mehr als 2 Millionen Deutsche haben neben Ihrem Hauptjob noch einen zweiten festen Job. Anders, als man vielleicht erwarten würde, sind darunter auch Ärzte, Lehrer, etc. Als Dozent an der Uni oder auch als Barkeeper oder Taxifahrer – die Palette der Möglichkeiten reißt nicht ab. Doch einfach so sollte man keinen Zweitjob annehmen. Zu viel steht auf dem Spiel. Daher sollte man sich im Vorfeld möglichst gut informieren. Auf diese Weise sparen Sie sich wahrscheinlich nicht nur jede Menge Ärger, sondern in der Regel auch viel Zeit und Geld.

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Worauf sollte man unbedingt achten?

Arbeitsvertragsrecht und Steuerrecht: Das sind im Wesentlichen die Dinge, über die man sich im Vorfeld besonders gut informieren sollte. Auch eine Pauschalinfo reicht in den meisten Fällen nicht aus, da Arbeitsreicht und Steuerrecht doch sehr individuelle Rechtsbereiche sind, die insbesonders von Ihrer persönlichen Arbeits- und Einkommenssituation abhängen.

Welchen Zweitjob dürfen Sie überhaupt annehmen? Ihr Arbeitsvertrag entscheidet

Beim Thema Zweitjob gibt es eine wichtige grundsätzliche Regelung: Der Zweitjob darf Ihren Hauptjob in keiner Weise nachteilig beeinträchtigen. Das bedeutet beispielsweise, dass Sie durch Ihren Zweitjob nicht überstrapaziert werden dürfen, Sie müssen im Hauptjob immer noch voll und ganz leistungsfähig sein. Klar, kein Chef hat es gern, wenn seine Arbeitskräfte plötzlich müde und unkonzentriert bei der Arbeit auftauchen. Entsprechende Regelungen finden Sie grundsätzlich immer in Ihrem Arbeitsvertrag.

Pauschal verbieten darf ein Arbeitgeber den Zweitjobs eines Arbeitnehmers übrigens nicht – sollten Sie eine solche Klausel in Ihrem Arbeitsvertragen haben, so ist diese nichtig. Allerdings gibt es häufig Klauseln, nach denen ein Arbeitgeber über die Aufnahme eines Zweitjobs von seinen Angestellten informiert werden muss.

Doch nicht nur wegen Ihres Leistungspotenzials sollte Ihr Arbeitgeber informiert werden – auch die Art der Zweittätigkeit ist entscheidend. Beispielsweise dürfen Sie keinen Zweitjob bei der Konkurrenz annehmen. Auch Tätigkeiten, die einen Gegensatz zur Hauptbeschäftigung darstellen, sind untersagt. Eine Krankenschwester dürfte demnach beispielsweise nicht nebenbei bei einem Bestattungsunternehmen arbeiten.

Maximal 48 Stunden in der Summe

Alle Jobs zusammen dürfen Sie laut Arbeitszeitgesetz in der Woche maximal 48 Stunden kosten. Dennoch arbeiten etwa 40 Prozent der Doppeljobber 46 Stunden und mehr, jeder Fünfte sogar mehr als 51 Stunden.

Steuerrecht

Je mehr Sie arbeiten, desto mehr verdienen Sie sich auch zusätzlich? Schön wär’s! Bis zur 450-Euro-Verdienstgrenze macht es durchaus Sinn, einen Zweitjob auszuführen. Dann bekommen Sie nämlich brutto für netto. Darüber hinaus jedoch kommen Sie ganz schnell in Steuerklassen, die einem Albtraum gleichen. Der Zuverdienst lohnt sich dann oftmals schon nicht mehr. Nutzen Sie als immer gerne die 450-Euro-Grenze pro Monat voll und ganz aus – wenn Sie mehr verdienen möchten, dann sollten Sie definitiv Rat bei einem Steuerberater konsultieren.

Optimal gelöst: Mit einem 450-Euro-Job

Der 450-Euro-Job oder auch die sogenannte geringfügige Beschäftigung ist eine beabsichtigte steuer- und sozialversicherungsrechtliche Sonderregelung für Personen, die sich neben Ihrem Hauptjob etwas dazuverdienen möchten. Der Arbeitgeber zahlt hierbei monatlich einen pauschalen Anteil von 15 Prozent in die Rentenkasse und 13 Prozent in die Kranken- und Pflegeversicherung. 2 Prozent werden als Steuer gezahlt. Der Arbeitnehmer hingegen behält seinen Anteil voll ein.

Verdient man hingegen über der 450-Euro-Grenze, so ist der Verdienst auf einer zweiten Lohnsteuerkarte anzugeben und pauschal mit der Steuerklasse VI zu besteuern.

Wer beispielsweise 500 Euro verdient, muss ganze 70 Euro an Steuern abgeben und sogar 100 Euro als Sozialversicherungsabgaben. Bleiben also 330 Euro übrig. Also 120 Euro weniger, für 10 Prozent mehr Arbeit – wäre man doch lieber bei den 450 Euro geblieben!

Bildquelle: © Stauke – Fotolia.com

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